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EURES (EURopean Employment Services)
Presseartikel30. November 2022Europäische Arbeitsbehörde, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration

So unterstützt die EU Menschen mit Behinderungen

Am 3. Dezember wird weltweit der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen. Hier erfahren Sie, was die EU unternimmt, um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen in Europa gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Infrastrukturen, Produkten und Dienstleistungen haben.

What the EU does to support persons with disabilities

In der EU leben 87 Millionen Menschen mit Behinderungen – dennoch ist diese Personengruppe häufig mit unfairer Behandlung oder Diskriminierung konfrontiert. Die Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderungen liegt mit nur 50 % deutlich unter dem EU-Durchschnitt. Auch im Bildungswesen sind sie unterrepräsentiert: Weniger als 30 % von ihnen haben einen Hochschulabschluss. Darüber hinaus ist mehr als ein Viertel der Menschen mit Behinderungen von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht.

Die EU unternimmt erhebliche Anstrengungen, um diese Probleme mit unterschiedlichen Maßnahmen anzugehen. Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union und der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, das Leben von Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

Europäische Säule sozialer Rechte

In Grundsatz 17 der europäischen Säule sozialer Rechte ist festgelegt, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf Einkommensbeihilfen, die ein würdevolles Leben sicherstellen, Dienstleistungen, die ihnen Teilhabe am Arbeitsmarkt und am gesellschaftlichen Leben ermöglichen, und ein an ihre Bedürfnisse angepasstes Arbeitsumfeld haben.

Erfahren Sie mehr über die europäische Säule sozialer Rechte.

Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030

Im März 2021 legte die Europäische Kommission darüber hinaus die ehrgeizige Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030 vor. Mit dieser Strategie soll sichergestellt werden, dass Menschen mit Behinderungen in der EU und darüber hinaus uneingeschränkt und gleichberechtigt mit anderen an der Gesellschaft teilhaben können. Der Inhalt der Strategie wurde unter Berücksichtigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ausgestaltet, das von allen Mitgliedstaaten unterzeichnet wurde.

Erfahren Sie mehr über die Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030

Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit

Mit dem Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit wird die Umsetzung der Strategie vorangetrieben, indem sichergestellt wird, dass alle Bürgerinnen und Bürger Zugang zu einer Reihe alltäglicher Produkte und Dienstleistungen haben. Nach diesem Rechtsakt müssen die Unternehmen bis 2025 dafür sorgen, dass ihre Dienstleistungen und Produkte den gemeinsamen Barrierefreiheitsanforderungen der EU entsprechen.

Erfahren Sie mehr über den Europäischen Rechtsakt zur Barrierefreiheit.

Fördermöglichkeiten

Mehrere europäische Organisationen von Menschen mit Behinderungen und NRO erhalten jährliche Zuschüsse der EU. Diese Zuschüsse dienen dazu, die Kapazitäten der Organisationen auszubauen und ihnen die Beteiligung an Verfahren auf EU-Ebene (beispielsweise durch Stellungnahmen zur Ausgestaltung von Rechtsvorschriften und Strategien der EU) zu erleichtern.

Erfahren Sie mehr über das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“..

Nutzen Sie EURES

Wenn Sie Probleme haben, eine Beschäftigung zu finden, oder auf der Suche nach einem anderen Arbeitsplatz sind, wenden Sie sich an einen EURES-Berater in Ihrem Land. Über EURES werden mehr als 3,9 Millionen freie Stellen angeboten – mit nur wenigen Klicks könnten Sie eine neue Karriere starten.

hier. Erfahren Sie mehr darüber, wie die EU Menschen mit Behinderungen unterstützt:

 

Weiterführende Links:

Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 2021-2030

Charta der Grundrechte der Europäischen Union

EURES-Berater in Ihrem Land

Europäischer Rechtsakt zur Barrierefreiheit

Europäische Säule sozialer Rechte

Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“

Menschen mit Behinderungen

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

 

Weitere Informationen:

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Haftungsausschluss

Die Artikel sollen den Nutzern des EURES-Portals Informationen zu aktuellen Themen und Trends liefern und zu Diskussionen und Diskussionen anregen. Ihr Inhalt spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) oder der Europäischen Kommission wider. Darüber hinaus unterstützen EURES und ELA die oben genannten Websites Dritter nicht.