Nehmen Sie Ihre Rechte mit
Wenn Sie für Ihre Arbeit innerhalb Europas umziehen, bleiben Ihre Sozialversicherungsansprüche bestehen – von Arbeitslosen- und Mutterschaftsgeld bis hin zu Altersrenten. Dies gilt nicht nur für die 27 EU-Mitgliedstaaten, sondern auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz.
Die EU-Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit gelten für Leistungen bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Mutterschaft, Vaterschaft und Familienleistungen sowie Altersrenten und Leistungen im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Todes- und Hinterbliebenenleistungen. Die genauen Vorteile, die zur Verfügung stehen, sind von Land zu Land unterschiedlich.
In den Ländern gelten möglicherweise andere Vorschriften für Sozialleistungen, aber nach den EU-Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten ihre Systeme so anpassen, dass Arbeitsuchende, die für eine Arbeit von einem Land in ein anderes umziehen, weiterhin Leistungen beantragen können, die sie bereits in ihrem eigenen Land erworben haben. Sie können jedoch nicht gleichzeitig in zwei Ländern versichert sein und dieselbe Leistung erhalten.
So funktioniert die kontinuierliche Deckung in der Praxis
Die Koordinierung der sozialen Sicherheit durch die Mitgliedstaaten, eine seit langem bestehende Säule der EU-Sozialpolitik, bedeutet, dass die Bürgerinnen und Bürger davon ausgehen können, dass ihre Rechte fortbestehen, wenn sie sich in der Region bewegen, sei es für die Arbeit, die Freizeit oder den Ruhestand.
Im Jahr 2021 lebten etwa 16 Millionen EU-/EFTA-Bürger in einem anderen EU- oder EFTA-Land, und rund 100 Millionen Touristen besuchten einen anderen Mitgliedstaat, wie die neuesten EU-Zahlen zeigen. In diesem Jahr wurden fast 6 Millionen Renten an Personen gezahlt, die in einem anderen EU-/EFTA-Land oder im Vereinigten Königreich leben, während Familienleistungen an über eine Million Familienangehörige in einem anderen EU-/EFTA-Land oder im Vereinigten Königreich überwiesen wurden und etwa 235 Millionen EKVK (Europäische Krankenversicherungskarten) im Umlauf waren.
Als EU-Bürger werden Ihre Leistungsansprüche in der Regel von dem Mitgliedstaat abgedeckt, in dem Sie arbeiten. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Wenn Sie beispielsweise für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren in ein anderes Land entsandt werden, gelten Ihre Sozialversicherungsansprüche weiterhin in dem Mitgliedstaat, in dem Ihr Arbeitgeber ansässig ist.
Wenn Sie in mehr als einem Land arbeiten, haben Sie Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen in dem Land, in dem Sie wohnen, sofern Sie dort auch mehr als 25 % Ihrer Arbeitszeit verbringen. Andernfalls werden Sie als Grenzarbeitnehmer eingestuft, und Ihre Leistungen werden von dem Land getragen, in dem Ihr Arbeitgeber ansässig ist.
Außerdem haben Sie bei Erreichen des Rentenalters in jedem EU-Mitgliedstaat, in dem Sie versichert waren, Anspruch auf eine Rente. Dies wird von dem Land geltend gemacht, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben.
Übergang zu digitalen Technologien
Derzeit müssen Personen, die in ein anderes Land ziehen wollen, um dort zu arbeiten und örtliche Leistungen zu beantragen, die entsprechenden Formulare von ihrem derzeitigen Sozialversicherungsträger oder ihrer Krankenkasse ausstellen lassen.
Die Europäische Kommission hat sich jedoch zum Ziel gesetzt, die beteiligten Verwaltungen künftig durch eine Digitalisierung zu entlasten – und ermutigt die Länder, dies so benutzerfreundlich wie möglich zu gestalten. Das System für den Elektronischen Austausch von Sozialversicherungsdaten – EESSI) arbeitet mit den Sozialversicherungsträgern, um Informationen in ganz Europa auszutauschen. In einem Pilotprojekt, der initiative Europäischer Sozialversicherungsausweis (ESSPASS), wird sich derzeit mit Möglichkeiten befasst, die Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit grenzüberschreitend digital zu überprüfen.
Längerfristig ist eine EU-Brieftasche für die digitale Identität (EUDI) geplant, die es den EU-Bürgern ermöglichen wird, digitale Versionen ihrer Anspruchsdokumente zur einfachen Überprüfung durch Einrichtungen wie Sozialversicherungsträger, Arbeitsaufsichtsbehörden und Gesundheitsdienstleister zu führen.
Hier erfahren Sie in der Länderdatenbank der Europäischen Kommission, welche Sozialleistungen in dem Land zur Verfügung stehen, in dem Sie arbeiten möchten. Erfahren Sie mehr über Rentenansprüche und wie Sie sie geltend machen können.
Weiterführende Links:
Beschäftigung, Soziales und Integration - Ihre Rechte in den einzelnen Ländern
Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU (SSC)
Erfahren Sie hier, welche Vorschriften für Sie gelten
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 8. März 2024
- Autoren
- Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
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