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EURES (EURopean Employment Services)
Presseartikel30. September 2021Europäische Arbeitsbehörde, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und IntegrationLesedauer: 2 Min

Saisonarbeitnehmer: Ein Leitfaden zu Ihren Rechten

Saisonarbeit ist zwar eine prima Gelegenheit, etwas von der Welt zu sehen, die damit verbundenen aufregenden Möglichkeiten können jedoch mehr Risiken mit sich bringen als andere Beschäftigungsformen. Hier erfahren Sie mehr darüber, wie Sie sich schützen können und worauf sie achten müssen.

Seasonal worker: A guide to your rights
EURES

Ihr Recht auf Gleichbehandlung

Der Schutz von Saisonarbeitnehmern ist eine Priorität der EU. Wenn Sie in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten, haben Sie als EU-Bürger das Recht auf Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung. Sie können erwarten, dass Sie dieselbe Unterstützung und Arbeitsbedingungen genießen wie einheimische Arbeitnehmer und sollten bereit sein, nachzufragen wenn dies nicht der Fall ist.

Bei einer Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat müssen Sie in Bezug auf Bezahlung, Arbeitszeit, Entlassung sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz den Staatsangehörigen gleichgestellt werden. Falls Ihr Arbeitgeber Ihnen keinen Vertrag anbietet, sollten Sie darauf bestehen, um Ihre Position so gut wie möglich abzusichern. Auf diese Weise werden Ihre Rechte geschützt, da Ihr Arbeitgeber die geltenden Beschäftigungsbedingungen einhalten muss.

Zugang zu sozialer Sicherheit

Wenn Sie im Ausland tätig sind, können Sie jeweils nur einem einzigen System der sozialen Sicherheit unterliegen. Sobald Sie einem System angehören, haben Sie genauso Zugang zu Gesundheitsversorgung, Familienleistungen und Arbeitslosengeld wie die Bürgerinnen und Bürger des jeweiligen Landes.

Jeder Mitgliedstaat hat sein eigenes Sozialversicherungsrecht. Es gibt jedoch Vorschriften, die sicherstellen, dass Personen, die in einen anderen Mitgliedstaat umziehen, ihren Sozialversicherungsschutz nicht verlieren. Sie müssen in dem Land, in dem Sie arbeiten, Sozialversicherungsbeiträge zahlen, unabhängig davon, wo Sie leben. Dies gilt jedoch nicht, wenn Sie im Auftrag Ihres Arbeitgebers weniger als zwei Jahre im Ausland arbeiten.

Unfreiwillig arbeitslos werden

Die Leitlinien der Europäischen Kommission legen fest, dass wenn Sie als Saisonarbeitnehmer im Ausland unfreiwillig arbeitslos werden, dennoch genauso behandelt werden müssen wie Einheimische. Dies bedeutet, dass Sie den Erwerbstätigenstatus in dem Mitgliedstaat sechs Monate lang behalten können, solange Sie sich bei dessen Arbeitsverwaltung anmelden.

Zusätzliche Hilfe und Informationen

Das EURES-Portal bietet Informationen und Orientierungshilfe zur Tätigkeit im Ausland ebenso wie die örtlichen EURES-Berater.

Nützliche Informationen darüber, was bei Saisonarbeit zu beachten und zu erwarten ist, finden Sie auch auf der Website der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA). Dort können Sie auf einen bestimmten Mitgliedstaat klicken und Links zu verschiedenen einschlägigen Ressourcen folgen. Ihre Rechte als Arbeitnehmer in Europa sind auch in der EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union festgelegt.

Bleiben Sie über die Rechte von Saisonarbeitnehmern auf dem Laufenden, indem Sie der Kampagne der ELA über Saisonarbeitnehmer auf Facebook und Twitter folgen: Hashtag #Rights4AllSeasons verwenden.

In Partnerschaft mit EURES, dem Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität.

 

Weiterführende Links:

Europäische Jobtage

Leitlinien der Europäischen Kommission

EURES-Portal

Information über Saisonarbeitnehmer und Arbeitgeber

EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union

Kampagne der ELA zu Saisonarbeitnehmern auf Facebook

 

Weitere Informationen:

Europäische Jobtage

Suche nach EURES-Beratern

Leben und Arbeiten in den EURES-Ländern

EURES-Jobdatenbank

EURES-Dienstleistungen für Arbeitgeber

EURES-Veranstaltungskalender

Vorschau auf Online-Veranstaltungen

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Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
30. September 2021
Autoren
Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
Themen
  • Geschäft /Unternehmertum
  • EU-Toolbox für Mobilität
  • EURES-Schulung
  • Rekrutierungstrends
  • Jugend
Verwandte(r) Abschnitt(e)
Sektor
  • Accomodation and food service activities
  • Activities of extraterritorial organisations and bodies
  • Activities of households as employers, undifferentiated goods- and services
  • Administrative and support service activities
  • Agriculture, forestry and fishing
  • Arts, entertainment and recreation
  • Construction
  • Education
  • Electricity, gas, steam and air conditioning supply
  • Financial and insurance activities
  • Human health and social work activities
  • Information and communication
  • Manufacturing
  • Mining and quarrying
  • Other service activities
  • Professional, scientific and technical activities
  • Public administration and defence; compulsory social security
  • Real estate activities
  • Transportation and storage
  • Water supply, sewerage, waste management and remediation activities
  • Wholesale and retail trade; repair of motor vehicles and motorcycles

Haftungsausschluss

Die Artikel sollen den Nutzern des EURES-Portals Informationen zu aktuellen Themen und Trends liefern und zu Diskussionen und Diskussionen anregen. Ihr Inhalt spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) oder der Europäischen Kommission wider. Darüber hinaus unterstützen EURES und ELA die oben genannten Websites Dritter nicht.