Hauptträger für Beschäftigungsförderung im ganzen Land ist die öffentliche Arbeitsverwaltung (DYPA). Sie unterhält 117 Zentren zur Beschäftigungsförderung (KPA oder KPA2) im ganzen Land und verfügt über Personal, an das sich Arbeitsuchende wenden können, die einen Arbeitsplatz suchen, eine Beratung wünschen, aktiv an Beschäftigungs-, Firmengründungs- und Weiterbildungsprogrammen teilnehmen und ihre beruflichen Qualifikationen verbessern möchten.
Die DYPA beschäftigt griechische Berater des EURES-Netzwerks, die Fremdsprachen beherrschen und speziell geschult sind. Ihre Aufgabe ist es, Personen zu helfen, die in der EU, dem EWR und der Schweiz eine Arbeit suchen, und die von Arbeitgebern angebotenen Stellen zu besetzen. Außerdem bieten sie Unterstützung für Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, die in Griechenland Arbeit suchen, indem sie Informationen über den Arbeitsmarkt erteilen und ihnen bei der Stellensuche helfen. Darüber hinaus stellen sie Informationen bereit und vermitteln im Rahmen des Europäischen Beschäftigungsnetzes zwischen Arbeitsuchenden und Arbeitgebern.
Angebote für eine Unterbringung von Erwerbslosen am Arbeitsmarkt werden zudem von privaten Arbeitsvermittlungen bereitgestellt, die vom Ministerium für Arbeit und Soziales zugelassen sind und bei der Arbeitsuche vermitteln.
Die Vermittlung ist für die Arbeitsuchenden kostenlos. Die Kosten trägt die Arbeitgeberin / der Arbeitgeber, auf deren/dessen Rechnung die private Arbeitsvermittlung tätig wird.
Eine ebenso wichtige Informationsquelle bei der Stellensuche sind Zeitungen. Die Stellenanzeigen für Führungskräfte und Fachpersonal werden gewöhnlich in griechischer und englischer Sprache veröffentlicht. An Kiosken sind Zeitungen mit Anzeigen oder mit Sonderbeilagen zum Arbeitsmarkt erhältlich, die bei der Stellensuche genutzt werden können. Sowohl in den sozialen Medien (vor allem auf Facebook,Linkedin und Twitter) als auch im Internet allgemein gibt es zahlreiche private oder öffentliche Internetseiten mit Stellenanzeigen (θέσεις εργασίας) für die verschiedenen Bereiche in Griechenland. Die Stellensuche im Internet und in Stellenanzeigen ist in Griechenland weit verbreitet. Die OAED und die privaten Arbeitsvermittlungen verfügen über Internetportale oder Suchmaschinen, die Informationen und Unterstützung für Arbeitsuchende bieten. Die OAED richtet sich insbesondere auch an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die zur Arbeitsuche in ein EU-Land, den EWR und die Schweiz ziehen wollen. Mittels dieser Möglichkeiten können Lebensläufe elektronisch in einem ausschließlich für Arbeitgeber zugänglichen Portal hochgeladen werden. Das EURES-Portal stellt heute die modernste Suchmaschine für Stellenangebote dieser Art dar.
Darüber hinaus organisiert das nationale EURES-Koordinationsbüro in Griechenland in Zusammenarbeit mit den nationalen Koordinationsbüros anderer Mitgliedstaaten der EU, des EWR und der Schweiz Workshops und Karrieretage für bestimmte Wirtschaftszweige oder Tätigkeiten, um Arbeitsmöglichkeiten aufzuzeigen, Lebensläufe entgegenzunehmen und Vorstellungsgespräche entweder direkt mit den Arbeitgebern oder über die EURES-Berater dieser Länder zu organisieren.
Wesentliche Unterstützung für Arbeitsuchende in Griechenland, vor allem aber auch in den Ländern der EU, des EWR und der Schweiz, wird im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung in Zusammenarbeit mit den EURES-Beratern von den Verbindungsbüros oder den Sozialdiensten der Gemeinden geleistet.
Verschiedene Universitäten oder andere Träger organisieren regelmäßig Karrieretage für Hochschulabsolventen oder Studierende, an denen Arbeitsuchende direkten Kontakt zu interessierten Arbeitgebern aufnehmen können.
Arbeitsuchenden wird empfohlen, mithilfe von Freunden und Bekannten soziale Netzwerke zu nutzen, um sich mit Unternehmen, die Stellen zu vergeben haben, in Verbindung zu setzen. In den meisten Fällen führt diese Art der Stellensuche häufig zu einer Einstellung.
Mit dem Besuch bestimmter Internetseiten von Unternehmen mit Stellenangeboten, die den Interessen und Kompetenzen der Arbeitsuchenden entsprechen, und der elektronischen Übermittlung von Lebensläufen bietet sich den Arbeitsuchenden eine weitere Möglichkeit, um von einem Unternehmen eine den eigenen Qualifikationen entsprechende Möglichkeit für ein Vorstellungsgespräch angeboten zu bekommen.
Links:
(Πύλη ΟΑΕΔ) Portal der OAED | |
(Ευρωπαϊκή Πύλη EURES) Europäisches Portal EURES | |
(Κεντρική Ένωση Δήμων Ελλάδας) Zentralverband der Gemeinden in Griechenland | |
(Ιδιωτικά Γραφεία) Private Agenturen für Arbeitsvermittlung |
Lebenslauf
Eine Bewerbung an ein Unternehmen muss einen Lebenslauf enthalten. Dieser muss auf 1-2 Seiten einen klaren Überblick über die absolvierte Ausbildung und die Berufserfahrung geben.
Der Inhalt des Lebenslaufs sollte auf den entsprechenden Arbeitsplatz und die vom Unternehmen gestellten Anforderungen abgestimmt sein.
Im Lebenslauf müssen persönliche Angaben, wie der Vor- und Nachname der sich bewerbenden Person, ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse enthalten sein. Er muss einen Überblick über die Ausbildung und bisherige Berufserfahrung der sich bewerbenden Person geben. Dabei sind die Bezeichnung des Arbeitsplatzes, der Name des Arbeitgebers, die Anstellungsdauer sowie die Aufgaben zu nennen, die die sich bewerbende Person während ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit ausgeführt hat.
Zudem sind Angaben zu Sprachkenntnissen, zum Grad der Sprachbeherrschung und zu entsprechenden Abschlüssen zu machen.
Darüber hinaus sollte der Bewerber die Seminare aufführen, die er im Laufe seiner bisherigen Ausbildung absolviert hat, und dabei das Thema des Seminars, die zeitliche Dauer und den Veranstalter nennen.
Zugleich ist auf Computer- und auf andere Spezialkenntnisse, Zertifikate sowie auf persönliche Interessen hinzuweisen, die die Bewerbung unterstützen und ein Bild von der Persönlichkeit des Bewerbers zeichnen. Weiterhin gilt es unbedingt auf Fähigkeiten oder Kompetenzen Bezug zu nehmen, die während der Studiendauer oder im Rahmen der beruflichen Tätigkeit erworben wurden.
Die Mitwirkung in Arbeitsgruppen, Vereinen, Ausschüssen oder beim Verfassen von Artikeln oder Büchern, die mit dem Tätigkeitsgegenstand der ausgeschriebenen Stelle im Zusammenhang stehen, stellt für den Lebenslauf eine wichtige Bereicherung dar.
Am Ende des Lebenslaufs können zwei oder drei Referenzen von Personen mit entsprechendem akademischen oder beruflichen Status (z. B. ehemalige Dozenten/Dozentinnen, Vorgesetzte oder Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber) mit den entsprechenden Kontaktdaten angeführt werden, damit der Arbeitgeber zusätzliche Informationen zu den Leistungen oder zum beruflichen Verhalten der sich für die entsprechende Arbeitsstelle bewerbenden Person einholen kann.
Begleitschreiben
Dem Lebenslauf sollte ein maschinengeschriebenes Begleitschreiben (nicht länger als eine Seite) beigefügt werden, in dem der Bewerber angibt, inwiefern seine Ausbildung und seine berufliche Qualifikation den Anforderungen des betreffenden Arbeitsplatzes entsprechen. Das Schreiben ist mit einer eigenhändigen Unterschrift zu versehen. Gestalten Sie den Inhalt des Begleitschreibens passend zur offenen Stelle, damit der Zusammenhang klar wird, und vermeiden Sie vage Formulierungen.
Öffentliche oder private Arbeitsvermittlungen verwenden verschiedene Lebenslaufmuster. Am gebräuchlichsten ist das Muster, das über das Portal der OAED zur Verfügung gestellt wird, oder der europäische Europass-Lebenslauf. Viele griechische Unternehmen setzen anstelle von Lebensläufen Bewerbungsbögen ein, die auszufüllen sind und hinsichtlich Umfang und Detaillierungsgrad variieren.
Tipp: Studieren Sie den Arbeitsmarkt und finden Sie heraus, in welchen Unternehmen Sie gerne arbeiten würden. Recherchieren Sie ggf. deren Websites, machen Sie sich ein Bild und schöpfen die Informationen ab, die Sie in Ihrem Begleitschreiben und bei einem möglichen Vorstellungsgespräch nutzen können. Senden Sie Ihren Lebenslauf postalisch ab oder reichen Sie ihn persönlich ein und bitten Sie um ein Gespräch mit der Personalabteilung. Begründen Sie, weshalb Sie Ihrer Ansicht nach für den Arbeitsplatz geeignet sind. E-Mails können die Kommunikation erleichtern.
Links:
Europass | |
Δομή Απασχόλησης & Σταδιοδρομίας Α.Π.Θ.(ΔΑΣΤΑ) (Beschäftigungs- und Karriereaufbau Aristoteles-Universität Thessaloniki, DASTA) | |
ΕΟΠΠΕΠ (National Organization for Certification of Qualifications & Vocational Guidance) |
Definition
Praktika sind die wesentliche Brücke zwischen dem theoretischen Studium und dem angestrebten Arbeitsplatz. Sie bieten Studierenden aber auch Personen mit Studienabschluss die Möglichkeit, das Gelernte in die Praxis umzusetzen und damit den ersten Schritt auf der Suche nach einer Arbeitsstelle zu machen.
In Griechenland sind Praktika für Auszubildende der Berufsbildungsinstitute (IEK) obligatorisch und Teil der Ausbildung. Im Kontext der Hochschulbildung ist das Praktikum heute zumeist fakultativ, auch wenn es empfohlen wird.
Dauer und Arbeitszeiten von Praktika sind in besonderen Vorschriften festgelegt und es werden bestimmte Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik umgesetzt.
Neben Praktika, die Teil der formalen Bildung sind und vom Ministerium für Bildung und Religion beaufsichtigt werden, werden Ausbildungsmöglichkeiten auch unter der Schirmherrschaft des Ministeriums für Arbeit und Soziales, des Ministeriums für Tourismus, des Ministeriums für Entwicklung und Investitionen sowie privater und gemeinnütziger Institutionen angeboten.
Insbesondere schreibt die öffentliche Arbeitsverwaltung (DYPA) immer wieder Programme zum Erwerb von Berufserfahrung aus, mit denen sie Praktika mit befristeten Verträgen vollständig finanziert. In einer zweiten Phase finanziert sie Arbeitsförderungsprogramme für diejenigen, die die erste Phase zum Erwerb von Arbeitserfahrung abgeschlossen haben. Die OAED-Programme richten sich an registrierte Arbeitsuchende im Alter von 16–24 und 25–29 Jahren.
In Zusammenarbeit mit Zentren für Lebenslanges Lernen werden außerdem Ausbildungsprogramme subventioniert (in Form von Gutscheinen, sog. training vouchers), die kurze theoretische und praktische Schulungen für auf dem Arbeitsmarkt gesuchte Kompetenzen miteinander kombinieren.
Auch das Ministerium für Tourismus schreibt für die Sommermonate Praktikumsprogramme für Auszubildende und Absolventen von IEK und Höheren Schulen für Tourismus aus.
Weitere Praktika werden von privaten und gemeinnützigen Trägern angeboten – z. B. dem Stavros Niarchos Foundation Cultural Centre, der Onassis Foundation oder der Ioannis Latsis Public Benefit Foundation. Die Träger haben jeweils unterschiedliche Zugangsvoraussetzungen für die Praktika.
Darüber hinaus übernimmt auch der Verband der griechischen Industrieunternehmen (SEV) die Ausführung von Praktikumsverträgen.
Eignung
Bei genannten Trägern ist die Teilnahme nicht an ein bestimmtes Bildungsniveau gebunden. Die Interessierten müssen griechische Staatsangehörige oder Staatsangehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, eines Staates des EWR oder der Schweiz sein.
Detaillierte Informationen zu den Praktikumsprogrammen finden Sie unter den folgenden Links:
Durchführung
In der Empfehlung des Rates zu Praktika (März 2014) und der Richtlinie (EU) 2016/801 des Europäischen Parlaments und des Rates werden die Bedingungen für die Teilnahme an Praktikumsprogrammen festgelegt. Detaillierte Informationen zum Ablauf von Praktika finden Sie unter dem folgenden Link:
In Griechenland definiert der institutionelle und gesetzliche Rahmen für die praktische Ausbildung die erforderlichen Voraussetzungen, die Dauer, die Aufsicht und den Ablauf des praktischen Ausbildungsprogramms für jede Berufssparte.
Er regelt auch die Rechte und Pflichten der Praktikanten und die Höhe der Praktikumsvergütung sowie Fragen der Gesundheitsvorsorge und Versicherung.
Weitere Informationen über den Link:
- https://praktiki.hmu.gr/%CE%BD%CE%BF%CE%BC%CE%BF%CE%B8%CE%B5%CF%83%CE%AF%CE%B1/
- http://praktiki.teicm.gr/institutional-framework
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Wie bereits erwähnt, hat jedes Praktikumsprogramm im Rahmen der Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik seine eigenen Teilnahme- und Förderungsvoraussetzungen.
Alle relevanten Informationen zu den oben genannten geförderten Programmen finden Sie auf den offiziellen Webseiten der jeweiligen Träger.
Wo kann man nach Stellenangeboten suchen?
Personen, die sich für ein Praktikum interessieren, sollten sich an die entsprechenden Abteilungen ihrer derzeitigen oder ehemaligen Studieneinrichtungen wenden, sofern es sich um Berufsbildungsinstitute (IEK) oder Hochschulen handelt.
Über Praktika der oben genannten privaten oder gemeinnützigen Institutionen können sich Interessierte über die jeweiligen Links informieren.
Finanzielle Förderung und Unterstützung
Alle Staatsangehörigen der EU, des EWR und der Schweiz können über das Programm Erasmus+ an Praktikumsprogrammen und -aufenthalten in Griechenland teilnehmen. Die Höhe der finanziellen Unterstützung ist abhängig von den Lebenshaltungskosten im Ziel- und Herkunftsland.
Die Bewerbung erfolgt über das Akademische Auslandsamt oder das Erasmus+ Büro der Heimathochschule über das Portal „Erasmus Intern Traineeship“.
Weitere Informationen finden Sie unter folgenden Links:
Wo können Stellenangebote ausgeschrieben werden?
Alle offiziellen Praktikumsprogramme werden durch Aufforderungen zur Interessenbekundung durch die entsprechenden Stellen bekannt gegeben.
Finanzielle Förderung und Unterstützung
Unternehmen, die Praktikumsprogramme nutzen wollen und an der Veröffentlichung entsprechender Stellenausschreibungen interessiert sind, können sich an die Verbindungsbüros der jeweiligen Bildungseinrichtungen wenden, ebenso an Institutionen, die Aufforderungen zur Interessenbekundung für entsprechende Verträge bekannt geben. Diese öffentlichen oder privaten Einrichtungen stellen sowohl die Mittelausstattung als auch allgemeine Unterstützung für die Praktikumsprogramme bereit.
Rechtlicher Rahmen
Für die Durchführung der Lehrlingsausbildung in Griechenland ist aufgrund der Rechtsvorschriften vorrangig die öffentliche Arbeitsverwaltung (DYPA) zuständig. Der gesetzliche Rahmen des dualen Ausbildungssystems wird seit Jahrzehnten von den 50 berufsbildenden Schulen der DYPA (EPAS OAED) umgesetzt, während 30 Verbindungsbüros für Berufsbildung mit dem Arbeitsmarkt kooperieren. Die berufsbildenden Schulen der DYPA tragen zum Übergang ihrer Absolventinnen und Absolventen auf den Arbeitsmarkt bei.
Neben der Ausbildung an der Schule nehmen die Schüler an einem Lehrstellen-/Praktikumsprogramm teil und es wird ein Ausbildungsvertrag unterzeichnet. Während des genannten Programms werden die Auszubildenden bezahlt, sind über den Arbeitgeber versichert und erhalten die Leistungen, die in den geltenden Bestimmungen vorgesehen sind.
Beschreibung des Systems
Das duale Ausbildungssystem (4 Semester), das von den berufsbildenden Schulen der DYPA angeboten wird, umfasst Folgendes:
- Betriebliche Ausbildung für die Auszubildenden in Unternehmen des öffentlichen und privaten Sektors (am Vormittag)
- Theorie- und Praktikumskurse (am Nachmittag)
Zwischen den Auszubildenden und dem ausbildenden Unternehmen wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen, in dem der Beginn und das Ende der Ausbildung sowie die Pflichten des ausbildenden Unternehmens und der Auszubildenden festgelegt sind.
Während ihrer praktischen Ausbildung erhalten die Auszubildenden 75 % des Mindesttageslohns eines ungelernten Arbeiters (31,85 EUR), also 23,89 EUR. Der oben genannte Lohn gilt für alle Ausbildungssemester.
Das Projekt „Ausbildung/Praktikum“ der berufsbildenden Schulen der DYPA wurde im Rahmen des NSRP 2014–2020 in das operationelle Programm Humankapital, Bildung und Lebenslanges Lernen aufgenommen und wird gemeinsam vom Europäischen Sozialfonds und aus nationalen Mitteln finanziert.
Auszubildende haben während ihrer Ausbildung vollen Versicherungsschutz.
Schätzungen zufolge werden jedes Jahr etwa 10 000 Auszubildende im Alter von 16–23 Jahren in die von den berufsbildenden Schulen (EPAS) der DYPA organisierten zweijährigen Programme eingeschrieben.
Die übrigen Kosten, einschließlich des Versicherungsbeitrags, sind vollständig vom Arbeitgeber zu tragen. (www.dypa.gov.gr)
Eignung
Die Ausbildungsprogramme stehen allen Angehörigen der Mitgliedstaaten der EU offen, es sollte aber beachtet werden, dass für die meisten dieser Programme Griechischkenntnisse erforderlich sind.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Seit dem 1/5/2022 beträgt die Vergütung für Auszubildende während der praktischen Ausbildung 23,89 EUR pro Tag (www.dypa.gov.gr/mathitia).
Auszubildende haben Anspruch auf bezahlten Urlaub und Bildungsurlaub.
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
Interessierte finden Informationen unter folgendem Link https://www.dypa.gov.gr/mathitia
Interessierte können sich auch an die Karrierebüros der berufsbildenden Schulen (EPAS) wenden.
Das von der DYPA eingeführte System der Ausbildung am Arbeitsplatz hat sich in der Praxis als effektiv erwiesen, da ein signifikanter Anteil der Auszubildenden nach Beendigung ihrer Ausbildung weiterhin über Praktika beschäftigt wird.
Finanzielle Förderung und Unterstützung
Interessierte können sich an die 30 Karrierebüros der berufsbildenden Schulen wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie über den Link https://www.dypa.gov.gr/mathitia
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
Arbeitgeber können sich über den Link https://www.dypa.gov.gr/mathitia informieren oder die 30 Karrierebüros der berufsbildenden Schulen in ganz Griechenland kontaktieren.
Unternehmen, die beabsichtigen, Auszubildende der Ausbildungszentren der DYPA auszubilden, müssen über die entsprechenden Einrichtungen für die Ausbildung in der jeweiligen Fachrichtung, die entsprechenden Mittel und die geeignete Ausrüstung verfügen. Der Arbeitgeber hat auch dafür zu sorgen, dass die zum Schutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern festgelegten Sicherheits- und Gesundheitsschutzbedingungen eingehalten werden.
Finanzielle Förderung und Unterstützung
Arbeitgeber können sich an die Karrierebüros der berufsbildenden Schulen (EPAS) wenden, um sich über die Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zu informieren.
Weitere Informationen finden Sie unter dem Link https://www.dypa.gov.gr/mathitia.
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Mietwohnungen:
Es werden möblierte und unmöblierte Wohnungen vermietet. In den verschiedenen Stadtvierteln finden sich Aushänge mit der Aufschrift „ENOIKIAZETAI“ (zu vermieten). Sowohl regionale als auch überregionale Zeitungen veröffentlichen in der Rubrik „Vermietung von Immobilien“ Anzeigen mit Mietimmobilien. Zahlreiche Zeitungen bieten eigene Internetseiten, über die Mietobjekte in ganz Griechenland gesucht werden können.
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestmietdauer beträgt 3 Jahre; dies gilt auch für den Fall, dass die Parteien eine kürzere Mietdauer vereinbaren.
In bestimmten Fällen ist die Hinterlegung einer Kaution als Garantie für die ordnungsgemäße Nutzung der Immobilie durch den Mieter erforderlich. Die Vereinbarung und Zahlung des Mietzinses erfolgen in direktem Kontakt zum Eigentümer.
Wohnungskauf:
Nach Schätzungen, die auf Daten der Kreditinstitute beruhen, sind die Wohnungspreise (nominal) in den ersten neun Monaten des Jahres 2021 auf Jahresbasis um 6,1 % gestiegen, verglichen mit einem Anstieg von 4,9 % im entsprechenden Zeitraum des Jahres 2020.
- Mietpreise für eine 3-Zimmer-Wohnung:
Athen (Zentrum): ca. 863,58 EUR monatlich
Athen (Vororte): ca. 777,10 EUR monatlich
Piräus (Zentrum): ca. 850,00 EUR monatlich
Piräus (Vororte): ca. 650,00 EUR monatlich
Thessaloniki (Zentrum): ca. 665,71 EUR monatlich
Thessaloniki (Vororte): ca. 518,24 EUR monatlich
Larisa: ca. 462,50 EUR monatlich
Heraklion/Kreta: ca. 762,50 EUR monatlich
Rhodos: ca. 700,00 EUR monatlich
Patras: ca. 481,25 EUR monatlich
- Kaufpreise:
Athen (Zentrum): ca. 2.382,97 EUR/qm
Athen (Vororte): ca. 2.323,06 EUR/qm
Piräus (Zentrum): ca. 2.925,00 EUR/qm
Piräus (Vororte): ca. 2.300,00 EUR/qm
Thessaloniki (Zentrum): ca. 2.130,56 EUR/qm
Thessaloniki (Vororte): ca. 1.596,88 EUR/qm
Larisa: ca. 1.475,00 EUR/qm
Heraklion/Kreta: ca. 3.000,00 EUR/qm
Rhodos: ca. 2.733,86 EUR/qm
Patras: ca. 1.470,00 EUR/qm
Links:
Bank von Griechenland Währungspolitik Zwischenbericht 2021 | https://www.bankofgreece.gr/Publications/Inter_NomPol2021.pdf |
Δείκτες τιμών (Preisindizes) |
- Vorschulerziehung
Die Vorschulerziehung (Säuglingsstätten, Kindertagesstätten) ist optional. Kinder, die das 4. Lebensjahr bis zum 31. Dezember des Anmeldejahres vollenden, beginnen mit der Pflichterziehung und besuchen eine öffentliche Kindertagesstätte in ihrem Einzugsgebiet oder eine private Kindertagesstätte nach Wahl ihrer Eltern. Das Einzugsgebiet der öffentlichen Kindertagesstätten ändert sich von Jahr zu Jahr. Die Einschreibung erfolgt elektronisch. Der Onlineantrag enthält Angaben zum Kind sowie zu weiteren Kindern, die dieselbe Einrichtung bereits besuchen, sowie zur Wohnanschrift (aktuelle Rechnung eines öffentlichen Versorgungsunternehmens, Mietvertrag oder andere offizielle/amtliche Dokumente sind hinzuzufügen), zur Auswahl des optionalen Ganztagesbetreuungsprogramms bzw. zur frühzeitigen morgendlichen Übergabe des Kindes sowie zu Personen, die das Kind morgens in die Tagesstätte bringen und im Tagesverlauf wieder abholen. Anschließend legt das Elternteil der Einrichtung den Gesundheitspass und den Impfpass sowie bei Kindern mit besonderem Förderbedarf optional eine Bescheinigung des Zentrums für Hilfe in Erziehungs- und Beratungsfragen (KESY), eines öffentlichen medizinisch-pädagogischen Zentrums oder eines anderen öffentlichen Trägers vor. Bei den privaten Kindertagesstätten muss die Antragsstellung nicht online erfolgen; die Eltern können mit der Einrichtung ihrer Wahl direkt Kontakt aufnehmen.
- Primar- und Sekundarstufe:
Die Primarstufe endet mit dem Abschluss der Grundschule, deren Besuch in dem Jahr beginnt, in dem das Kind bis zum 31. Dezember das 6. Lebensjahr vollendet. Die Schulpflicht endet mit dem Abschluss des Gymnasiums, das die erste Phase der Sekundarstufe darstellt (Sekundarstufe I). Nach Abschluss der Pflichtschulbildung können die Kinder ihre Ausbildung auf dem Lyzeum (3 Jahre), an einer Berufsschule (nicht obligatorische Sekundarstufe) oder im Rahmen einer beruflichen oder fachlichen Ausbildung fortsetzen.
Kinder, die ihre Schulbildung an einer Grundschule, einem Gymnasium und Lyzeum in Griechenland absolvieren, besuchen entweder eine Schule in ihrem Bezirk oder eine Privatschule nach Wahl ihrer Eltern. Vor der Anmeldung an einer Grundschule macht die jeweilige Schuldirektion an einer gut sichtbaren Stelle im Schulgebäude bzw. auf der offiziellen Website der Schule einen Aushang mit Informationen über die Grenzen ihres Einzugsgebietes, die Öffnungszeiten zur Annahme von Anmeldeanträgen und die Nachweisdokumente, die einem Antrag beizufügen sind. Nach Abschluss der Grundschule und Erteilung des entsprechenden Abgangszeugnisses bestimmt die Direktion für Weiterführende Schulen, welche Grundschulabgänger jeweils welches Gymnasium besuchen können. Die spätere Anmeldung an einem Lyzeum erfolgt auf dem Amtsweg. Die Anmeldung an öffentlichen Schulen orientiert sich in der Regel am jeweiligen Einzugsgebiet der Schulen, allerdings können die Eltern auch die Aufnahme ihres Kindes an einer anderen Schulform beantragen, etwa einer Modellschule oder experimentellen Schule.
Das Schuljahr beginnt innerhalb der ersten zehn Tage des Monats September.
- Hochschulbildung
Zur Tertiärbildung gehören die Universitäten (AEI). Hochschulabsolventen können, sofern sie dies wünschen, ihre Studien fortsetzen und einen postgradualen Abschluss machen oder den Doktortitel erwerben.
Die grundlegende Voraussetzung für den Zugang zur Universität ist das Abschlusszeugnis einer Schule der Sekundarstufe II (Lyzeum). Aufgrund der beschränkten Anzahl von Studienplätzen müssen sich alle Studienbewerber allgemeinen, auf nationaler Ebene durchgeführten Aufnahmeprüfungen unterziehen, die für gewöhnlich im Juni durchgeführt werden. Die Zulassung zur Offenen Griechischen Universität erfolgt hingegen nicht über die auf nationaler Ebene durchgeführten Aufnahmeprüfungen, sondern nach elektronischer Antragsstellung und entsprechender Verlosung der Studienplätze.
- Besondere Schulen und zweiter Bildungsweg
Abgesehen von den konventionellen Bildungseinrichtungen der Primar- und Sekundarstufe gibt es auch Schulen für besondere Schülergruppen, d. h. interkulturelle Schulen für ausländische und im Ausland lebende Schüler, Schulen für die islamischen Minderheiten in Thrakien und autonome Sonderschulen für Schüler mit Behinderung. In der Sekundarstufe II existieren Pilot- oder Modellschulen (in Zusammenarbeit mit den Universitäten), musische Schulen, kirchliche Schulen und Schulen mit sportlicher Ausrichtung. Außerdem existieren Schulen für den zweiten Bildungsweg für Erwachsene, die die neunjährige Schulpflicht nicht erfüllt haben. Für die Aufnahme an diesen Schulen gelten besondere Verfahren.
Links:
Υπουργείο Παιδείας και Θρησκευμάτων (Ministerium für Bildung und Religion) |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Wenn Sie Bürger eines EU-, eines EWR-Mitgliedstaates oder der Schweiz sind, können Sie nach Griechenland mit Ihrem Personalausweis oder Reisepass einreisen. Ein Visum oder andere gleichwertige Dokumente sind nicht erforderlich.
Die betreffenden Bürger genießen das Recht auf Freizügigkeit und freien Zugang zum Beschäftigungsmarkt der vorerwähnten Staaten. Sie können zunächst nach Griechenland einreisen und sich für einen Zeitraum von drei Monaten im Land aufhalten.
Wenn die betreffenden Bürger einen in Griechenland reglementierten Beruf ausüben wollen, für den Qualifikationen und Zulassungen gesetzlich vorgeschrieben sind, wie Anwälte, Ärzte, Ingenieure usw., müssen die Interessenten beim zuständigen Träger eine Berufszulassung beantragen.
Zur Erleichterung der Mobilität innerhalb der EU werden von den öffentlichen Verwaltungen einheitliche Vordrucke für alle Länder ausgegeben, zum Beispiel:
- Portables Dokument PD U2: ermöglicht Arbeitslosen, die in einem anderen EU-Mitgliedstaat Arbeit suchen, ihren Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung für bis zu drei Monate zu exportieren.
- Vordrucke E411 und F005: betreffen Familienleistungen.
- Portables Dokument PD U1: dient als Bescheinigung der Versicherungs- und Beschäftigungszeiten zum Bezug von Arbeitslosenunterstützung in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
- Dokument E205: zeigt an, dass der Arbeitsuchende im Herkunftsland versichert ist, und wird vom zuständigen Versicherungsträger ausgestellt. Die vorgenannten Verwaltungspapiere werden vom Land der letzten Beschäftigung ausgestellt.
Bei einem Landesaufenthalt von über drei Monaten muss von der Polizeidienststelle des Aufenthaltsgebiets eine Meldebescheinigung ausgestellt werden. Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt Bürgerinnen und Bürger eines EU/EWR-Mitgliedstaats sowie der Schweiz, sich als Arbeitnehmer in Griechenland aufzuhalten. Notwendige Voraussetzung für einen Aufenthalt in Griechenland stellt die Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder der Bezug ausreichender Einkünfte dar. Erfüllen Sie diese Bedingungen, so wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis über fünf Jahre erteilt, die auf Antrag verlängert werden kann.
Jeder Einwohner erhält eine persönliche Steuerregisternummer (AFM) vom zuständigen Finanzamt (DOY), die für Steuervorgänge benötigt wird, und eine Sozialversicherungsnummer (AMKA) von einer Bürgerservicestelle (KEP) oder dem Einheitlichen Sozialversicherungsträger (EFKA).
Bürger aus EU-/EWR-Mitgliedstaaten und der Schweiz benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung keine Arbeitserlaubnis. Eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger zur Ausübung einer vergüteten Erwerbstätigkeit wird nach Vorlage einer Einstellungsbescheinigung des Arbeitgebers ausgestellt. Unterhaltsberechtigte Familienangehörige einer/eines arbeitnehmenden Bürgerin/Bürgers oder eingetragenen Partnerin/Partners genießen dieselben Rechte wie der Arbeitnehmende selbst.
NACHWEISDOKUMENTE FÜR DIE ANMELDEBESCHEINIGUNG
1.Antrag
2.Einzureichende Unterlagen:
- Getreue Fotokopie eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Einstellungsbescheinigung des Arbeitgebers oder ein anderes Dokument, aus dem hervorgeht, dass der/die Angehörige eines EU-Mitgliedstaats eine abhängige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausübt
- Nachweis der Einschreibung in eine Bildungseinrichtung und des vollständigen Krankenversicherungsschutzes sowie eine Erklärung oder ein anderes gleichwertiges Dokument, aus dem hervorgeht, dass die Antragsteller über ausreichende Mittel verfügen
Zusätzliche Unterlagen für Familienmitglieder von Staatsangehörigen der EU:
- Amtliches Dokument, das die Existenz einer Verwandtschaftsbeziehung bescheinigt
- eine Fotokopie der Meldebescheinigung der Bürgerin oder des Bürgers, den sie begleiten oder den sie treffen wollen
- Fotokopie der Geburtsurkunde der Kinder oder entsprechende Altersbescheinigung (minderjährige Kinder)
- für Kinder über 21 Jahren und Verwandte in aufsteigender Linie: ein von der zuständigen Behörde des Ursprungs- oder Herkunftsstaats ausgestelltes Dokument, aus dem hervorgeht, dass diese Personen dem Staatsangehörigen der EU gegenüber unterhaltsberechtigt sind oder mit ihm in einer gemeinsamen Wohnung in diesem Staat leben
3. In allen Fällen Lichtbilder
Die Bescheinigung wird gebührenfrei ausgestellt. Nach Ablauf von fünf Aufenthaltsjahren kann die Erteilung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden.
Tipp: Zur Inanspruchnahme von Krankenversicherungsleistungen müssen Sie die europäische Krankenversicherungskarte aus dem Herkunftsland mitführen.
Links:
Vor Ihrer Einreise nach Griechenland sollten Sie sich mit dem Land vertraut machen:
- Informieren Sie sich auf einschlägigen Websites, z. B. dem EURES-Portal. Sichten Sie im EURES-Portal Stellenangebote und laden Sie Ihren Lebenslauf hoch, damit er von Arbeitgebern, die die Website besuchen, gelesen werden kann. Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, sich mit einem EURES-Berater in der Region Ihres Aufenthalts in Verbindung zu setzen.
- Fragen Sie Ihre Bekannten in Griechenland, die Ihnen dabei behilflich sein können, Kontakt zu potenziellen Arbeitgebern aufzunehmen.
- Übersetzungen von Studien- und Befähigungsnachweisen helfen den Arbeitgebern, einen Überblick über Ihre Ausbildung und Ihre beruflichen Fähigkeiten zu gewinnen. Führen Sie Dokumente mit, die für die Arbeitsaufnahme, den Abschluss einer Versicherung, zum Führen eines Fahrzeugs und bei Ihrer Anmeldung als EU-Bürger benötigt werden.
- Wenn Sie Kinder im schulpflichtigen Alter haben, informieren Sie sich auf der Internetseite des Bildungsministeriums über die amtlichen Dokumente, die für eine Anmeldung an einer Schule erforderlich sind, damit Sie diese Unterlagen ordnungsgemäß amtlich übersetzen lassen können.
- Die Übersetzungen können vom Übersetzungsdienst des Außenministeriums oder einem Anwalt angefertigt werden.
Folgendes sollten Sie sich bei Ihrer Ankunft im Land sicherstellen:
- Unterkunft und Erwerbstätigkeit.
- Meldung bei der Polizeidienststelle Ihres Wohnorts.
- Zur Arbeitsuche können Sie sich an die nächstgelegene Dienststelle der OAED oder ein privates Arbeitsvermittlungsbüro wenden. Ein ordnungsgemäß verfasster Lebenslauf ist für die Bewerbung bei einem Arbeitgeber von großem Nutzen.
- Falls Sie arbeitslos sind, können Sie sich nach Erhalt einer Steuernummer (AFM) und einer Sozialversicherungsnummer (AMKA) an Ihre zuständige OAED wenden und die Unterlagen vorlegen, die für eine Arbeitslosmeldung oder für den Transfer der Ihnen zugesprochenen Arbeitslosenunterstützung erforderlich sind.
Werfen Sie einen Blick auf den nützlichen Informationsleitfaden:
https://www.oaed.gr/storage/elina/living-working-in-greece-2020.pdf
Links:
Εθνική Πύλη Δημόσιας Διοίκησης (Portal der öffentlichen nationalen Verwaltung) |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
Kinder unter 15 Jahren dürfen eine Beschäftigung in Betrieben ausüben, sofern darin ausschließlich die Familienangehörigen des Arbeitgebers arbeiten und die Arbeitsbedingungen keine Gefahr für die Gesundheit und Moral des beschäftigten Kindes darstellen. Im Rahmen der Berufsschullehre üben Lehrlinge, die über 16 Jahre alt sind, praktische Tätigkeiten bei Arbeitgebern aus und erwerben dort notwendige berufliche Erfahrungen.
Die in Griechenland abgeschlossenen Arbeitsverträge sind zumeist unbefristete Verträge über eine Vollbeschäftigung. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag liegt vor, wenn die Beschäftigungsdauer nicht ausdrücklich festgelegt ist und sich diese weder aus der Art noch aus dem Zweck des Vertrags ergibt. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern ist der Anteil an Teilzeitbeschäftigung relativ gering, hat aber in den letzten Jahren stark zugenommen. Saisonale Beschäftigungsverhältnisse in touristischen Gebieten und in Berufen, die direkt mit dem Tourismus zusammenhängen, sind weit verbreitet.
Lohnzahlungen für Arbeiter und Handwerker werden, insbesondere im Baugewerbe und im Agrarsektor, wöchentlich oder auf Tagesbasis vorgenommen.
Zahlreiche Arbeitnehmer, wie z. B. Ingenieure, sind bei den jeweiligen Arbeitgebern nicht angestellt, sondern erbringen für diese Dienstleistungen.
Häufig werden auch befristete Arbeitsverträge abgeschlossen, wenn ausdrücklich oder stillschweigend eine bestimmte Beschäftigungsdauer (z. B. 6 Monate, 1 Jahr usw.) vereinbart wurde, wenn die Beschäftigung mit dem Eintreten eines bestimmten Ereignisses endet oder wenn sich die Befristung aus der Art und dem Charakter der Beschäftigung ergibt, für die der Beschäftigte angestellt wurde (wie beispielsweise bei Verträgen über saisonale Beschäftigungen oder zum Zwecke der Ausführung einer konkreten Arbeit). d. h., wenn ausdrücklich oder stillschweigend ein bestimmter Zeitpunkt für die Beendigung der Beschäftigung vereinbart worden ist.
Zu atypischen Beschäftigungsformen zählt die Erbringung von Leistungen oder die Ausführung eines Projektes über einen bestimmten oder einen unbefristeten Zeitraum, insbesondere bei Entgelt pro Arbeitseinheit (fason), Heimarbeit u. a.
Die rasante Entwicklung der Technologie, die Entwicklung der wirtschaftlichen Bedingungen und die Coronavirus-Pandemie haben zur Entstehung und Verbreitung moderner Beschäftigungsformen, der Fernarbeit (Telearbeit) mit abhängigem Arbeitsvertrag sowie der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit elektronischen Plattformen, mit einem abhängigen Arbeitsvertrag oder Dienst- oder Projektvertrag, geführt.
Saisonarbeit unterliegt einer flexiblen Vertragsform, da sie nur für einen bestimmten Zeitraum angeboten wird. Dies ist von wesentlicher Bedeutung für Unternehmen in bestimmten Sektoren, vor allem im Tourismus und in der Landwirtschaft, sowie für Tätigkeiten, die das ganze Jahr über verrichtet werden, um spezielle Bedürfnisse zu decken. Der deutliche Anstieg der Nachfrage führt in der Regel zur Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften.
Nach europäischem Recht werden saisonale Stellen vorzugsweise mit Staatsangehörigen und Bürgerinnen und Bürgern der EU besetzt, die das Recht auf uneingeschränkte berufliche Mobilität innerhalb der EU haben. In Bezug auf Drittstaatsangehörige änderte das Gesetz 4332/2015 das zuvor geltende Gesetz 4251/2014 (Einwanderungsgesetz), um die griechische Gesetzgebung an die Richtlinie 2014/36/EU anzupassen.
Nach diesem Gesetz wird Saisonarbeit als Tätigkeit definiert, die in bestimmten Wirtschaftszweigen für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten pro Jahr angeboten wird. Was die Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen betrifft, so ist das beschriebene Verfahren komplex. Akteure dieses Verfahrens sind der griechische Staat, der die möglicherweise freien Stellen pro Saison per Ministerialbeschluss regelt, sowie die Arbeitgeber, die unter besonderen Voraussetzungen Anträge einreichen.
Die griechische Gesetzgebung sieht auch besondere Regelungen zum Schutz der Rechte von Saisonkräften vor.
In der Tourismusbranche betrifft das wichtigste Recht die Wiederbeschäftigung in der nächsten Saison, sofern rechtzeitig eine entsprechende Bewerbung eingereicht wird. Sollte sich der Arbeitgeber weigern, den Arbeitsvertrag zu verlängern, oder Beschäftigte entlassen, haben diese je nach Umstand Anspruch auf bestimmte Arten von Entschädigung. Dieses Recht basiert auf dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit und des Schutzes der Arbeit sowie auf Artikel 8 des Gesetzes 1346/1983, geändert durch das Gesetz 1545/1985, und wird durch Tarifverträge konkretisiert.
Darüber hinaus haben Saisonkräfte, abhängig von der Gesamtdauer ihres Arbeitsvertrags, Anspruch auf bestimmte finanzielle Zulagen und Leistungen des Arbeitgebers. In der so genannten „stillen Zeit“ gelten für Saisonkräfte besondere Regelungen hinsichtlich der Leistungen für Arbeitslose, die von der griechischen öffentlichen Arbeitsverwaltung (DYPA) gewährt werden.
Darüber hinaus haben Saisonkräfte in der Regel im Herbst einen Anspruch auf eine spezielle Saisonzulage von der DYPA, die vom Einsatzgebiet und den Versicherungstagen in der vergangenen Saison abhängig ist.
Links:
Υπουργείο Εργασίας & Κοινωνικών Υποθέσεων (Ministerium für Arbeit & Soziales) |
In dem Präsidialerlass 156/1994, der sowohl für unbefristete Arbeitsverträge als auch für befristete Arbeitsverträge oder Beschäftigungsverhältnisse über einen Zeitraum von über einem Monat gilt, ist ausdrücklich die Verpflichtung der Arbeitgeber festgeschrieben, den Arbeitnehmer über die grundlegenden Bestimmungen des Arbeitsvertrags oder des Beschäftigungsverhältnisses zu informieren. Dazu gehören:
- Personalien der Vertragsparteien (Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
- Arbeitsort, Sitz des Unternehmens oder Wohnanschrift des Arbeitgebers
- die berufliche Stellung oder Fachrichtung des Arbeitnehmers, sein Rang, Beschäftigungskategorie sowie sein Aufgabenbereich
- Datum des Beginns des Arbeitsvertrages, Dauer des Beschäftigungsverhältnisses, sofern es befristet ist
- Anzahl der bezahlten Urlaubstage, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat, sowie Art und Zeit der Gewährung
- Höhe der Abfindung und Fristen, die der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer gemäß dem geltenden Recht im Falle der Beendigung eines Arbeitsvertrages durch Kündigung einhalten müssen
- Gehaltszahlungen jeder Art, auf die der Arbeitnehmer Anspruch hat
- Tages- und Wochenarbeitszeit des Arbeitnehmers
- Geltende Tarifregelungen zu Mindestnormen für die Vergütung und Beschäftigung des Arbeitnehmers
Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer spätestens zwei Monate nach Beginn der Beschäftigung über diese Bestimmungen informieren, durch:
a) einen schriftlichen Arbeitsvertrag oder b) ein sonstiges Dokument.
Versäumt es der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer die vorstehend genannten Dokumente zu übermitteln, so bedeutet dies nicht, dass der Arbeitsvertrag hinfällig ist. Allerdings sind dafür Strafgebühren zu zahlen.
Sonstige Beschäftigungsformen
Neben unbefristeten und befristeten Beschäftigungsverhältnissen existieren andere oder ähnliche Beschäftigungsformen. Dazu gehören:
- Werkverträge: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, ein bestimmtes Werk zu liefern. Die Vergütung erfolgt nach Lieferung des Werkes oder eines Teils von ihm. Nach Abschluss des Werkes endet das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer automatisch.
- Verträge über die Erbringung unabhängiger Dienstleistungen: Ein solcher Vertrag kommt zustande, wenn der Erbringer der Dienstleistung nicht unter der Aufsicht des Arbeitgebers steht.
- Teilzeit- oder Rotationsarbeitsvertrag: Teilzeit bezieht sich auf eine Beschäftigung von kürzerer Dauer als normal. Laut Gesetz muss sie kontinuierlich und einmal täglich erbracht werden, mit Ausnahme bestimmter Fachrichtungen im Bildungsbereich, wobei Mehrarbeit zulässig ist. Der Arbeitgeber kann nicht einseitig eine Teilzeitregelung auferlegen. Rotation gilt als Beschäftigung für weniger Tage pro Woche oder weniger Wochen pro Monat oder weniger Monate pro Jahr oder eine Kombination davon auf der Grundlage einer täglichen Vollzeitarbeit. Der Arbeitgeber ist berechtigt, sie einseitig für einen Zeitraum zu verhängen, der 9 Monate innerhalb desselben Kalenderjahres nicht überschreiten darf, vorausgesetzt, dass die Aktivitäten des Unternehmens eingeschränkt wurden und vorherige Konsultation mit den Vertretern der Arbeitnehmer oder (in Ermangelung von Gewerkschaften) mit allen Mitarbeitern des Unternehmens.
- Befristeter Arbeitsvertrag: liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einem Dritten überlassen wird, vorbehaltlich der gesetzlichen Bedingungen und Verbote. Ähnlich verhält es sich mit einem Darlehensvertrag.
- Gesellschaftsvertrag: Ein solcher Vertrag kommt zustande, wenn mit gemeinsamen Einlagen ein gemeinsames Ziel verfolgt wird.
- Vertretungsvertrag: Ein solcher Vertrag kommt zustande, wenn ein Vertreter gemäß allgemeinen Anweisungen des Arbeitgebers tätig ist. Er ist nicht verpflichtet, unter dessen Aufsicht zu arbeiten, und ist an keine regelmäßige Arbeitszeit gebunden.
Kündigung eines Arbeitsvertrags: Der Arbeitgeber kann einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu jeder Zeit von sich aus kündigen, sofern er bestimmte rechtliche Vorschriften einhält, d. h. er muss dem Arbeitnehmer eine schriftliche Kündigung des Arbeitsvertrages übermitteln und ihm eine Abfindung zahlen. Eine Entlassung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber kann entweder ohne Vorankündigung (außerordentliche Kündigung) oder mit Vorankündigung (ordentliche Kündigung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist) und einer damit verbundenen Zahlung von 50 % der geschuldeten Abfindung erfolgen.
Mit der Bestimmung des Artikels 65 des Gesetzes 4808/2021 ist vorgesehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch Mitteilung der fristgerechten Beendigung des Arbeitsvertrags ganz oder teilweise von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung befreien kann. Während dieser Zeit wird der Arbeitslohn des Arbeitnehmers vom klagenden Arbeitgeber bis zum Ablauf der Kündigungsfrist in voller Höhe weitergezahlt, während der Arbeitnehmer eine Tätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber aufnehmen kann, ohne nachteilige Folgen für ihn im Hinblick auf die Ergebnisse der Beschwerde, die Höhe der Entschädigung wegen Ablauf der Kündigungsfrist und der vom klagenden Arbeitgeber während der Kündigungsfrist geschuldeten Löhne.
Zur Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages muss gemäß Artikel 672 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ein wichtiger und gerechtfertigter Grund vorliegen.
Ein Angestellter kann einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu jeder Zeit von sich aus kündigen und freiwillig von seiner Arbeit zurücktreten. Er muss seinen Arbeitgeber jedoch innerhalb eines gesetzlich festgelegten Zeitraums hierüber informieren.
Mit der Bestimmung von Artikel 66 Absatz 1 des Gesetzes 4808/2021 werden die Fälle der Ungültigkeit der Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags zusammengefasst und Fälle aufgeführt, in denen die Beendigung des Arbeitsvertrags aus bestimmten Gründen unwirksam ist. Für den Arbeitnehmer, der behauptet, dass seine Entlassung aus einem dieser Gründe erfolgte, reicht es aus, mit Tatsachen, die die Annahme stützen können, nachzuweisen, dass die Entlassung aus dem behaupteten Grund erfolgt ist. In diesem Fall ist es nun Sache des Arbeitgebers, zu beweisen, dass die Entlassung nicht aus diesem Grund erfolgt ist (Beweislastumkehr zugunsten des Arbeitnehmers).
Erfolgt die Kündigung aus einem anderen als den Gründen des Abs. 1, spricht das Gericht auf Antrag des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers zugunsten des Arbeitnehmers eine zusätzliche Entschädigung zu. Diese zusätzliche Entschädigung kann anstelle der Anerkennung der Nichtigkeit der Kündigung nur auf Antrag des Arbeitnehmers und für den Fall gewährt werden, dass die Kündigung des Vertrages unter einem der Gründe des Abs. 1 leidet.
Darüber hinaus wird gemäß der Bestimmung von Artikel 66 Absatz 5 des Gesetzes 4808/2021 für den Fall, dass die Abfindung bereits gezahlt wurde, die anderen Bedingungen der geltenden Gesetzgebung jedoch nicht erfüllt sind, die Gültigkeit der Klage gestärkt, solange der Arbeitgeber dem üblichen Versäumnis innerhalb von 1 Monat nach Zustellung der entsprechenden Klage oder nach Einreichung eines Antrags auf Beilegung eines Arbeitskonflikts nachkommt.
Im Falle einer unzureichenden Entschädigung aufgrund eines Irrtums oder Fehlers seitens des Arbeitgebers gilt die Beschwerde nicht als ungültig, sondern es wird angeordnet, dass die Entschädigung vervollständigt wird. Als Massenentlassungen gelten Entlassungen, die von Unternehmen oder Betrieben mit einer Belegschaft von über 20 Arbeitnehmern aus Gründen durchgeführt werden, die nicht mit der Person des Entlassenen, sondern mit dem Unternehmen im Zusammenhang stehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahl der Entlassungen im Falle eines eingeleiteten Massenentlassungsverfahrens nicht gesetzlich festgelegt ist. Die endgültige Zahl der Entlassungen ist ausschließlich das Ergebnis von Verhandlungen.
Sowohl bei befristeten als auch bei unbefristeten Arbeitsverträgen ist der Arbeitgeber in jedem Fall verpflichtet, die Kündigung des Arbeitsvertrags innerhalb von vier Tagen nach Zustellung des Kündigungsschreibens an den betroffenen Arbeitnehmer im Informationssystem ERGANI elektronisch bekanntzugeben. Weigert sich der Arbeitnehmer, das Schreiben zu unterzeichnen, ist ihm eine Mitteilung per Gerichtsvollzieher zuzustellen. Der Verstoß gegen die Verpflichtung zur elektronischen Bekanntgabe zieht Sanktionen nach sich.
Links:
Σύμβαση Εξαρτημένης Εργασίας (Arbeitsvertrag) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/atomikes-ergasiakes-sxese… |
Λύση Σύμβασης Εργασίας (Kündigung) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/atomikes-ergasiakes-sxese… |
Das Gesetz Nr. 2643/98 in seiner geltenden Fassung regelt die Belange besonderer Beschäftigtengruppen, wie Menschen mit Behinderungen, kinderreiche Familien usw.
Schutzbedürftige Personen: Die Bestimmungen des vorstehend genannten Gesetzes betreffen folgende Personengruppen: a) Eltern mit vier oder mehr Kindern, Eltern von drei Kindern, eines der Kinder kinderreicher Familien sowie hinterbliebene und unverheiratete Eltern von drei unmündigen Kindern. b) Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 50 %, deren Arbeitsfähigkeit aufgrund eines chronischen körperlichen oder geistigen Leidens oder Schadens eingeschränkt ist (Menschen mit Behinderungen), sofern sie in den betreffenden Arbeitslosenregistern für Menschen mit Behinderungen der OAED eingetragen sind. Personen gelten ebenfalls als schutzbedürftig, wenn sie ein Kind, einen Bruder oder eine Schwester oder einen Ehepartner mit schweren geistigen oder körperlichen Problemen und einem Behinderungsgrad von 67 % oder mehr haben. Als Ausnahme ist bei geistiger Behinderung und Autismus ein Behinderungsgrad von wenigstens 50 % erforderlich. c) Alle Personen, die im Nationalen Widerstand aktiv waren (Gesetz 1285/92), sowie deren Kinder. Darüber hinaus unter bestimmten Voraussetzungen die Mitglieder von Partisanengruppen im Nationalen Widerstand sowie Kinder, überlebende Ehepartnerinnen und Ehepartner und überlebende Elternteile von Personen, die in der Folge Ihres Kampfes gegen die Militärdiktatur in der Zeit vom 21.4.1967 bis zum 24.6.1974 hingerichtet wurden oder an Verletzungen oder in Folge von Notlagen verstorben sind. d) Invalide Personen und Verwundete aus Kriegen oder kriegerischen Auseinandersetzungen, die bei der Ausübung ihres Dienstes in den bewaffneten Einheiten oder Sicherheitskorps verletzt wurden, sowie deren Kinder; Kriegsopfer und -invaliden der Zivilbevölkerung und deren Kinder sowie Invaliden aus Friedenszeiten und deren Kinder. Als schutzbedürftig gelten darüber hinaus Kinder und überlebende Ehepartnerinnen und Ehepartner von Personen, die in den Kriegshandlungen auf Zypern in den Jahren 1964, 1967 und 1974 getötet wurden oder verschwunden sind. e) Eltern mit drei oder mehr lebenden Kindern und eines der drei Kinder.
Zur Gewährleistung des Prinzips der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen muss der Arbeitgeber sämtliche Maßnahmen ergreifen, die es behinderten Menschen ermöglichen, Zugang zu einer Beschäftigung zu erhalten, diese Tätigkeit auszuüben, beruflich voranzukommen, sich an Weiterbildungen zu beteiligen, sofern diese Maßnahmen keine unzumutbare Belastung für den Arbeitgeber darstellen. Die Belastung wird nicht als unzumutbar angesehen, wenn sie durch Maßnahmen ausgeglichen wird, die im Rahmen der Politik zur Förderung von behinderten Menschen durchgeführt werden. Personen, die zu den Sondergruppen gehören und eine Arbeitsstelle suchen, können mit der OAED-Stelle nach Gesetz Nr. 2643/98 Kontakt aufnehmen.
Die Entlassung von Schwangeren während der Schwangerschaft oder von Müttern innerhalb von 18 Monaten nach der Entbindung ist untersagt, ausgenommen, es liegt ein wichtiger Grund vor. Das Gesetz 4808/21 sieht auch einen 6-monatigen Schutz für den berufstätigen Vater vor.
Die Nachtarbeit von Frauen wird durch die internationalen Arbeitsübereinkommen Nr. 41 und 89 geregelt.
Links:
Νυκτερινή Εργασία (Nachtarbeit) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/atomikes-ergasiakes-sxese… |
Gesellschaftsunternehmen (Gesellschaften) lassen sich in drei Untergruppen aufteilen, Personengesellschaften (offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften, stille (Beteiligungs-)Gesellschaften), Kapitalgesellschaften (AG) und gemischte Gesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Private Kapitalgesellschaften).
- Bei Einzelunternehmen, mit oder ohne Angestellte, ist der Unternehmer gleichzeitig Eigentümer und Geschäftsführer. Als Einzelunternehmer haftet er allein mit seinem gesamten Vermögen für seine Entscheidungen und den Betrieb des Unternehmens sowie dessen Verbindlichkeiten.
- Gesellschaftsunternehmen werden durch den Zusammenschluss zweier oder mehrerer natürlicher oder juristischer Personen mit einem gemeinsamen Ziel gegründet. Die Beteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen kann je nach den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags auf gleiche Teile oder ungleich verteilt sein.
- Offene Handelsgesellschaft (Ομόρρυθμη Εταιρεία): Hauptmerkmal einer Offenen Handelsgesellschaft ist, dass jeder Gesellschafter auch nach der Auflösung der Gesellschaft mit seinem gesamten Vermögen für die Gesamtheit der Verbindlichkeiten des Unternehmens haftet.
- Kommanditgesellschaft (Ετερόρρυθμη Εταιρεία): Hauptmerkmal ist, dass die Komplementäre mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens haften und die Möglichkeit haben, als Geschäftsführer zu fungieren. Kommanditisten haften im Gegensatz dazu bis zur Höhe ihrer Beteiligung.
- Stille (Beteiligungs-)Gesellschaft (Αφανής – Συμμετοχική Εταιρεία): Hierbei handelt es sich um den Zusammenschluss zweier oder mehrerer Partner (juristische oder natürliche Personen), von denen einer als Geschäftsführer fungiert und auf dessen Namen die Aktivitäten des Unternehmens laufen. Der Geschäftsführer wird als „Inhaber“ bezeichnet, während die übrigen Beteiligten „stille Gesellschafter“ sind. Sie erscheinen in keiner Transaktion mit Dritten und sind in keinem Fall für eventuelle Verbindlichkeiten des Unternehmens haftbar. Die stille Gesellschaft ist eine Innengesellschaft. Nach außen erscheint nur der Inhaber als Gesellschafter, er scheint allein ein eigenes Unternehmen zu führen.
- Kapitalgesellschaft (Κεφαλαιουχική επιχείρηση): Bei Kapitalgesellschaften oder Aktiengesellschaften herrscht das Gesellschaftskapital und nicht die Personengebundenheit vor.
- Aktiengesellschaft (AG) (Ανώνυμη Εταιρεία, A.E.): Das Kapital einer Aktiengesellschaft ist auf gleiche Teile aufgeteilt, die als Aktien bezeichnet werden. Als Aktie wird auch das Wertpapier bezeichnet, das jeden einzelnen Teil dieses Kapitals verkörpert und zum Ausdruck bringt. Aktionäre sind Teilhaber (Mitglieder) der Aktiengesellschaft. Jeder Aktionär haftet bis zur Höhe seiner Aktien und kann diese frei an andere Personen veräußern, ohne dass dies Einfluss auf die Gesellschaft hätte.
- Gemischte Unternehmen: Hierbei handelt es sich um eine gemischte Rechtsform, die sowohl Elemente einer Personengesellschaft (KG, OHG) als auch einer Kapitalgesellschaft (AG) aufweist. Eine Umwandlung von Personengesellschaften in gemischte Unternehmen (GmbH, Private Kapitalgesellschaft) oder von gemischten Unternehmen in Kapitalgesellschaften (AG) ist ein logischer Verlauf der Unternehmensentwicklung.
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (Εταιρεία Περιορισμένης Ευθύνης, ΕΠΕ): Die GmbH vereinigt die Vorteile einer OHG mit jenen einer AG. Die GmbH kommt bei kleineren Unternehmungen als bei AG zum Einsatz und das Gesellschaftskapital ist in Anteile aufgeteilt, die im Besitz verschiedener Personen sind, die ausschließlich und allein mit ihrem Anteil für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.
- Private Kapitalgesellschaft (Ιδιωτική Κεφαλαιουχική Εταιρεία) Diese Gesellschaftsform ist ein Bindeglied zwischen kleinen und großen Unternehmen, sie weist zahlreiche Ähnlichkeiten mit der GmbH auf, ohne den „gesellschaftsrechtlichen“ EU-Richtlinien zu unterliegen. Sie entspricht dem internationalen Terminus „Private Company“, verweist auf die Societas Privata Europaea (Europäische Privatgesellschaft) und kann auch eine Einmanngesellschaft sein. Besonderes Merkmal der privaten Kapitalgesellschaft und der Grund für ihre Anpassungsfähigkeit, Nutzerfreundlichkeit und Flexibilität ist nicht so sehr das benötigte Kapital, das auch gleich Null sein kann, sondern die große Freiheit bei den Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag (Gesetz Nr. 4072/2012 in der geltenden Fassung).
- Soziale Genossenschaftsunternehmen (Κοινωνικη Συνεταιριστική Επιχείρηση, ΚοινΣΕπ): Hierbei handelt es sich um eine Genossenschaft bürgerlichen Rechts mit sozialem Zweck und beschränkter Haftung ihrer Mitglieder. Die Genossenschaft weist die Eigenschaft als Kaufmann auf. Soziale Genossenschaftsunternehmen lassen sich je nach dem spezifischen Zweck, dem sie dienen, in drei Hauptkategorien unterteilen: a) Soziale Genossenschaftsunternehmen für Wiedereingliederung b) Soziale Genossenschaftsunternehmen für Sozialfürsorge und c) Soziale Genossenschaftsunternehmen für kollektive und produktive Zwecke.
- Start-up-Unternehmen (Νεοφυής επιχείρηση): Hierbei handelt es sich um eine temporäre Organisation zum Zweck der schnellen Entwicklung unter Verwendung eines wiederkehrenden und skalierbaren Geschäftsmodells. Die durchschnittliche Lebensdauer eines Start-up-Unternehmens beträgt ein Jahr, da Start-up-Unternehmen nach spätestens zwei Jahren in die Struktur und die Betriebsweise einer normalen Gesellschaftsform überführt worden sein müssen. Die Inhaber haben sich nach der Umsetzung des Investitionsprogramms für die Rechtsform ihres Unternehmens zu entscheiden. Die üblichen Rechtsformen, in die Start-up-Unternehmen überführt werden, sind die GmbH und die private Kapitalgesellschaft, im weiteren Verlauf können sie auch andere Gesellschaftsformen annehmen.
Unternehmensgründung:
- Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs (die eigenständig gegründet werden und keine Änderungs- oder Umwandlungsgründung sind) erfolgt über einen elektronischen One-Stop-Shop, auf den nur zugelassene Notare Zugriff haben, die als One-Stop-Shop fungieren.
- Offene Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und private Kapitalgesellschaften werden ebenfalls über einen elektronischen One-Stop-Shop gegründet, auf den nur die One-Stop-Shops der zuständigen Berufskammern Zugriff haben.
- Von der Gründung über den One-Stop-Shop sind ausgenommen nur a) Gesellschaften (AG, GmbH, Offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften), die für die Ausstellung eines Gewerbescheins eine Zulassung benötigen (z. B. Gesellschaften im Gesundheitsbereich), sowie b) Zweigstellen von ausländischen Unternehmen, die ausschließlich über die Dienststellen des Allgemeinen Handelsregisters der Kammern gegründet werden können.
- Alle privaten Kapitalgesellschaften werden über einen One-Stop-Shop gegründet (unabhängig vom Gegenstand ihrer Tätigkeit und davon, ob sie zuvor eine Zulassung erhalten haben).
- Einzelunternehmen werden in das allgemeine Handelsregister (GEMI) und bei den Kammern aufgrund der vom Finanzamt bescheinigten Gewerbeanzeige eingetragen.
Die benötigten Nachweise für die Gründung sämtlicher Formen von Unternehmen sind festgelegt im Gemeinsamen Ministerbeschluss Κ1-802/23-3-2011, Regierungsanzeiger Blatt 470/Β/2011.
Zur Förderung von Arbeitslosen, die ihr eigenes Unternehmen gründen wollen, führt die öffentliche Arbeitsverwaltung (DYPA) Programme zur finanziellen Unterstützung junger Freiberufler (NEE) durch. Zudem bietet das Ministerium für Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit besondere Start-up-Programme für Unternehmen an.
Auch für Personen, die den Betrieb ihres Unternehmens einstellen, ist die Leistung von Arbeitslosenhilfe vorgesehen, sofern die Versicherungsbeiträge entrichtet wurden (oder eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen wurde) und die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Mindestversicherungsdauer von drei Jahren (ununterbrochen oder unterbrochen) beim zuständigen Versicherungsträger.
- Das individuelle zu versteuernde bereinigte Gesamteinkommen der letzten zwei Steuerjahre vor dem Antragsjahr darf den Betrag von insgesamt 30 000 EUR nicht übersteigen, während das entsprechende Gesamteinkommen der Familie maximal bei 40 000 EUR liegen darf.
- Die nachgewiesene Einstellung der beruflichen Tätigkeit ist nach dem 1. Januar 2012 erfolgt.
- Der Bezugsberechtigte darf keine abhängige Beschäftigung ausüben, selbständig sein, nicht freiwillig versichert sein, nicht im Ruhestand sein und keinen Antrag auf Rente gestellt haben.
- Der Bezugsberechtigte darf sein Unternehmen oder seinen Anteil oder seine Aktien an dem Unternehmen, zu dem er gehörte, nicht an einen Ehepartner oder eine/n Verwandten ersten oder zweiten Grades übertragen haben.
- Der Bezugsberechtigte hat seinen festen Wohnsitz in Griechenland.
Für die Zahlung der monatlichen Unterstützung von 360 Euro ist innerhalb von drei (3) Monaten nach dem Beschluss zur Löschung des Interessenten aus den Versicherungsregistern ein Antrag zu stellen. Die Unterstützung wird für einen Zeitraum von drei (3) bis neun (9) Monaten gezahlt, je nach Versicherungszeit.
Links:
EnterpriseGreece |
Seit Mai 2022 gelten folgende gesetzlichen Mindestlöhne und Mindesttagelöhne für Vollzeitbeschäftigte, Angestellte und Arbeiter im ganzen Land, ohne Altersunterscheidung:
- Der Mindestlohn für Angestellte beträgt sechshundertfünfzig Euro (713,00 EUR).
- Für Arbeiter beträgt der Mindesttageslohn neunundzwanzig Euro und vier Cent (31,85 EUR). Lohnzahlungen erfolgen in der Regel monatlich, wöchentlich oder auf Tagesbasis. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt nach Abzug der Pflichtbeiträge des Arbeitnehmers (Sozialversicherungsbeiträge und Einkommensteuer). Der Arbeitgeber entrichtet die Sozialbeiträge, die er vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen hat, zusammen mit den Arbeitgeberbeiträgen an die Sozialversicherungsträger. Darüber hinaus führt er die jeweils einbehaltene Lohnsteuer an das Finanzamt ab.
Er erfasst die Abrechnungen in seiner Lohnbuchhaltung. Der Arbeitnehmer kann eine monatliche Lohnabrechnung verlangen, um einen Überblick über sein Gehalt und die einbehaltenen Beiträge zu bekommen.
Die Höhe der Löhne und Gehälter wird zumeist durch Tarifverträge festgelegt. Häufig zahlen die Arbeitgeber den Arbeitnehmern übertarifliche Gehälter, insbesondere wenn die Beschäftigten spezialisiert sind und in der konkreten Fachrichtung ein hohes Arbeitsmarktniveau herrscht.
Die Tarifverträge werden zwischen Arbeitgebern und Berufsverbänden ausgehandelt. In bestimmten Fällen kann das Ministerium für Beschäftigung bei den Tarifverhandlungen Unterstützung leisten.
Darin werden jährlich die Mindestlöhne für die meisten Berufe festgelegt. Neben dem tariflich vereinbarten Grundgehalt, das von der Spezialisierung und dem Bildungsniveau abhängt, werden Familienzuschläge, Zuschläge nach Dienstalter, beruflicher Erfahrung und für ungesunde Arbeiten (wo dies gerechtfertigt ist) sowie andere Zuschüsse gezahlt, die sich nach den konkreten Arbeitsanforderungen richten. Im Rahmen der Tarifverträge wird auch die Vergütung der über die Regelarbeitszeit hinaus geleisteten Arbeit (Überstunden) sowie der Wochenend- und Feiertagsarbeit geregelt. Eine Reihe von Unternehmen gewährt auf der Grundlage der erzielten Arbeitsergebnisse auch Prämien oder sonstige Vergütungen, insbesondere für Führungs- oder Verkaufspersonal.
Droht einem Unternehmen aufgrund der Wirtschaftskrise der Konkurs, können Arbeitsverträge mit niedrigeren Vergütungen abgeschlossen werden.
In privaten Unternehmen wird zu Weihnachten ein 13. Gehalt sowie zu Ostern und im Sommer jeweils zusätzlich ein halbes Gehalt gezahlt. Lohnfortzahlungen bei Krankheit sind durch das Sozialversicherungssystem oder durch Tarifverträge oder durch beides zusammen gewährleistet.
Das Monatsgehalt wird dem Beschäftigten in der Regel am Monatsende gezahlt. In bestimmten Organisationen werden zwei Gehaltszahlungen vorgenommen, am 15. und am Ende des Monats. Arbeitnehmer, die einen Tageslohn erhalten, werden jeweils am Ende der Woche bezahlt. Gehälter sind erforderlich auf ein Bankkonto zu überweisen.
Links:
Εθνικές Γενικές Συλλογικές Συμβάσεις Εργασίας (Nationale Tarifverträge) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/syllogikes-ergasiakes-sxe… |
Κατώτατος μισθός (Mindestlohn) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/syllogikes-ergasiakes-sxeseis/katotatos-misthos/ |
Επιδόματα Εορτών (Feiertagszuschüsse) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/syllogikes-ergasiakes-sxeseis/epidomata-eorton/ |
Συνδικαλιστικές Οργανώσεις και Συλλογική Οργάνωση (Gewerkschaften und Tariforganisation) | |
Ομοσπονδία Ιδιωτικών Υπαλλήλων Ελλάδος (Verband der Angestellten des Privatsektors in Griechenland) |
Die Arbeitszeit wird in gesetzliche, d.h. durch gesetzliche Bestimmungen festgelegte, und vertragliche, d.h. durch individuelle oder tarifliche Vereinbarungen festgelegte Stunden unterteilt und darf die gesetzliche Arbeitszeit nicht überschreiten. Durch Artikel 58 des Gesetzes 4808/2021 wurde die gesetzliche Wochenarbeitszeit auf 45 Stunden für eine 5-Tage-Arbeitswoche und 48 Stunden für eine 6-Tage-Arbeitswoche festgelegt. Außerdem wurde die gesetzliche Tagesarbeitszeit für die 5-Tage-Arbeit auf 9 Stunden festgesetzt und für die 6-Tage-Arbeit blieb sie bei 8 Stunden.
Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 4 Stunden ist eine Pause von mindestens 15 Minuten und höchstens 30 Minuten vorgesehen.
Die tägliche Mindestruhezeit der Arbeitnehmer darf 11 Stunden nicht unterschreiten. Pro Woche ist eine ununterbrochene Mindestruhezeit von 24 Stunden erforderlich, die grundsätzlich den Sonntag einschließt. Bei einer Fünf-Tage-Woche haben Arbeitnehmer Anspruch auf zwei Tage wöchentliche Ruhezeit.
Die Überschreitung der vertraglichen Arbeitszeit gilt als Überstunden und liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Die 5 Überstunden über 5 Tage (von der 41. bis zur 45. Stunde) oder die 8 Überstunden über 6 Tage (von der 41. bis zur 48. Stunde) werden mit dem um 20 % erhöhten gezahlten Stundenlohn vergütet und sind nicht enthalten in den zulässigen Überstundengrenzen, die in den einschlägigen Bestimmungen vorgesehen sind.
Die Überschreitung der gesetzlichen Arbeitszeit gilt als Überstunden und wird mit dem um 40 % erhöhten bezahlten Stundenlohn vergütet. Die Obergrenze der Überstundenarbeit in allen Unternehmen und für alle Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft ist auf 150 Stunden pro Jahr und bis zu 3 Stunden pro Tag festgelegt. Überstunden, die ohne Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen ausgeführt werden, gelten als illegale Überstunden, für die der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Vergütung für jede Stunde in Höhe des gezahlten Stundenlohns erhöht um 120 % hat.
Links:
Χρονικά Όρια Εργασίας (Arbeitszeit) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/atomikes-ergasiakes-sxeseis/chronika-oria-ergasias/ |
Arbeitnehmer können folgende Urlaubsformen in Anspruch nehmen:
Regulärer Jahresurlaub: Jeder Arbeitnehmer hat von dem Zeitpunkt der Aufnahme seiner Tätigkeit in einem Unternehmen bis zur Vollendung von zwölf Monaten ununterbrochener Beschäftigung Anspruch auf anteiligen bezahlten regulären Urlaub. Der Anteil wird auf der Grundlage eines Jahresurlaubs von 24 Arbeitstagen oder – wenn das Unternehmen nach dem System der Fünftagewoche arbeitet – auf der Basis eines Jahresurlaubs von 20 Arbeitstagen berechnet. Dabei bleibt der Wochentag, an dem die Arbeitnehmer aufgrund des Beschäftigungssystems nicht arbeiten, unberücksichtigt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Arbeitnehmer bis zum Ende des ersten Kalenderjahres, indem er ihn eingestellt hat, Urlaub entsprechend den vorstehend genannten Regelungen zu gewähren.
Im zweiten Kalenderjahr hat der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten regulären Urlaub entsprechend der Dauer seiner Beschäftigung im Unternehmen. Die Zahl der Urlaubstage erhöht sich mit jedem Beschäftigungsjahr zusätzlich um einen Arbeitstag bis auf insgesamt 26 Arbeitstage oder 22 Arbeitstage, wenn das Unternehmen nach dem System der Fünftagewoche arbeitet. In Ausnahmefällen kann der Urlaub eines Kalenderjahres aufgrund schwerwiegender oder dringender Belange des Unternehmens oder Betriebs auf zwei Perioden verteilt werden.
In jedem folgenden Kalenderjahr hat der Arbeitnehmer jeweils ab dem 1. Januar Anspruch auf bezahlten regulären Jahresurlaub sowie auch Urlaubsgeld (zusätzlich ein halbes Monatsgehalt für Angestellte im Privatsektor).
Normalurlaub wird bis zu den ersten 3 Monaten des Folgejahres gewährt, ansonsten ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den Urlaubslohn zu zahlen, einfach, wenn kein Verschulden oder Fahrlässigkeit des Arbeitgebers vorliegt, und doppelt, d. h. mit einer 100 %gen Erhöhung, wenn Fahrlässigkeit oder Verschulden seitens des Arbeitgebers vorliegt.
Krankheitsbedingte Freistellung
Die Dauer der Freistellung hängt davon ab, wie lange der Arbeitnehmer bereits in dem Unternehmen angestellt ist:
Gewährt werden eine sechsmonatige Freistellung für verschiedene Erkrankungen, sofern der Arbeitnehmer im Vorjahr mindestens vier Monate gearbeitet hat, eine zwölfmonatige Freistellung für dieselbe Erkrankung, sofern der Arbeitnehmer während der letzten zwei Jahre mindestens zwölf Monate gearbeitet hat sowie eine zweijährige Freistellung für dieselbe Erkrankung, sofern der Arbeitnehmer während der vorangegangenen Jahre mindestens 60 Monate gearbeitet hat.
Bildungs- und Studienurlaub für Arbeitnehmer, um an Prüfungen teilzunehmen, unter der Voraussetzung, dass sie mindestens ein Jahr gearbeitet haben.
Mutterschaftsurlaub für Schwangere und Wöchnerinnen: Den Bestimmungen der nationalen Tarifverträge zufolge hat eine Arbeitnehmerin Anspruch auf siebzehn (17) Wochen bezahlten Mutterschaftsurlaub: acht (8) Wochen vor der Entbindung und neun (9) Wochen danach. Wenn die Arbeitnehmerin den ihr vor der Entbindung zustehenden Urlaub nicht voll in Anspruch nimmt, kann sie den restlichen Urlaub auf die Zeit danach legen.
Besonderer Mutterschutzurlaub: Unter bestimmten Voraussetzungen haben berufstätige Mütter nach der Hebammenzeit und dem Urlaub in Höhe der Kurzarbeit Anspruch auf Antrag auf einen sechsmonatigen Mutterschutzurlaub, in diesem Fall werden Leistungen von DYPA gezahlt.
Vaterschaftsurlaub: Das Gesetz 4808/2021 sieht die Gewährung von 14 Tagen Urlaub für den Vater nach der Geburt des Kindes vor.
Elternzeit: Jeder berufstätige Elternteil hat Anspruch auf eine 4-monatige Elternzeit zur Erziehung des Kindes, die durchgehend oder in Teilbeträgen bis zur Vollendung des achten (8.) Lebensjahres des Kindes in Anspruch genommen werden kann. Für die ersten 2 Monate zahlt DYPA jedem Elternteil monatlich ein Elterngeld in Höhe des gesetzlichen Mindestbetrags sowie einen Anteil an Urlaubsgeschenken und Urlaubsgeld.
Erziehungsurlaub: Eltern haben abwechselnd Anspruch auf Erziehungsurlaub. Die Beurlaubung wird für die Dauer von 30 Monaten ab Ende des Mutterschutzes bzw. des besonderen Mutterschutzgeldes oder der Elternzeit als Kurzarbeit gewährt. Während dieser Zeit ist der Elternteil berechtigt, nach seinem Wunsch jeden Tag 1 Stunde später zu kommen oder 1 Stunde früher von der Arbeit zu gehen oder sie um 1 Stunde pro Tag zu unterbrechen.
Pflegezeit: Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Pflegezeit von bis zu 5 Arbeitstagen pro Kalenderjahr, um eine Person zu pflegen, die aus schwerwiegenden medizinischen Gründen erheblicher Pflege oder Unterstützung bedarf.
Gleichzeitig werden andere Beurlaubungen oder Erleichterungen für Eltern und Betreuungspersonen vorgesehen (Abwesenheit aufgrund höherer Gewalt, Beantragung flexibler Arbeitsregelungen, Beurlaubung zur Überwachung der Schulleistung sowie Beurlaubung wegen Krankheit oder Krankenhausaufenthalt eines Kindes).
Schließlich gibt es Regelungen zur Erteilung der Erlaubnis, sich Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung sowie der vorgeburtlichen Kontrolle zu unterziehen.
Offizielle Feiertage
Neujahr
6. Januar: Theophanie
Rosenmontag
25. März: Mariä Verkündigung / Nationalfeiertag
Karfreitag des orthodoxen Osterfestes
Ostermontag
1. Mai: Internationaler Tag der Arbeit
15. August: Mariä Himmelfahrt
28. Oktober: Nationalfeiertag
Weihnachten
Zweiter Weihnachtsfeiertag
Arbeitgeber dürfen von den Arbeitnehmern nicht verlangen, anstelle ihres Urlaubs eine Entschädigung anzunehmen (sofern der Beschäftigte nicht entlassen wurde oder selbst gekündigt hat).
Links:
Χρονικά Όρια Εργασίας (Arbeitszeit) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/atomikes-rythmiseis/chron… |
Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags
Der Arbeitgeber kann einen befristeten Arbeitsvertrag vor Ablauf der Vertragszeit nur aus „wichtigem Grund“ kündigen. Dazu zählen: unzureichende Ausführung der Arbeitsaufgaben, berufliche Unzulänglichkeit, Konkurs des Unternehmens oder Einschränkung seiner Tätigkeit, häufige Fehlzeiten des Arbeitnehmers usw.
Wird die Kündigung aus „wichtigem Grund“ ausgesprochen, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen. Da der Begriff „wichtiger Grund“ ein juristischer Terminus ist, wird das Eintreten des Grundes jeweils von einem Gericht überprüft. Liegt kein „wichtiger Grund“ vor, so ist die Kündigung des Arbeitsvertrages ungültig und die gesamte Abfindung muss gezahlt werden.
Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages
- Fristgerechte Kündigung des Arbeitsvertrages: Die Kündigung des Arbeitsvertrags durch Vorankündigung und die entsprechende schriftliche Mitteilung an den betroffenen Arbeitnehmer im Vorfeld stellen die Merkmale dieser Art der Kündigung des Arbeitsvertrags dar.
Die schriftliche Mitteilung muss vom Arbeitgeber oder einem gesetzlichen Vertreter unterzeichnet sein und dem Arbeitnehmer mindestens ein bis vier Monate (entsprechend der gesamten Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers) vor Kündigung des Arbeitsvertrags zugestellt werden. Eine mündliche Mitteilung ist rechtswidrig und ungültig.
Bei einer fristgerechten Kündigung des Arbeitsvertrages endet das Beschäftigungsverhältnis nach dem vorstehend genannten Zeitraum (1 bis 4 Monate), nachdem die entsprechende Mitteilung zugestellt wurde.
- Fristlose Kündigung eines Arbeitsvertrages:
In diesem Fall beginnt der Entlassungszeitraum mit dem Tag der Zustellung des Kündigungsschreibens oder mit dem in diesem Schreiben festgelegten Tag.
Der Arbeitgeber ist sowohl bei einem unbefristeten als auch einem befristeten Arbeitsvertrag verpflichtet, die fristgerechte oder fristlose Kündigung elektronisch über das Informationssystem „ERGANI“ zu melden.
Der Arbeitgeber muss den entlassenen Arbeitnehmern entsprechend der Dauer ihres Beschäftigungsverhältnisses und dem Gehalt oder Tageslohn des letzten Monats eine Abfindung zahlen. Dies ist nicht erforderlich, wenn für die Entlassung ein „wichtiger Grund“ vorliegt und damit die Bestimmungen des einschlägigen Gesetzes erfüllt werden.
Im Falle einer rechtlich begründeten fristgerechten Kündigung eines Arbeitsvertrags (rechtzeitig zugestellte schriftliche Mitteilung) zahlt der Arbeitgeber lediglich die Hälfte der vorgeschriebenen Abfindung.
Falls der Entlassene beim Arbeitgeber über einen Zeitraum von 2 Monaten bis zu 1 Jahr gearbeitet hat, kann der Arbeitgeber ihn sofort entlassen und ihm eine Abfindung in Höhe eines Monatsgehalts auszahlen oder ihm mit einer Frist von 1 Monat kündigen und ihm eine Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehalts auszahlen.
Entsprechende Regelungen gelten für längere Arbeitszeiträume. Übersteigt die Abfindung infolge einer Vertragskündigung den Betrag von zwei (2) Monatsgehältern, ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, am Tag der Entlassung einen Teil der Abfindung in Höhe von zwei (2) Monatsgehältern zu zahlen. Der restliche Betrag ist in Form von zweimonatigen Raten auszuzahlen.
- Massenentlassungen
Als Massenentlassungen gelten Entlassungen, die von Unternehmen oder Betrieben mit einer Belegschaft von über 20 Arbeitnehmern aus Gründen durchgeführt werden, die nicht mit der Person des Entlassenen, sondern mit finanziellen und technischen Schwierigkeiten des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Für Massenentlassungen gelten in Bezug auf die Berechnung der Abfindung die gleichen Bestimmungen, während das institutionalisierte Verfahren zu deren Umsetzung jedoch Unterschiede aufweist. Zur Anwendung der Rechtsvorschriften für Massenentlassungen muss pro Kalendermonat eine Überschreitung der nachstehenden Grenzwerte gegeben sein:
- sechs Arbeitnehmer für Unternehmen mit 20 bis 150 Beschäftigten.
- 5 % des Personals und bis zu 30 Personen bei Unternehmen mit über 150 Beschäftigten. Diese Rate wird für jedes Kalenderhalbjahr festgelegt.
Die Zahl der Mitarbeiter umfasst alle Arbeitnehmer, die sowohl in der Hauptniederlassung als auch in etwaigen Zweigniederlassungen beschäftigt sind. Für die Festlegung der Grenzen wird das am Monatsanfang beschäftigte Personal zugrunde gelegt. Zur Zahl der Massenentlassungen gehören weder Entlassungen, die mit der Person des Entlassenen im Zusammenhang stehen (vertragswidriges Verhalten, Unzulänglichkeit usw.) noch Fälle, in denen die Arbeitnehmer freiwillig aus dem Beschäftigungsverhältnis ausscheiden.
Wird das Massenentlassungsverfahren eingeleitet, wird die abschließende Zahl der Entlassungen durch Verhandlungen festgelegt. Eine Ausnahme sind Massenentlassungen, die durch die Beendigung der Tätigkeit oder Nutzung des Unternehmens verursacht oder per Gerichtsurteil angeordnet werden; in diesen Fällen wird die Zahl der Entlassungen nicht durch Verhandlungen festgelegt.
Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer
Die Mitteilung über die Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitnehmer kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
Der Arbeitnehmer muss den Arbeitgeber mindestens drei Monate vorher von seiner Kündigung in Kenntnis setzen.
Im Falle der Kündigung eines Arbeitsvertrages durch einen Arbeitnehmer ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen, und der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung durch die öffentliche Arbeitsverwaltung (DYPA), da es sich hierbei nicht um eine im Vorhinein mitgeteilte Kündigung des Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber handelt, die die erforderliche Voraussetzung für die Zahlung von Arbeitslosenunterstützung darstellt.
Rentenformen
Volle Altersrente: Wird bei Vollendung des 67. Lebensjahres bewilligt, wenn mindestens 4 500 Versicherungstage vorliegen.
Nach Vollendung des 62. Lebensjahres kann bei denselben Versicherungstagen eine reduzierte Rente bewilligt werden. Die Versicherten haben Anspruch auf eine nationale beitragsabhängige Rente.
Hinterbliebenenrente: Leistungsberechtigt sind der überlebende Ehegatte und seine Kinder.
Erwerbsunfähigkeitsrente: Die Erwerbsunfähigkeit des Antragstellers (Invaliditätsgrad mindestens 50 %) muss durch die Ärztekommissionen des Zentrums zur Bescheinigung von Behinderungen (KEPA) festgestellt werden. Zudem muss je nach Alter ein Versicherungsverhältnis mit der IKA-ETAM mit der erforderlichen Anzahl von Tagen bestanden haben.
Links:
Λύση Σύμβασης Εργασίας (Kündigung) | https://ypergasias.gov.gr/ergasiakes-scheseis/atomikes-ergasiakes-sxese… |
Der Allgemeine Griechische Gewerkschaftsbund (GSEE) vertritt die Beschäftigten, die im Privatsektor angestellt sind und die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mit befristeten Arbeitsverträgen.
Zum GSEE gehören etwa 2 300 Körperschaften, 53 Verbände und 66 Arbeitnehmerzentren, die insgesamt 545 000 Arbeitnehmer vertreten, die Gewerkschaftsorganisationen angehören. Die dem GSEE angeschlossenen Organisationen vertreten bestimmte Berufsgruppen oder Industriezweige.
Die Gewerkschaftsorganisationen sind in drei Ebenen strukturiert:
Die Gewerkschaftsorganisationen der ersten Ebene setzen sich vorwiegend aus Vereinigungen zusammen. Diese Vereinigungen werden von den Arbeitnehmern eines Unternehmens oder einer Berufsgruppe auf lokaler oder nationaler Ebene gebildet. Darüber hinaus gibt es bestimmte Vereinigungen, denen Arbeitnehmer desselben Wirtschaftssektors angehören, unabhängig von dem Unternehmen, in dem sie beschäftigt sind, oder unabhängig von ihrem Beruf.
Die Gewerkschaftsorganisationen der zweiten Ebene setzen sich aus den sogenannten „Arbeitnehmerzentren“ und Verbänden zusammen. Die Arbeitnehmerzentren bestehen aus den verschiedenen Vereinigungen der betreffenden Region, unabhängig vom Wirtschaftszweig oder Beruf. Die Verbände hingegen werden auf lokaler und nationaler Ebene aus Vereinigungen desselben Wirtschaftszweiges, Berufs oder Unternehmens gebildet.
Der Allgemeine Griechische Gewerkschaftsbund (GSEE) stellt die Gewerkschaftsorganisation der dritten Ebene dar. Ihm gehören Arbeitnehmerzentren und Verbände an und er vertritt die Arbeitnehmer auf nationaler Ebene.
Der GSEE bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Rechtsberatung bei Tarifstreitigkeiten und individuellen arbeitsrechtlichen Streitfällen. Er kann zudem vor Gericht die Interessen der Gewerkschaftsorganisationen und einzelner Angestellter vertreten.
Nationale Vereinigungen können Tarifverträge abschließen. Vereinigungen, die nur in einem Unternehmen tätig sind, können spezielle Tarifvereinbarungen aushandeln.
Nationale Tarifverträge werden von den Verbänden der dritten Ebene abgeschlossen.
Der GSEE koordiniert die Aktivitäten seiner Mitglieder und vertritt die Gewerkschaftsbewegung bei Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden, der Regierung sowie auf internationaler Ebene. Der GSEE ist Mitglied des Europäischen Gewerkschaftsbundes (EGB).
Die Mitgliedschaft eines Arbeitnehmers in Gewerkschaftsorganisationen ist freiwillig. Um Mitglied einer Gewerkschaftsorganisation zu werden, muss sich der Arbeitnehmer bei der Organisation anmelden. Der Grad der Mitgliedschaft von Arbeitnehmern in Gewerkschaftsorganisation ist nur in großen Unternehmen und Verbänden hoch.
Der Dachverband der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst (ADEDY) vertritt die Angestellten des öffentlichen Sektors auf nationaler Ebene. Der Neue Panhellenische Bund der Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften (Nea PASEGES) hingegen vertritt die Landwirte und Agrarverbände.
Links:
Γενική Συνομοσπονδία Εργατών Ελλάδος (Allgemeiner Griechischer Gewerkschaftsbund) | |
ΑΔΕΔΥ (Dachverband der Gewerkschaften im öffentlichen Dienst) | |
Νέα ΠΑΣΕΓΕΣ (Neuer Panhellenischer Bund der Vereinigungen landwirtschaftlicher Genossenschaften) |
Die Arbeitsaufsichtsbehörde ist das zuständige Aufsichtsorgan, dem die Überwachung und Umsetzung der arbeitsrechtlichen Vorschriften obliegt. Bei Differenzen oder zur Vermeidung der Aufnahme von Gerichtsverfahren fungiert die Arbeitsaufsichtsbehörde als Schiedsorgan zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
ARBEITSRECHTLICHE UND INDIVIDUELLE STREITFÄLLE
Das geltende griechische Gesetz zu Fragen der arbeitsrechtlichen und individuellen Streitfälle ist das Gesetz Nr. 2224/94, wie dieses durch das Gesetz 4808/21 modifiziert wurde.
Die Gewerkschaftsorganisationen verfügen in Griechenland über große Macht. Das gilt besonders für den öffentlichen Dienst. Wenn die Beschäftigten Probleme mit ihrem Arbeitgeber haben, können sie sich an eine Gewerkschaftsorganisation wenden, die sie unterstützt und ihnen einen Rechtsberater zur Verfügung stellt.
Hat ein Arbeitnehmer seinen Wohnsitz in Griechenland und übt er seine berufliche Tätigkeit in diesem Land auf der Grundlage eines entsprechenden Arbeitsvertrages aus, so sind gemäß dem Brüsseler Übereinkommen die griechischen Gerichte für alle arbeitsrechtlichen Belange zuständig. Ebenfalls in ihre Zuständigkeit fallen Angelegenheiten, die Arbeitsverträge betreffen, auf deren Grundlage ein Arbeitnehmer im Ausland arbeitet, sofern der Arbeitgeber finanzielle Interessen in diesem Land hat oder der Vertrag auf griechischem Staatsgebiet geschlossen wurde.
Bestimmungen zu Streiks
Die griechische Verfassung schreibt das Recht auf Arbeit sowie das Recht auf Streik fest, unter der Voraussetzung, dass dieser von legalen Gewerkschaftsorganisationen ausgerufen wird.
Es besteht die Pflicht, dem Arbeitgeber Streiks und Arbeitsniederlegungen mindestens 24 Stunden (4 Tage für Versorgungsunternehmen) im Voraus mitzuteilen. Die Abmahnung erfolgt nur schriftlich und wird dem Arbeitgeber vom Gerichtsvollzieher zugestellt.
In Unternehmen öffentlicher oder gemeinnütziger Art muss während des Streiks ein garantiertes Mindestdienstpersonal zur Verfügung stehen, um die Grundbedürfnisse der Gesellschaft zu befriedigen.
Vor einem Streik in Einrichtungen, Diensten, Organisationen und Unternehmen des Staates oder der Gemeinnützigkeit, in den OTAs und in allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts besteht die Pflicht, einen öffentlichen Dialog vor der Vermittlungs- und Schlichtungsstelle zu führen (OMED). Für die übrigen Institutionen und Unternehmen ist die Durchführung eines öffentlichen Dialogs optional.
Ab dem 1.1.2022 ist die Einrichtung von Registern der Gewerkschaftsorganisationen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeberorganisationen geplant. Für Organisationen, die sich nicht registrieren, wird das Recht auf Kollektivverhandlungen und den Abschluss von Kollektivarbeitsverträgen ausgesetzt.
Wenn ein von einer primären Organisation ausgerufener Streik von den Gerichten als illegal und missbräuchlich befunden wird, ist es nicht erlaubt, einen Streik gegen denselben Arbeitgeber und am selben Tag von einer sekundären oder tertiären Gewerkschaft auszurufen.
Links:
Σώμα Επιθεώρησης Εργασίας (Arbeitsaufsichtsbehörde) | |
Οργανισμός Μεσολάβησης και Διαιτησίας (Vermittlungs- und Schiedsorganisation) | |
Μητρώο συνδικαλιστικών οργανώσεων εργαζομένων (ΓΕΜΗΣΟΕ) / οργανώσεων εργοδοτών (ΓΕΜΗΟΕ) Register der Arbeitnehmergewerkschaften (GEMIOE) / Arbeitgeberverbände (GEMIOE) |
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Die Staatsform Griechenlands ist die präsidiale parlamentarische Republik.
An der Spitze der griechischen Republik steht der Staatspräsident, der vom griechischen Parlament für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt wird. Heutige Staatspräsidentin ist Ekaterini Sakellaropoulou.
Die Legislativgewalt wird vom griechischen Parlament ausgeübt. Es setzt sich aus 300 Abgeordneten zusammen, die in direkten, geheimen, unmittelbaren und allgemeinen Wahlen für eine Amtszeit von vier Jahren vom Volk gewählt werden. Das Parlament übt die parlamentarische Kontrolle über die Regierung aus. Es wählt den Staatspräsidenten und spricht der Regierung gemäß dem Prinzip der parlamentarischen Demokratie sein Vertrauen aus.
Die Exekutivgewalt liegt beim Staatspräsidenten und der Regierung. Ministerpräsident des Landes und Regierungsoberhaupt ist derzeit Kyriakos Mitsotakis, der seine Aufgaben auf Grundlage der parlamentarischen Mehrheit ausübt. Bei den letzten Parlamentswahlen wurden Vertreter von insgesamt sechs (6) Parteien in das Parlament gewählt: Nea Dimokratia, SYRIZA, Kinima Allagis, KKE, Elliniki Lysi und Mera 25.
Nach der geltenden Verwaltungsgliederung ist Griechenland in 7 dezentralisierte Verwaltungen, 13 Verwaltungsregionen und 332 Gemeinden gegliedert. Bei den Regionen und Gemeinden handelt es sich um selbstverwaltete juristische Personen. Ihre Vertreter werden alle fünf Jahre in allgemeiner Wahl von den in den Gemeinden eingeschriebenen Bürgern gewählt.
Das Rechtssystem wird vom Justizministerium überwacht. Die richterliche Gewalt ist unabhängig und wird von ordentlichen Richtern ausgeübt, die funktionelle und persönliche Unabhängigkeit genießen. Die höchsten Gerichtshöfe sind der Oberste Gerichtshof (Areios Pagos), der Staatsrat und die Oberrechnungskammer. Artikel 100 der griechischen Verfassung sieht die Errichtung eines Obersten Sondergerichtshofs vor, der unter anderem über die Gültigkeit der Parlamentswahlen, die Amtsenthebung von Abgeordneten entscheidet oder Konflikte zwischen den drei höchsten Gerichten des Landes schlichtet.
Die Todesstrafe ist in Griechenland abgeschafft.
Im Fall eines Strafverfahrens kann sich der Bürger von einem Rechtsanwalt seiner Wahl vertreten lassen. Wählt er keinen Anwalt, so wird einer vom Gericht bestimmt. Bei zivilrechtlichen Sachen ist die anwaltliche Vertretung zwingend erforderlich, ausgenommen bei Bagatellsachen, deren sachliche Zuständigkeit bei den Amtsgerichten liegt, und zur Abwendung einer unmittelbar drohenden Gefahr.
Dem Ministerium für Bürgerschutz sind die Polizei, die Feuerwehr und der Nationale Nachrichtendienst unterstellt. Es ist zudem zuständig für:
- die Konsolidierung und Erhaltung der öffentlichen Ordnung,
- den Schutz der öffentlichen und staatlichen Sicherheit,
- den Schutz vor Bränden, insbesondere Waldbränden, sowie den Landschaftsschutz,
- die Gewährleistung des Zivilschutzes,
- die Unterstützung bei der Gewährleistung der nationalen Verteidigung in Zusammenarbeit mit den bewaffneten Streitkräften.
Zum selben Ministerium gehören zudem das Generalsekretariat für Verbrechensbekämpfungspolitik, dem Gefängnisse, die Abteilung für Migrationspolitik und das Amt zur Verwaltung von Entwicklungsförderungsprogrammen unterstellt sind.
Das Ministerium für Arbeit und Soziales ist zuständig für die Überwachung des Arbeitsmarktes. Die öffentliche Arbeitsverwaltung (DYPA) ist das Hauptinstrument zur Umsetzung der Politik der Regierung zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Förderung der Beschäftigung. Ihre Aufgabe besteht darin, die Bedürfnisse der Bürger auf lokaler Ebene zu erfüllen. Als öffentliche Arbeitsverwaltung (DYPA) über Niederlassungen im ganzen Land und führt aktive und passive Arbeitsmarktmaßnahmen sowie Berufsbildung durch, kümmert sich um Wohnen und generell um Wohlfahrtsleistungen.
Links:
Υπουργείο Εργασίας & Κοινωνικών Υποθέσεων (Ministerium für Arbeit & Soziales): | |
Αποτελέσματα βουλευτικών εκλογών (Ergebnisse der Parlamentswahlen) |
In Griechenland wird das Einkommen natürlicher und juristischer Personen aus Arbeit, Rente, landwirtschaftlicher oder unternehmerischer Tätigkeit, Immobilien, Dividenden, Zinsen, Rechten und Kapitalveräußerungsgewinnen versteuert. Zwingende Voraussetzung ist die Ausstellung einer Steuernummer (AFM).
Für Einkünfte aus Arbeit, Rente, landwirtschaftlicher oder unternehmerischer Tätigkeit, die vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 erzielt wurden, gelten einheitliche Steuerklassen. Die Steuersätze betragen 9 % bis 44 % wie folgt: a) 9 % für Einkünfte bis 10 000 EUR, b) 22 % für Einkünfte von 10 001 EUR bis 20 000 EUR, c) 28 % für Einkünfte von 20 001 EUR bis 30 000 EUR und d) 36 % für Einkünfte von 30 001 EUR bis 40 000 EUR und e) 44 % für Einkünfte ab 40 001 EUR. Landwirtschaftliche Tätigkeit und Einkünfte aus Immobilien werden eigenständig versteuert, während in allen übrigen Fällen die Einkünfte zusammengerechnet und in einer einheitlichen Steuerklasse versteuert werden. Für Einkünfte aus Immobilien gelten Steuersätze von 15 % bis 45 %. Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit ausüben, zahlen zudem eine Gewerbesteuer, die 400 bis 650 EUR beträgt. Dem Steuerpflichtigen kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein über das tatsächliche Einkommen hinausgehendes steuerpflichtiges Einkommen auf der Grundlage des persönlichen Lebensstandards und erworbener Vermögenswerte unterstellt werden (τεκμαρτό εισόδημα). Für natürliche und juristische Personen gilt ein einheitlicher Steuersatz von 22 % mit 80 %er Steuervorauszahlung, zu der auch Personen, die eine landwirtschaftliche oder unternehmerische Tätigkeit ausüben, verpflichtet sind. Gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzbuchs, geändert im Dezember 2019 durch das Gesetz 4646/2019, werden die Nettoeinkünfte neuer Gewerbetreibender und Freiberufler in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit jetzt mit einem äußerst niedrigen Steuersatz besteuert in der Größenordnung von 4,5 %, sofern ihr Jahresbruttoeinkommen im Vorjahr 10 000 Euro nicht überschritten hat.
Insbesondere ist in § 29 Abs. 2 des aktuellen Einkommensteuergesetzbuches vorgesehen, dass für die ersten drei (3) Jahre der Geschäftstätigkeit einer natürlichen Person der Steuersatz der ersten Stufe des Steuertarifs um 50 %ermäßigt wird, wenn die jährlichen Bruttoeinnahmen aus gewerblicher Tätigkeit 10 000 Euro nicht übersteigen.
Unselbständige Arbeitnehmer, Rentner und Berufslandwirte haben Anspruch auf Einkommensteuerermäßigung von 33 bis 360 EUR abhängig von der Zahl der unterhaltsberechtigten Kinder. Steuerpflichtige der oben genannten Kategorien haben darüber hinaus einen Anspruch auf Steuerermäßigung, wenn sie während des Jahres 2021 Zahlungen für Warenkäufe oder Dienstleistungen, die einen bestimmten prozentualen Anteil ihres Jahreseinkommens – d. h. 30 % – ausmachen, mit elektronischen Mitteln (Kredit- oder Debitkarten, sowie E-Banking) durchführen. Kann der Steuerpflichtige den notwendigen Betrag nicht vollständig decken, wird die Differenz mit 22 % versteuert. Für steuerpflichtige unselbständige Arbeitnehmer, Rentner und Landwirte, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, Personen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 % und Personen, die unter rechtlicher Betreuung stehen, EU-Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung in Griechenland verpflichtet sind und nach den für unselbständige Arbeitnehmer und Rentner geltenden Tarifen besteuert werden sowie für die von der Pandemie Betroffenen, ist die Steuerermäßigung nicht an der Zahlung von Warenkäufen und Dienstleistungen mit elektronischen Mitteln gekoppelt. Für diese Steuerpflichtigen reicht es für die Steuerermäßigung aus, wenn sie Ausgaben entsprechend dem festgelegten Anteil bar beglichen haben und dem Finanzamt die einschlägigen Quittungen zur Verfügung stellen. Schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen und besondere Kategorien von Steuerpflichtigen sind von der o. g. Verpflichtung gänzlich ausgenommen. Es ist zu beachten, dass Arzt-, Krankenhaus und Arzneimittelkosten ab 2018 nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden können, sondern einfach zu den allgemeinen Kosten hinzukommen und dem Bau des Steuerfreibetrags dienen. Demnach liegt der Steuerfreibetrag für Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Renten bei 8 633 EUR ohne unterhaltsberechtigte Kinder, 9 000 EUR mit einem unterhaltsberechtigten Kind, 10 000 EUR mit zwei unterhaltsberechtigten Kindern und 11 000 EUR mit drei oder mehr unterhaltsberechtigten Kindern.
Allgemein sind Steuerermäßigungen in Höhe von 200,00 EUR für Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 67 % vorgesehen, außerdem für bestimmte Personenkategorien wie Opfer terroristischer Anschläge, Kriegsopfer, Rentnerinnen und Rentner, die im nationalen Widerstand und dem Bürgerkrieg gekämpft haben. Ferner gelten Spenden als Ausgaben, die zu einer Senkung der Einkommensteuer von bis zu 10 % führen, sofern diese Spenden 100 EUR pro Steuerjahr überschreiten und der gesamte Spendenbetrag nicht mehr als 5 % des zu versteuernden Einkommens ausmacht.
Steuerpflichtige Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nicht in Griechenland haben, haben keinen Anspruch auf Steuerbefreiung, außer wenn sich ihr steuerlicher Wohnsitz in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat befindet und a) sie mindestens 90 % ihres Einkommens in Griechenland erwirtschaften und b) nachweisen können, dass ihr zu versteuerndes Einkommen so niedrig ist, dass sie auf eine Steuerbefreiung nach den steuerlichen Regelungen ihres Wohnlandes Anspruch haben.
Im Gegensatz dazu haben Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und eine neue Beschäftigung aufnehmen oder eine selbständige Tätigkeit beginnen, nach den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes für einen Zeitraum von sieben Jahren Anspruch auf eine Befreiung von der Einkommensteuer und vom besonderen Solidaritätsbeitrag in Höhe von 50 % des Einkommens, das sie in Griechenland verdienen. Laut Beschluss der Unabhängigen Finanzbehörde müssen die betreffenden Personen einen entsprechenden Antrag bis zum 30. September 2021 stellen.
Demnach erhalten diejenigen, die aus steuerrechtlicher Sicht nach Griechenland „umziehen“, einen 50-prozentigen Abschlag von der Besteuerung ihres Einkommens und sind von der Regelung über vermutetes Einkommen wegen des Besitzes und der Nutzung von Privatfahrzeugen ausgenommen.
Eine Person kann diese Regelung unter folgenden Voraussetzungen für sich beantragen:
- Sie war in fünf der letzten sechs Jahre vor der Verlegung des Steuerwohnsitzes nach Griechenland nicht in Griechenland steuerlich ansässig.
- Sie verlegt den Steuerwohnsitz aus einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat oder aus einem Staat, mit dem ein Abkommen zur Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung mit Griechenland in Kraft ist.
- Sie arbeitet in Griechenland im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses entweder mit einer inländischen juristischen Person oder einer Betriebsstätte eines ausländischen Unternehmens in Griechenland. Dieselben Privilegien gelten für natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen, um einer individuellen unternehmerischen Tätigkeit im Land nachzugehen, und werden entsprechend angewandt.
- Sie erklärt, für mindestens zwei Jahre in Griechenland zu bleiben.
Natürliche Personen, die ihren steuerlichen Wohnsitz bereits nach Griechenland verlegt haben und innerhalb des Steuerjahres 2021 einen Arbeitsvertrag abgeschlossen haben oder ein Unternehmen gegründet haben, können die besondere Besteuerung von Einkünften aus i unselbstständiger Arbeit und unternehmerischer Tätigkeit, die in Griechenland anfallen, beantragen, sofern sie in den Jahren 2015 bis 2019 nicht in Griechenland steuerlich ansässig waren.
Neben den Steuern, die sie aufgrund ihrer jährlichen Steuererklärungen abführen, zahlen Bürger auch andere direkte und indirekte Steuern, die allgemein oder auf lokaler Basis erhoben werden. So fällt für Bürger, die Immobilien besitzen, eine jährliche einheitliche Immobilienbesitzsteuer (ENFIA) (Ενιαίος Φόρος Ιδιοκτητών Ακινήτων (ΕΝΦΙΑ)) an. Ferner wird auf den Preis für Waren und Dienstleistungen eine Mehrwertsteuer (FPA) (Φόρος Προστιθέμενης Αξίας (ΦΠΑ)) von 24 % berechnet, die auf die Mehrheit der Waren und Dienstleistungen Anwendung findet. Für bestimmte Güter und Dienstleistungen, wie Arzneimittel und Hotelaufenthalte, gelten jedoch reduzierte Sätze von 13 % bzw. 6 %. Alle Bürger zahlen Verbrauchsteuern auf Heizöl, und Kfz-Halter zahlen eine Kfz-Steuer, die von Alter und Hubraum des betreffenden Fahrzeugs abhängt. Steuerpflichtige Personen zahlen lokale Steuern in Form von Gebühren, die von den Gemeinden für allgemeine Leistungen wie Stadtreinigung, Beleuchtung, Müllabfuhr und Müllentsorgung erhoben werden.
Die Jahresbezüge der Beschäftigten im Privatsektor, die sich aus 12 Monatsgehältern, einer Zulage in Form von Weihnachtsgeld, einer Zulage zu Ostern sowie Urlaubsgeld zusammensetzen, unterliegen abgesehen von der Einkommensteuer, das heißt, für Krankenversicherung, Rentenversicherung und gegen das Arbeitslosigkeitsrisiko.
Ab dem 1. Mai 2022 wurden ein gesetzlicher Mindestlohn und ein gesetzlicher Mindesttageslohn für Vollzeitbeschäftigung für Angestellte und Handwerker im ganzen Land ohne Altersdiskriminierung wie folgt festgelegt:
a) Für Arbeitnehmer wird das Mindestgehalt auf siebenhundertdreizehn Euro brutto (713,00 €) festgesetzt. Nettoverdienst bei 614 €.
b) Für Handwerker beträgt der tägliche Mindestlohn einunddreißig Euro und fünfundachtzig Cent (31,85 Euro).
Das Grundgehalt und die Gehaltsgrenzen hängen von Parametern wie Arbeitserfahrung oder Familienstand und anderen ab, die in jedem Arbeitsvertrag genau dokumentiert werden, z.B. homoprofessionell, sektoral in der Spezialität jedes Mitarbeiters.
Das durchschnittliche Vollzeitgehalt beträgt 1 227,24 Euro (brutto).
Das durchschnittliche Teilzeitgehalt beträgt 451,20 Euro (brutto).
Bei Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern, die in zwei oder mehreren Ländern tätig sind, besteht gemäß den in der EU geltenden Bestimmungen die Möglichkeit der Anrechnung der Beiträge, die in dem jeweiligen Staat gezahlt wurden, zwecks Begründung des Anspruchs auf nationale Rente. Möchten Sie nähere Informationen erhalten, so wenden Sie sich an das Sozialministerium und den Sozialversicherungsträger Ihres Wohnlandes und des Landes der letzten Beschäftigung.
Links:
Πληροφορίες για φορολογικά και τελωνειακά θέματα (Informationen zu Steuer- und Zollfragen): | |
Πληροφορίες για φορολογικά και τελωνειακά θέματα (Informationen zu Steuer- und Zollfragen): |
Die Lebenshaltungskosten sind im weltweiten Vergleich niedrig, bleiben aber gemessen an den Einkommen der Bevölkerung eher hoch. Griechenland liegt beim allgemeinen Verbraucherpreisindex weltweit an 209. Stelle. In Bezug auf die Verbraucherpreise in Gaststätten nimmt das Land den 192. Rang ein, während es bei den Wohnungsmieten auf dem 271. Rang liegt. Bei der Kaufkraft schließlich belegt Griechenland den 311. Rang.
Auf europäischer Ebene sind die Lebenshaltungskosten im Vergleich zu den Einkommen relativ hoch, da vier von zehn griechischen Haushalten 40 % ihrer Einkünfte für ihren grundlegenden Lebensunterhalt aufwenden, während dieser Anteil im europäischen Durchschnitt bei 10 % der Einkommen liegt. Bezüglich der Kaufkraft, bleibt Griechenland trotz eines Anstiegs um 1,9 % gegenüber vorangegangenen Jahren in der europäischen Rangordnung weiterhin auf dem 22. Rang. Die Kaufkraft, ausgedrückt als durchschnittlicher geschätzter Betrag für die Verbraucherausgaben pro Einwohner in Griechenland, beträgt 9 433,00 € pro Jahr oder 786,00 € pro Monat.
In städtischen und touristischen Regionen des Landes sind die Lebenshaltungskosten höher. In nicht für den Fremdenverkehr erschlossenen Regionen sind die Lebenshaltungskosten aufgrund des Angebots an Agrarerzeugnissen sowie der niedrigeren Mieten auf einem niedrigeren Niveau. Indikativ liegt Griechenland auf europäischer Ebene auf Platz 22 bei den Grundkosten eines Hauses und auf Platz 15 bei den Lebensmittelpreisen.
Beispiele für durchschnittliche Kosten:
Wohnungsnebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Gemeindesteuer) für eine 85 qm-Wohnung: ca. 170,00 EUR/monatlich
Mobilfunkgebühr (Guthaben-Karte) pro Minute: ca. 0,41 EUR
Monatliche Internetverbindungskosten: 25,00 bis 30,00 EUR
Nahverkehrsticket Athen: 1,20 EUR
Mindestentgelt für eine Taxifahrt: 3,50 EUR, Kilometertarif: 1,00 EUR
Bleifreies Benzin: ca. 2,50 EUR/Liter
1 Packung importierte Zigaretten: ca. 4,60 EUR
Mineralwasser (500 ml) vom Kiosk: 0,50 EUR
Milch (1 l) aus dem Supermarkt: ca. 1,20 EUR
Wein (0,75 l) aus dem Supermarkt: ca. 6,00 EUR
Brot (0,5 kg): 1,00 EUR
Essen im Restaurant (pro Person): ab 10,00 EUR
Cappuccino: ab 2,50 EUR
Lokales Bier (500 ml): ab 4,00 EUR
Getränk in der Bar: ab 6,00 EUR
Hotdog: ab 0,90 EUR
Fleischspieß: ab 2,50 EUR
Links:
Δείκτες τιμών (Preisindizes) |
Nach Angaben der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wohnen 63 % der Griechen in einer eigenen Immobilie, 10 % wohnen in einer Wohnung, für die sie ein Baudarlehen aufgenommen haben, 21,5 % wohnen zur Miete und 0,3 % sichern ihre Unterkunft auf andere Weise (bezuschusste Miete, Unterkunft in speziellen Einrichtungen usw.).
Miete von Wohnungen:
Es gibt eine Vielzahl von möblierten und unmöblierten Wohnungen. Die möblierten Wohnungen verfügen meist jedoch nur über eine Grundausstattung.
Der Mietpreis hängt von der Lage, der Größe, dem Alter und den sonstigen Merkmalen der Immobilie ab (Etage, Keller, Pkw-Stellplatz, Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel oder anderen interessanten Punkten usw.). Für eine Wohnung mit zwei oder drei Haupträumen in einer durchschnittlich begehrten Lage in Athen bewegt sich der Mietpreis zwischen 500 EUR und 750 EUR, wobei in der Regel eine Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten anfällt. Die Vermietung erfolgt auf Grundlage einer privaten (schriftlichen oder mündlichen) Vereinbarung. Die Mietdaten sind dem zuständigen Finanzamt elektronisch zu übermitteln.
Wohnungskauf:
In Griechenland gibt es insbesondere in den großen Städten Maklerbüros. Sie benötigen die Hilfe eines Rechtsanwalts für die Verhandlungen bei dem Kauf einer Immobilie und einen Bauingenieur für die technische Überprüfung der zu verkaufenden Wohnung. Generell bietet der Immobilienkauf in Griechenland, insbesondere in den großen Stadtzentren (Athen, Thessaloniki, Heraklion, Patras usw.), aufgrund des niedrigen Preisniveaus viele Investitionsmöglichkeiten. Die Preise hängen mit den Kriterien zusammen, die über die Mietung von Immobilien dargelegt wurden, und werden nach Quadratmeter errechnet. Für eine Neubauwohnung mit zwei oder drei Haupträumen in einer durchschnittlich begehrten Lage in Athen beläuft sich der Preis auf rund 1 700 EUR/qm, während ältere Wohnungen je nach ihren sonstigen Merkmalen deutlich preiswerter sein können. Für den Kauf einer Immobilie ist die Vereinbarung eines notariellen Kaufvertrags notwendig. Die Aufnahme aller Immobilien einschließlich der darauf anfallenden Rechte in ein nationales Grundbuchamt ist in Griechenland derzeit noch nicht abgeschlossen.
Zeitungen, spezielle Zeitschriften und Websites enthalten Anzeigen über zum Verkauf stehende oder zu vermietende Immobilien. Die Anzeigen enthalten die Wörter „ΕΝΟΙΚΙΑΖΕΤΑΙ“ (zu vermieten) bzw. „ΠΩΛΕΙΤΑΙ“ (zu verkaufen).
Tipp: Im Fall eines Immobilienkaufs muss auf die Versorgungsanschlüsse geachtet werden:
(1) UNTERNEHMEN DER WASSERVERSORGUNG UND -ENTSORGUNG
In der Region Athen (Athens Water Supply and Sewerage Company, EYDAP) und Thessaloniki (Thessaloniki Water Supply, EYATH, und Hellenic Republic Asset Development Fund, TAIPED) operieren Unternehmen, die auf die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung spezialisiert sind. In den anderen Regionen erbringen die Gemeindebehörden in der Regel ähnliche Dienstleistungen.
(2) STAATLICHE ELEKTRIZITÄTSGESELLSCHAFT (DEI)
Um an das Stromnetz angeschlossen zu werden, genügt es, einen formlosen Antrag an die zuständige Stelle der DEI zu stellen, der die notwendigen Angaben enthält.
(3) TELEFON und INTERNET
Um einen Telefonanschluss mit oder ohne Internetanschluss zu erhalten, genügt es, einen formlosen Antrag an die zuständige lokale Zweigstelle der OTE (Telekommunikationsgesellschaft Griechenlands) oder bei alternativen Anbietern zu stellen.
(4) Die monatliche Fernsehgebühr wird über die Stromrechnung abgerechnet. Griechenland hat das PAL-SECAM- und das NTSC-System. Das heutige Übertragungssystem ist digital (mpeg4 und DVB-T2). Der Empfang internationaler Fernsehprogramme ist über eine Satellitenanlage möglich. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit eines digitalen Anschlusses über Privatanbieter gegen eine zusätzliche Gebühr.
(5) Kommunale Dienstleistungen
Über die Stromrechnung wird eine Gebühr abgerechnet, die von der Grundfläche (qm) des Hauses oder der Wohnung abhängig ist, und die für sämtliche Dienstleistungen erhoben wird, die von der Gemeinde erbracht werden, in der Sie wohnen.
Links:
ΟΟΣΑ (OECD) |
NATIONALES GESUNDHEITSSYSTEM
Das nationale Gesundheitssystem (ESY) wurde im Jahr 1983 eingeführt. Sein Ziel ist die Erbringung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen für alle Einwohner Griechenlands. Die wichtigsten Pfeiler des Gesundheitssystems sind die Örtlichen Gesundheitseinrichtungen (TOMY, Einrichtungen der gesundheitlichen Primärversorgung zur Vorbeugung, Behandlung und Rehabilitation) sowie die allgemeinen Krankenhäuser in den Verwaltungsregionen (Einrichtungen der Sekundär- und Tertiärversorgung zur stationären Behandlung im Krankenhaus).
Das Nationale Zentrum für direkte Hilfe (Εθνικό Κέντρο Άμεσης Βοήθειας, kurz „EKAB“) leistet in Notfällen direkte erste Hilfe vor Ort und bringt die Patienten zur nächstgelegenen Gesundheitseinrichtung (Telefonservice: 166).
Gesundheitsversorgungsleistungen werden auch von den Sozialversicherungskassen für ihre Beitragszahler erbracht. Zuständiger Träger für die Erbringung derartiger Leistungen ist der EOPYY (Nationale Organisation für die Erbringung von Gesundheitsleistungen).
Die Versicherungsbeiträge werden über das Sozialversicherungssystem geleistet. Die Sozialversicherung ist für alle Bürger, die in Griechenland beschäftigt oder selbstständig sind, verpflichtend. Das Sozialversicherungssystem wird von drei Seiten, nämlich den Beschäftigten, den Arbeitgebern und dem Staat finanziert. Die Beiträge der Angestellten im Privatsektor werden von den Arbeitnehmern und Arbeitgebern gezahlt. Selbstständige und Freiberufler kommen selbst für ihre Beiträge auf. Einige Versicherungskassen erhalten eine zusätzliche staatliche Hilfe und Sozialbeiträge. Die Gesundheitsversorgung über das Sozialversicherungssystem (Versicherungskassen) wird durch den erhöhten Beitragsanteil, den der Arbeitgeber im Verhältnis zum Arbeitnehmer entrichtet, gewährleistet. Die Beitragshöhe hängt von der sozialen Versicherungsanstalt und dem Beruf des Versicherten ab.
Die gesamte medizinische Versorgung der staatlichen Gesundheitseinrichtungen ist kostenlos. Eine Ausnahme bilden verschreibungspflichtige Arzneimittel, bei denen sich der Eigenanteil je nach Fall auf bis zu 25 % des Preises des Arzneimittels belaufen kann.
Grundlegende Informationen:
- Das Recht auf Zugang zur Gesundheitsversorgung (Gesundheitsdienstleister, Apotheken, Vertragsärzte des EOPYY etc.) wird als Versicherungsfähigkeit bezeichnet.
- Die zuständige Stelle für die Bedingungen und das Verfahren zur Erteilung der Versicherungsfähigkeit ist die nationale Anstalt für soziale Sicherheit (EFKA).
- Über die moderne Plattform myEFKAlive können Bürger für bestimmte Dienste der EFKA aus der Ferne bedient werden, indem sie einen Termin an einem bestimmten Tag und zu einer bestimmten Uhrzeit anfordern, wenn verfügbar, um von einem Mitarbeiter der Organisation per Telefonkonferenz/Videoanruf bedient zu werden. Die Regionen, die den myEFKAlive-Diensten beigetreten sind, sind: N. Ägäis, S. Ägäis, Epirus und Korfu, Westgriechenland, Zakynthos, Kefalonia und Lefkada, Peloponnes und Kreta sowie Gebiete der Regionen N. Mazedonien-Thrakien, Mittelgriechenland und Thessalien.
- Eine notwendige Bedingung für die Bürgerversicherung ist die Ausstellung einer Sozialversicherungsnummer (SIN, AMKA) von den Bürgerservicezentren (KEP) und von den AMKA-Büros, die in Versicherungskassen in ganz Griechenland tätig sind.
- EOPYY stellt eine Liste kooperierender Ärzte zur Verfügung, die Leistungen der primären Gesundheitsversorgung erbringen. Die Wahl eines Arztes aus dieser Liste obliegt dem persönlichen Willen des Versicherten. Der Besuch bei den EOPYY-Ärzten ist nach Vereinbarung und kostenlos.
Mit dem Gesetz 4368/2016 und dem KYA A3(c)/GP/ok.25132/4-4-2016 das Recht auf freien Zugang zu allen Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens für die Bereitstellung von Pflege und medizinischer Versorgung für Nichtversicherte und die gefährdeten gesellschaftlichen Gruppen dar. Die grundlegendste Änderung stellt die Angleichung der Rechte von Versicherten, Nichtversicherten und ehemaligen Inhabern des Ausweises eines Finanzschwachen oder eines Nichtversicherten im Hinblick auf den Zugang zum öffentlichen Gesundheitssystem dar. Die Krankenversicherung wird durch die neuen Rahmenbedingungen gewährleistet vollständig und umfasst Pflege, Diagnostik und deren medizinische Versorgung.
Über die Website des Gesundheitsministeriums können nicht versicherte Bürger über alle sie betreffenden Themen und Fragen informiert werden.
Besuchern aus EU-Mitgliedstaaten oder Arbeit suchenden EU-Bürgern wird in Notfällen unentgeltliche medizinische Versorgung gewährt. Dazu ist die europäische Krankenversicherungskarte aus dem Herkunftsland vorzulegen.
Die Reorganisation des Versicherungssystems in Griechenland ging am 01.01.2017 mit der Vereinigung aller alten Versicherungsträger und vor allem deren Versicherungszweige zu einem Einheitlichen Sozialversicherungsträger (EFKA) in ihre letzte Phase. Vorangegangen war 2012 der Zusammenschluss der gesetzlichen Krankenversicherungsträger im ΕΟPYY (Nationaler Träger für medizinische Leistungen).
Der ΕΟPYY ist ausschließlich der Aufsicht des Gesundheitsministeriums unterstellt und deckt die medizinische Versorgung der Versicherten und der Rentner lebenslang ab.
Die Versicherten des EOPYY haben Anspruch auf folgende Sachleistungen: medizinische, pharmazeutische, klinische, zahnärztliche und darüber hinaus gehende Versorgung sowie die medizinische Vorsorgebehandlung und folgende finanzielle Leistungen: Mutterschaftsgeld, Zuschüsse bei Schwangerschaft und Entbindung, Krankengeld, Leistungen bei Unfällen, Sterbegeld und Renten.
Ärzte
Sämtliche medizinischen Behandlungsleistungen, die von Ärzten in den zugelassenen Praxen und medizinischen Einrichtungen bei Vertragsärzten des EOPYY oder bei Hausbesuchen erbracht werden, sind für die Versicherten sowie deren Familienangehörige kostenlos. Unentgeltlich sind auch die zahnärztliche Behandlung sowie einige allgemeine und spezielle Laboruntersuchungen in den angeschlossenen Laboren. In einigen Fällen ist es möglich, dass sich der Versicherte mit 25 % an den Kosten der Untersuchung beteiligen muss.
Ein Teil des Honorars, das für den Besuch bei einem privaten niedergelassenen Arzt sowie für Notfallmedikamente gezahlt wurde, wird entsprechend den geltenden Preisen zurückerstattet.
Die Kosten für Prothesen sowie für medizinische Hilfsmittel wie Herzschrittmacher, Hörgeräte, Rollstühle, Kontaktlinsen usw. werden vom EOPYY getragen, sofern ein medizinisches Attest des behandelnden Arztes vorliegt.
Verschreibungsfreie Medikamente sind überall in den naheliegenden Apotheken und im Nachtdienst der Apotheken erhältlich.
Links:
Eθνικός Φορέας Κοινωνικής Ασφάλισης (Nationaler Sozialversicherungsträger): | |
Υπουργείο Υγείας (Ministerium für Gesundheit): | |
Ευρωπαϊκή κάρτα ασφάλισης ασθένειας (Europäische Krankenversicherungskarte): | https://www.efka.gov.gr/el/eyropaike-karta-asphalises-astheneias-ekaa |
AMKA: | |
Εθνικός Οργανισμός Παροχής Υπηρεσιών Υγείας (Nationale Organisation für die Erbringung von Gesundheitsleistungen): |
„Bildung ist für die Menschen eine zweite Sonne“, Platon (427-347 v. Chr.)
Das Bildungssystem unterliegt der Aufsicht des Ministeriums für Bildung und Religion. Auf regionaler und lokaler Ebene setzen die Regionalen Bildungsdirektionen und die Direktion für Primar- und Sekundarstufe die nationale Bildungspolitik um und haben die Aufsicht über die einzelnen Schulen. Nach Artikel 16 der Griechischen Verfassung stellt Bildung eine grundlegende Aufgabe des Staates dar und wird für alle Bürger in staatlichen Schulen und allen Schulstufen kostenlos angeboten.
Das griechische Bildungssystem umfasst folgende drei Ebenen:
- Primarstufe
Für Vorschulkinder gibt es Säuglings- und Kindertagesstätten, deren Aufsicht bei den Stadtverwaltungen liegt. Aufgenommen werden Kinder ab 6 Monate (unter bestimmten Voraussetzungen auch ab 2 Monate), bis sie das schulpflichtige Alter erreicht haben. Die Primarstufe (ISCED 1) umfasst Kindergärten und Grundschulen. Der Besuch des Kindergartens beträgt zwei Jahre. In den Kindergarten aufgenommen werden Kinder im Alter von 5 Jahren (der Besuch des Kindergartens ist bereits verpflichtend) und Kinder im Alter von 4 Jahren (der Besuch wird schrittweise nach dem neuen Gesetz Nr. 4521/2018 verpflichtend). Darauf folgt der sechsjährige Pflichtbesuch der Grundschule, die sich an Kinder im Alter von sechs bis zwölf Jahren richtet.
Ab dem Alter von sechs Jahren erhalten Schülerinnen und Schüler Unterricht in englischer Sprache, ab dem Alter von elf Jahren kommt Unterricht in einer weiteren Fremdsprache (Französisch oder Deutsch) hinzu.
- Sekundarstufe
Die Sekundarstufe umfasst zwei Schulzyklen. Die erste Phase (ISCED 2) ist verpflichtend und erstreckt sich über drei Jahre. Sie umfasst die Gymnasien für Schüler im Alter von zwölf bis 15 Jahren und die Abendgymnasien für Schüler, die erwerbstätig sind, ab 14 Jahren. Die zweite Phase (ISCED 3) ist fakultativ und umfasst das Lyzeum, das Abendlyzeum und die berufliche Ausbildung. Die berufliche Ausbildung umfasst das Berufslyzeum (EPAL) und die Berufsschulen der OAED (EPAS) und richtet sich an Abgänger der 1. Jahrgangsstufe des Lyzeums. Die Berufsschulen wenden das duale Ausbildungssystem an. Die Besuchsdauer beträgt für alle Lyzeen drei Jahre und für Berufsschulen zwei Jahre.
Im Rahmen der Sekundarstufe stehen speziell ausgerichtete Gymnasien und Lyzeen zur Verfügung, z. B. Modellschulen, experimentelle Schulen musisch, künstlerisch, sportlich, kirchlich, interkulturell ausgerichtete Schulen und Minderheitenschulen.
Neben den öffentlichen Schulen existieren auch Privatschulen mit gleichgestelltem Unterrichtsprogramm, allerdings war der Anteil der Privatschüler im Vergleich zum Durchschnitt der Länder der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit 7 % in den Schuljahren 2017 und 2018 verhältnismäßig niedrig. Die Schulgebühren beginnen bei 1 200 EUR für Kindergärten und können für höherrangige Schulen bis zu 13 000 EUR betragen.
NEETs – Not in Employment, Education or Training
Der Anteil der jungen Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren, die die Schule vorzeitig verlassen, ohne anschließend eine Ausbildung, Qualifizierung oder Beschäftigung aufzunehmen, ist höher als der OECD-Länderdurchschnitt (15,5 % gegenüber 10,7 % im Jahr 2018).
Nichtformale Bildung/Berufsausbildung:
Vor der tertiären Bildung (Hochschulbildung) steht die postsekundäre Bildung zur Verfügung, die keiner Einstufung unterliegt und sich wie folgt unterteilt:
› öffentliche und private Institute für berufliche Qualifizierung (IEK) (ISCED 4), die im Rahmen ihrer jeweiligen zweijährigen Studienprogramme eine anerkannte, jedoch nicht eingestufte Ausbildung anbieten,
› Privatkollegs, die spezialisierte Studien- und Qualifizierungsprogramme anbieten, und
› Zentren für Lebenslanges Lernen (KDBM), die eine laufende berufliche Qualifizierung sowie allgemeine Bildungsprogramme für Erwachsene anbieten. Die KDBM richten sich an Erwachsene, Erwerbstätige oder Erwerbslose in Zusammenarbeit mit der OAED und zielen auf die persönliche Weiterentwicklung und die berufliche Integration bzw. Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Finanziert werden sie mehrheitlich vom Ministerium für Arbeit und Soziales und dem Europäischen Sozialfonds.
Sonderausbildung
Gemäß der Sicherstellung der Chancengleichheit bezüglich des Rechts aller Kinder auf Zugang zum griechischen Bildungssystem und auf Informationen existieren organisierte Integrationsklassen sowie Bildungsangebote zur ergänzenden Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen bzw. besonderem Bildungsbedarf.
In den höheren Bildungsgraden existieren die Einheitlichen Beruflichen Sondergymnasien und -lyzeen sowie die Beruflichen Sonderlabore.
- Hochschulbildung
Die Hochschulbildung stellt die dritte Ebene des formalen Bildungssystems dar (ISCED 6. Die Klassifizierungsebene ISCED 5 wird in Griechenland nicht angeboten). An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Nationale und Kapodistrias-Universität Athen 1837 gegründet wurde und viele der Hochschulen und Akademien des Landes seit mehr als 100 Jahre existieren.
Die Einschreibung erfolgt nach schriftlichen Aufnahmeprüfungen, die jährlich stattfinden. Die erfolgreiche Teilnahme an den schriftlichen Aufnahmeprüfungen befähigt zum Studium an Hochschulen, Fachhochschulen, der Kunsthochschule, der Hochschule für Pädagogische und Technologische Bildung (ASPAITE), Militärschulen, Polizeischulen und kirchlichen Akademien. Es gibt zudem die Offene Fernuniversität für Diplom- und Postgraduierten-Studien, wo die Einschreibung ohne Aufnahmeprüfung erfolgt, aber Studiengebühren erhoben werden.
Bezüglich der Aufnahme in das tertiäre Bildungssystem belegt Griechenland den 4. Rang im OECD-Länderdurchschnitt (2017) in der Gruppe der 19- bis 22-Jährigen; 52 % der Studierenden sind Frauen. Aus den Daten der OECD geht zudem hervor, dass der Anteil der Absolventen tertiärer Bildungseinrichtungen in der Gruppe der 25- bis 34-Jährigen 2018 bei 42,8 % lag, was etwa dem OECD-Länderdurchschnitt von 44,48 % entspricht.
Postgraduierten-Studienprogramme werden darüber hinaus von der International Hellenic University angeboten.
Die Agentur DOATAP ist zuständig für die Anerkennung von Studienabschlüssen, die an ausländischen Universitäten und technischen Hochschulen erworben wurden, und stellt Informationen über Hochschulstudiengänge im In- und Ausland bereit.
Links:
Ινστιτούτα Διαρκούς Εκπαίδευσης Ενηλίκων (Institute für Weiter- und Erwachsenenbildung) | |
Επαγγελματικές Σχολές Μαθητείας (Berufsschulen) | |
Διεπιστημονικός Οργανισμός Αναγνώρισης Τίτλων Ακαδημαϊκών & Πληροφόρησης (Interdisziplinäre Agentur für die Anerkennung akademischer Abschlüsse und Information) | |
Ελληνικό εκπαιδευτικό σύστημα στα Αγγλικά, Γαλλικά, Γερμανικά (Das griechische Bildungssystem in englischer, französischer und deutscher Sprache): | |
Υπουργείο Παιδείας (Ministerium für Bildung) Ελληνικό εκπαιδευτικό σύστημα (Das griechische Bildungssystem) | |
Οργάνωση της γενικής υποχρεωτικής δευτεροβάθμιας εκπαίδευσης (Organisation der Allgemeinen verpflichtenden Sekundarstufe) | |
Δημόσια και ιδιωτική εκπαίδευση (Öffentliche und private Bildung) | |
Εκπαίδευση και απασχόληση (Bildung und Beschäftigung) | https://www.kanep-gsee.gr/wp-content/uploads/2019/11/1o_Policy%20Paper.pdf |
Neets On Board | http://www.neetsonboard.gr/wp-content/uploads/2018/12/POLICYPAPER.pdf |
Οργανισμός Οικονομικής Συνεργασίας και Ανάπτυξης (ΟΟΣΑ) (Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD)) | https://data.oecd.org/eduatt/population-with-tertiary-education.htm |
Εθνικό Ινστιτούτο Εργασίας και Ανθρώπινου Δυναμικού (Nationales Institut für Arbeit und Beschäftigungspotenzial) | https://www.eiead.gr/publications/docs/2015/%CE%95%CE%A4%CE%A0-%20NEETS%20%CE%A3.%CE%9C%20%CE%9B%CE%91%CE%A1%CE%99%CE%A3%CE%91-%20%CE%95%CE%A1%CE%95%CE%A5%CE%9D%CE%91%20%CE%93%CE%99%CE%91%20%CE%95%CE%95%CE%9A,%202019.pdf |
Ελληνικά Τμήματα Ανώτατης Εκπαίδευσης (Hochschulfakultäten in Griechenland) |
Griechenland verfügt über ein bedeutendes kulturelles und historisches Erbe. Eine große Zahl von historischen Stätten, Kunstwerken, Festspielen und Ausstellungen lässt diese Vergangenheit in der Gegenwart lebendig werden. In jeder griechischen Region befinden sich archäologische Stätten und interessante Museen.
Griechenland ist ein wahres Paradies für Kulturtourismus – eine große Reise durch Geschichte und Kunst. Bildungsreisen, Theateraufführungen, Pilgerfahrten, Besuche von archäologischen Stätten, Denkmälern und Museen, Exkursionen zum Studium der Natur, der Volkskultur und der Kunst sind nur einige der Möglichkeiten, die Griechenland im Bereich des Kulturtourismus bietet.
Die griechische Kultur ist das Ergebnis einer Jahrhunderte langen Verschmelzung verschiedenster Elemente und Einflüsse aus Ost und West, Nord und Süd. Die Wege der großen Kulturen des Mittelmeerraums trafen sich in Griechenland und hinterließen ihre Spuren. Am Ende dieses Prozesses steht aber viel mehr als die Summe dieser Einflüsse. Im Verlauf mehrerer historischer Epochen und als Resultat der Begegnung des griechischen Elements mit den Einflüssen anderer Kulturen entstanden das reiche Mosaik der griechischen Kultur, die Traditionen, die Kunstwerke und die Gedankenwelt, die seine Besonderheit ausmachen.
Die Griechen waren stets ein fremden Kultureinflüssen und Experimenten gegenüber offen eingestelltes Volk: der Eifer bei der Bewahrung von aus der Vergangenheit Vertrautem und eine Neigung zur Modernisierung und zur Einführung von Neuerungen in allen Lebensbereichen wechseln einander ab. Und genau hierin besteht die Besonderheit der griechischen Kultur – eine Einzigartigkeit und Qualität, die heute in der ganzen Welt anerkannt ist. Einige Momente der griechischen Kulturgeschichte gelten auch heute noch als unübertroffene Referenzpunkte der Menschheitsgeschichte.
Dem kulturellen Erbe Griechenlands können zahllose Kunst- und Baudenkmäler zugerechnet werden, die sich durch Originalität, Authentizität, und Geschichtsträchtigkeit auszeichnen und von Epoche zu Epoche eine hehre Botschaft weitergeben. Insgesamt zählen zu diesem Erbe historisch bedeutsame Monumente, christlich sakrale Kunst- und Baudenkmäler, archäologische Funde, Kunstwerke sowie die materiellen und geistigen Zeugnisse der traditionellen Volkskultur, etwa die überlieferten Bräuche.
In den meisten Regionen Griechenlands finden sich bedeutende Museen mit reichen archäologischen Exponaten. Im Juni 2009 wurde das neue Museum der Akropolis eingeweiht, das gegenüber dem Akropolisfelsen mit Blick auf den Parthenon errichtet wurde.
Während Ihres Aufenthalts in Griechenland werden Sie viele verschiedene Möglichkeiten entdecken, Ihre Freizeit auf angenehme Weise zu gestalten. Dabei kommen sämtliche Trends zum Zuge und für alle Geschmäcker ist gesorgt, egal ob Sie auf einer Insel oder in der Stadt leben. Traditionelle Märkte und bekannte Modehäuser, die zum Shopping einladen, Wellnesszentren für Luxusliebhaber, traditionelle Tavernen am Meer oder in den Bergen, Kinos und Theater mit einer Vielzahl von bemerkenswerten Vorführungen.
Griechenland ist vor allem für sein intensives und vielfältiges Nachtleben bekannt, das sich nicht nur auf die Wochenenden beschränkt. Anders als im übrigen Europa dauert der Spaß bis in den Morgen.
Als Gast in Griechenland können Sie einen angenehmen Aufenthalt verbringen und zugleich viele unvergessliche Momente erleben. Und all das braucht nicht mehr, als dass Sie sich außer auf das Kennenlernen der Kultur, der idyllischen Landschaft, der griechischen gastronomischen Tradition auch auf die einzigartige griechische Lebensart einlassen.
Eine Reise durch das Griechenland des Weingotts Dionysos und der erlesenen Weine ist ein neuer Trend, der die Herzen der Menschen immer mehr erobert. Verehrer erlesener Weine und edler Weinbrände folgen den Weinrouten und verbinden so die Erfahrung griechischer Natur mit der Suche nach herausragenden flüssigen Schätzen.
Auf der Reise entlang dieser charmanten Routen lernen Sie zugleich die lokale Kultur kennen. Kleine Dörfer inmitten der Weinberge, traditionelle Gasthöfe und „Tempel“ der authentischen griechischen Gastronomie formen sich zu einer Welt voller Genuss und Emotionen.
Die Griechen lieben den Gesang und volkstümliche Tänze. Sie pflegen dies in Freizeit- und Erholungszentren.
Unterhaltung in Griechenland kann jeden Geschmack abdecken und steht im Einklang mit traditionellen und modernen Formen der Unterhaltung.
Gleichzeitig gibt es viele Orte der Erholung und kreativen Beschäftigung für Kinder und Jugendliche, wie moderne Musikbühnen, Kindertheater, Freizeitparks.
Im Sommer finden in verschiedenen Städten des Landes Gesangs-, Musik- und Theaterfestspiele statt, die Werke der antiken Komödie und Tragödie, aber auch moderne Aufführungen anbieten. Bedeutendster Austragungsort ist das antike Theater Epidauros.
Zudem gibt es zahlreiche Theaterensembles, die regelmäßig in zahlreichen Städten des Landes griechische und europäische Werke aufführen.
In der Saison 2019/20 waren in Athen 95 Theater und 138 Kinos in Betrieb, während es in den letzten zwei Jahren aufgrund der Pandemie zu einer erheblichen Rezession im kulturellen Leben der Hauptstadt und des gesamten Landes kam.
Griechenland verfügt auch über viele Revue-Theater, Restaurants und Nachtklubs, die meist stark frequentiert sind. Das gute Wetter trägt dazu bei, dass die Griechen gern ausgehen und gesellig sind.
Im ganzen Land, insbesondere in größeren Städten, stehen vielfältige Theater, Filmtheater, regionale Kulturzentren, Malerei- und Bildhauereiausstellungen sowie Musikschulen oder Konservatorien zur Verfügung, die zur Unterhaltung und zudem zur Entstehung von Gewohnheiten, Denk- und Verhaltensweisen beitragen, die eine neue Kultur und Weltanschauung als Lebensweise prägen.
Griechenland bietet eine Vielzahl an Freizeitmöglichkeiten. Die Öffnungszeiten von Museen werden vom Handelsverband der jeweiligen Stadt festgelegt und sind daher regional unterschiedlich. In der Regel haben Museen montags, mittwochs und samstags von 9.00 bis 15.00 Uhr und dienstags, donnerstags und freitags von 9.00 bis 14.00 Uhr sowie von 17.30 bis 21.00 Uhr geöffnet. In touristischen Gegenden sind die Geschäfte ganztägig geöffnet. Neben traditionellen Märkten und Supermärkten finden sich traditionelle Tavernen oder schöne Strandcafés, in denen man sein Essen unter freiem Himmel oder in einem Lokal in den Bergen genießen kann.
Aktivitäten im Meer: Das griechische Meer ist ein Eldorado für Taucher. Zu den besten Tauchgebieten gehören Monastiri auf Paros, Paläokastritsa auf Korfu und alle Küsten von Kastelorizo. Tauchschulen gibt es auf Korfu, Euböa, Leros, Santorin, Milos, Paros, Rhodos und in Glyfada (in der Nähe von Athen).
Surf- und Wasserskikurse werden nahezu an jedem Strand angeboten. Die Mietgebühren für die Ausrüstung liegen von 15 bis 90 EUR/Tag.
Klettern: Griechenland ist ein bergiges Land und lädt daher zum Bergsteigen und Klettern ein. Die in vielen Ortschaften vertretenen lokalen Bergsteigervereine bieten Aktivitäten für jedermann.
Radfahren: Das Fahrrad erfreut sich seit einigen Jahren großer Beliebtheit, was sicher auch darauf zurückzuführen ist, dass Griechenland über Küstenstraßen mit einer Länge von über 4 000 km verfügt. Fahrräder können auf Tagesbasis ausgeliehen werden; viele nutzen sie auch als Haupttransportmittel. Fahrräder können in Zügen oder auf Fähren mitgenommen werden. Zahlreiche Reisebüros sind auf Fahrradtouren spezialisiert.
Griechenland ist ein farbenfrohes Land, voller Natur, Kultur und Schönheit. Das riesige Netz an Fahrradrouten in den Bergen, auf den Inseln, in der Ebene und an der Küste macht das Radfahren zu einem spannenden Erlebnis. Darüber hinaus gibt es auch zertifizierte Reiseziele, zertifizierte Hotels, Fremdenverkehrsbüros und Fahrradunternehmen, die sich um die Radfahrer kümmern.
Die Zertifizierung „Bike Friendly“, die unter der Schirmherrschaft des Tourismusministeriums steht, bietet ein einzigartiges Serviceerlebnis für Fahrradliebhaber. Ein Netzwerk von zertifizierten Reisezielen und Unternehmen mit dem Label „Bike Friendly“ steht Besuchern zur Verfügung, um Natur, Kultur und Architektur in Griechenland vom „Drahtesel“ aus zu erleben!
Ski: Griechenland ist eine der kostengünstigsten Skiregionen Europas. In Griechenland gibt es sechzehn Skigebiete. Zu den bekanntesten gehören das Skigebiet Parnassos, 195 km nordwestlich von Athen, und das Skigebiet Vermio, 110 km entfernt. von Thessaloniki. Die Skisaison dauert von Januar bis April.
Rafting: Rafting entwickelt sich seit einigen Jahren zu einer beliebten Aktivität für Abenteuerlustige, zumal sich mehrere griechische Flüsse für diesen Sport anbieten, etwa Acherontas, Voidomatis, Acheloos und Arachthos.
Bergsteigen/Wandern Der Europäische Fernwanderweg E4 (- GR) durchquert ausgehend von den Pyrenäen über Nordmazedonien und den Grenzübergang Niki bei Florina auch das griechische Festland. Der Fernwanderweg durchquert außerdem die Peloponnes bis nach Gytheio und setzt sich bis nach Kreta fort. Damit bietet sich für den Bergwanderer die Möglichkeit, die Vielfalt der griechischen Landschaft und den Reichtum der griechischen Natur hautnah zu erleben.
Der höchste Punkt der Route ist der Gipfel Skolio im Olymp-Massiv (2 911 m). Die ideale Zeit für eine Wanderung auf dem griechischen E4 ist die Zeit vom 15. Mai bis Anfang Oktober. Zu beachten sind neu erschlossene Forststraßen, die bisweilen verwirrend für den Bergwanderer sein können. Einige Dörfer auf der Route sind im Winter unbewohnt, wodurch die Zahl der Übernachtungsmöglichkeiten eingeschränkt ist. Das Klima ist mediterran, mit sehr trockenen Sommern und erheblichen Temperaturunterschieden zwischen Tag und Nacht. Von November bis Juni liegt Schnee auf oder entlang der Strecke. Der südliche Abschnitt des Trails führt durch die Peloponnes und Kreta und ist um einiges einfacher zu begehen als der nördliche Teil. Er kann aufgrund des milderen Klimas zu allen Jahreszeiten erwandert werden.
Zu den weiteren Aktivitäten gehören Kreuzschifffahrten, Fallschirmspringen, Ausflüge, Besuche von Museen und Klöstern usw.
Links:
Ελληνικό Φεστιβάλ (Griechisches Festival): | |
Υπουργείο Πολιτισμού και Αθλητισμού (Ministerium für Kultur und Sport): | |
Νέο Μουσείο Ακροπόλεως (Neues Akropolis-Museum) |
Zuständig für die Registrierung von Geburten, Hochzeiten und Todesfällen ist das jeweilige örtliche Standesamt, während die jeweiligen Konsulate der EU-Mitgliedstaaten für die EU-Bürger verantwortlich sind.
Für die Meldung einer Geburt ist die Vorlage einer Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme erforderlich. Der Name des Kindes wird in einer einfachen Erklärung oder in der Taufurkunde genannt. Der Nachname des Kindes ergibt sich aus der entsprechenden Angabe auf der Heiratsurkunde der Eltern.
Anzeige einer Taufe
Zuständige Behörde: die jeweilige Kommune
Verantwortlich für die Anzeige einer Taufe sind die Eltern oder die Inhaber des Sorgerechts für das Kind, der Taufpate, der Täufling, sofern er das 14. Lebensjahr vollendet hat, sowie seine Blutsverwandten bis zum dritten Grad.
Zuständig für die statistischen Daten zur Entwicklung der demografischen Zahlen 2020 in Griechenland ist die Griechische Statistikbehörde (ELSTAT). Als Datenquelle dienen die Register der Standesämter in den Gemeindeverwaltungen. Die Daten beziehen sich auf physische Ereignisse wie Geburten, Sterbefälle, Eheschließungen und die Eintragung von Lebensgemeinschaften im Jahr 2020 und betreffen die gesamte Bevölkerung im griechischen Staatsgebiet.
Laut dieser statistischen Daten wurden 2020 in Griechenland 84 767 Kinder geboren (43 535 Jungen und 41 233 Mädchen), das bedeutet eine Zunahme um 1,2 % im Vergleich zu 2019 mit 83 763 Geburten (42 945 Jungen und 40 818 Mädchen). Dabei sind Totgeburten nicht erfasst, deren Zahl sich 2020 auf 440 belief, was eine Abnahme um 3,1 % im Vergleich zu 2019 bedeutet, als es 454 waren.
In Griechenland ist sowohl eine kirchliche als auch eine standesamtliche Trauung möglich.
Die Zahl der Eheschließungen im Jahr 2020 belief sich auf 31 475 (11 935 kirchliche und 19 540 standesamtliche Trauungen), ein Rückgang von 33,2 % im Vergleich zu 2019, als 47 137 Trauungen (23 278 kirchliche und 23 859 standesamtliche) vollzogen wurden. Die Zahl der eingetragenen Lebenspartnerschaften belief sich im Jahr 2020 auf 8 986, ein Anstieg von 13,4 % im Vergleich zu 7 924 im Jahr 2019. Zu den eingetragenen Lebenspartnerschaften, die 2020 geschlossen wurden, gehören auch 172 Lebenspartnerschaften zwischen Männern und 64 zwischen Frauen.
Die erforderlichen Nachweise über die Eheschließung werden entweder durch die Kirche oder durch die Gemeinde ausgestellt.
Im Todesfall ist beim Standesamt der von einem Arzt oder einem Krankenhaus ausgestellte Totenschein vorzulegen.
Die Zahl der Todesfälle belief sich im Jahr 2020 auf 131 084 (66 198 Männer und 64 864 Frauen), ein Anstieg von 4,9 % im Vergleich zu 124 954 Verstorbenen (63 079 Männer und 61 875 Frauen) im Jahr 2019. Die Zahl der vor der Vollendung des ersten Lebensjahres verstorbenen Kinder belief sich auf 275, damit fiel der Index der Kindersterblichkeit (Tod von Kindern vor Vollendung des ersten Lebensjahres in Relation zu 1 000 Lebendgeburten) von 3,75 % im Jahr 2019 auf 3,24 % im Jahr 2020.
Nach den Daten für 2021 belief sich die Zahl der Sterbefälle in Griechenland in den 52 Kalenderwochen des Jahres 2021 (04.01.2021 – 01.01.2022) auf 143 586 (73 243 Männer und 70 343 Frauen), während sie in den 53 Wochen des Jahres 2020 (30.12.2019 – 27.01.2020) 132 966 (67 173 Männer und 65 793 Frauen) betrug. Im entsprechenden 52-Wochen-Zeitraum des Jahres 2020 (31.12.2019 – 27.12.2020) lag die Zahl der Sterbefälle bei 130 288 (65 800 Männer und 64 488 Frauen), was einem Anstieg von 10,21 % entspricht.
Links:
Ελληνική Στατιστική Αρχή (Griechische Statistikbehörde) | |
Ληξιαρχείο Αθηνών (Standesamt Athen) | |
Ληξιαρχείο Θεσσαλονίκης (Standesamt Thessaloniki) |
Flughäfen
In Athen befindet der Internationale Flughafen „Eleftherios Venizelos“, der nicht nur der größte Flughafen Griechenlands, sondern auch einer der größten in der Europäischen Union ist. Der zweitgrößte Flughafen Griechenlands ist der Flughafen „Makedonia“ in Thessaloniki.
An folgenden Orten befinden sich Flughäfen, die von Aegean Airlines und zehn kleineren Fluggesellschaften angeflogen werden:
Athen, Alexandroupoli, Astypalaia, Zakynthos, Heraklio, Thessaloniki, Thira, Ikaria, Ioannina, Kavala, Kalamata, Kalymnos, Karpathos, Kassos, Kastelorizo, Kastoria, Korfu, Kefalonia, Kozani, Kythira, Kos, Leros, Lemnos, Milos, Mykonos, Mytilene, Naxos, Paros, Preveza, Rhodos, Samos, Siteia, Skiathos, Skyros, Syros, Chania und Chios.
Das Flugangebot ist im Sommer und in Phasen mit erhöhtem Verkehrsaufkommen höher und wird durch Direktflüge europäischer Airlines ergänzt.
Schienennetz
Hauptverantwortlich für die Verwaltung des Schienennetzes in Griechenland ist die Griechische Eisenbahngesellschaft TRAINOSE S.A. Das Schienennetz umfasst die Verkehrsstrecken zwischen Athen und dem Norden Griechenlands sowie zwischen Athen und der Peloponnes. Zugverbindungen gibt es ebenfalls zwischen Thessaloniki – Edessa – Amyntaio – Florina und Athen – Chalkida.
Regionalzüge verbinden verschiedene Stationen in Athen und Piräus mit Vorstädten und dem Flughafen sowie im Westen mit Korinth und Kiato; derzeit wird die Strecke nach Aigio ausgebaut.
In Athen ist das Metronetz erweitert worden. Es verkehren Züge zwischen dem Hafen Piräus und dem Flughafen „Eleftherios Venizelos“. Alle Fahrten mit der Metro, Bussen, der Straßenbahnen und Regionalzügen kosten vom 1. Juni bis 31. Oktober 2020 1,20 EUR für eine durchgehende Fahrt von 90 Minuten, eine ermäßigte Fahrkarte kostet 50 Cent. Ein Tagesticket für alle Verkehrsmittel kostet für einen ganzen Tag 4,10 EUR und für fünf Tage 8,20 EUR. Die Fahrt vom und zum Flughafen kostet mit der Metro 9,00 EUR. Außerdem gibt es ein Touristenticket für 3 Tage, das für alle Verkehrsmittel gilt (einschließlich einer Fahrt vom und zum Flughafen) und 20 EUR kostet. In den übrigen großen griechischen Städten erfolgt der Personennahverkehr mit städtischen und überregionalen Bussen (Ticketpreise von 1,20 EUR bis 2,00 EUR).
Straßennetz
Die zentralen Autobahnen sind die Autobahn Athen-Thessaloniki-Evzoni, die Autobahn Egnatia Odos (Igoumenitsa-Thessaloniki-Kipi Evros), die Autobahn Olympia Odos (Athen-Korinth-Patras), die Autobahn Ionia Odos (Patras-Ioannina-Kakkavia) und die Autobahn Odos Moreas (Korinth-Tripolis-Kalamata). Die Mautgebühren belaufen sich zwischen 3,30 EUR und 31,35 EUR, je nach Kilometerentfernung und Anzahl der Mautgebührenstellen.
Im ganzen Land verbinden Landstraßen die Städte miteinander.
Häfen
Piräus verbindet die Hauptstadt mit den ägäischen Inseln und Kreta, während der Hafen von Patras das griechische Festland mit den Ionischen Inseln und Italien verbindet. Weitere große Häfen sind Thessaloniki, Volos und Heraklion, die zur Abwicklung des inländischen Personenverkehrs sowie des Güterverkehrs beitragen.
Die Inseln werden von einer Vielzahl von Fähren (Schnellverbindungen oder normale Fährlinien) sowie von vielen Fluggesellschaften angelaufen bzw. angeflogen.
Links:
Εγνατία Οδός (Egnatia-Odos) | |
Διεθνές Αεροδρόμιο Αθηνών Ελευθέριος Βενιζέλος (Internationaler Flughafen Athen „Eleftherios Venizelos“) | |
Λεωφορεία Θεσσαλονίκης (Stadtbusse in Thessaloniki) | |
Ολυμπιακή (Olympic Air) | |
Aegean Airlines | |
Υπουργείο Ναυτιλίας και Νησιωτικής Πολιτικής (Ministerium für Maritime Angelegenheiten und Inselpolitik) | |
Οργανισμός Σιδηροδρόμων Ελλάδος (Griechische Eisenbahngesellschaft) | |
Προαστιακός σιδηρόδρομος (Regional-Bahn) | |
Verkehrsmittel Athen | |
Verkehrsmittel Athen | |
Μετρό Αττικής (Attika Metro) | |
ΚΤΕΛ Νομού Αττικής (KTEL Präfektur Attika) | |
ΚΤΕΛ Μακεδονία (KTEL Makedonia) | |
KTEL-Fahrpläne |