Bei der Arbeitssuche sollten Sie sich zunächst mit dem Stellenangebot vertraut machen. Stellenangebote werden von der estnischen Arbeitslosenkasse auf deren Portal und in deren Abteilungen und Büros in den Landkreisen, von mehreren Informations- und Arbeitsvermittlungsportalen sowie von Unternehmen für Personalsuche vermittelt.
Die bekanntesten Arbeitsvermittlungsportale sind CV Keskus, CV-Online, EkspressJob, die Webseite für Ausschreibungen des öffentlichen Dienstes u. a. Die Adressen der Portale sind unter „Links“ aufgelistet.
In den Abteilungen der Arbeitslosenkasse in Tallinn und in den Landkreisen Harjumaa, Tartumaa sowie Ida-Virumaa sind EURES-Berater tätig, bei denen ausländische Staatsangehörige Informationen über freie Stellen sowie über Lebens- und Arbeitsbedingungen in Estland erhalten können. Ebenso berät EURES Arbeitgeber in Estland bei der Suche nach geeigneten Arbeitskräften aus anderen Staaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Die Kontaktangaben der EURES-Berater finden Sie auf dem estnischen EURES-Portal eures.ee und auf der Website der Arbeitslosenkasse.
Alle größeren estnischen Universitäten bieten Berufsberatungsdienste an, um Studierende bei der Suche nach Arbeits- und Praktikumsstellen zu unterstützen.
In den Landkreisen wurden in allen Abteilungen der estnischen Arbeitslosenkasse offene Karrierezentren eingerichtet, die Informationen und Beratung zu Bildung, Arbeitsmarkt und Beruf anbieten.
Viele estnische Arbeitgeber nehmen an Jobmessen teil, um Arbeitnehmer zu finden. Es werden auch estlandweite Online-Messen organisiert. Die Messen stellen Jobangebote aus Estland und dem Ausland vor, geben Einblicke in die Leistungen der Arbeitslosenkasse, stellen Informationen zu den Lebens- und Arbeitsbedingungen in anderen Ländern zur Verfügung, bieten kostenlose Berufsberatung sowie Seminare und Podiumsdiskussionen an und vieles mehr.
Links:
Eesti Töötukassa (estnische Arbeitslosenkasse) | |
Eesti EURES portaal (estnisches EURES-Portal) | |
Eesti Töötukassa (estnische Arbeitslosenkasse) | |
CV-Online | |
CV Keskus | |
EkspressJob | |
Avaliku teenistuse konkursiveeb (Webseite für Ausschreibungen des öffentlichen Dienstes) | |
Teeviit | |
Online Expo |
Arbeitgeber verlangen von Bewerbern in der Regel einen Lebenslauf und ein Begleitschreiben. Ein Foto muss nicht beigelegt werden. Wenn Sie dem Lebenslauf ein Foto hinzufügen möchten, kann es entweder ein Passbild oder einfach ein Porträtbild mit Größe von etwa 5x6 cm sein, das gewöhnlich in die obere rechte Ecke des Lebenslaufs eingefügt wird. Denken Sie bei der Auswahl des Fotos daran, welchen Eindruck Sie dem Arbeitgeber hinterlassen möchten. Eventuell werden Sie gebeten, auch ein Motivationsschreiben einzureichen.
Lebenslauf
Der Lebenslauf muss im A4-Format in den üblichen Schriftarten (z. B. Times New Roman, Arial usw.) und mit einer Schriftgröße von 10-12 Punkten erstellt sein. Der Lebenslauf sollte nach Möglichkeit nicht länger als zwei Seiten sein.
Angaben im Lebenslauf:
- Vor- und Familienname
- Adresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
- Ausbildung
- Weiterbildung
- Berufserfahrung
- Sprachkenntnisse
- sonstige Fähigkeiten (Computerkenntnisse, Führerschein u. a.)
- Hobbys
- Man kann auch Referenzen hinzufügen – dies ist nicht obligatorisch, kann aber die Chancen des Bewerbers erhöhen. Eine Gehaltsvorstellung wird im Lebenslauf vermerkt, wenn dies im Stellenangebot gefragt wird.
Manche größere Unternehmen haben eigene Lebenslaufformulare, die Sie auf der Website des jeweiligen Unternehmens finden.
Begleitschreiben
Das Begleitschreiben sollte Antworten auf folgende Fragen geben:
- Welche persönlichen Ziele verfolgen Sie am neuen Arbeitsplatz?
- Welche 3-5 positiven Eigenschaften besitzen Sie, die für Ihren künftigen Arbeitgeber von Nutzen sein können?
- Welche Verbindung besteht zwischen Ihren früheren Berufserfahrungen und dem angebotenen Arbeitsplatz?
- Warum wollen Sie in diesem Unternehmen arbeiten?
- Warum sind Sie Ihrer Meinung nach der beste Bewerber für diese Position?
Motivationsschreiben
Das Motivationsschreiben dient in erster Linie der Beantwortung der Frage des Arbeitgebers: „Warum sollte ich gerade diese Person einstellen?“. Das Motivationsschreiben gibt Ihnen die Möglichkeit, auf Aspekte einzugehen, die zwar im Lebenslauf genannt werden, die Sie aber für bedeutend genug halten, um sie extra hervorzuheben. Das Motivationsschreiben darf nicht allzu lang sein, auf keinen Fall länger als eine DIN-A4-Seite.
Vorstellungsgespräch
Sie hinterlassen beim Arbeitgeber einen guten Eindruck, wenn Sie sich vor dem Vorstellungsgespräch über das Unternehmen kundig gemacht haben. Informieren Sie sich über die Organisation auf deren Homepage. Je mehr Sie über das Unternehmen und die Stelle wissen, desto höher sind Ihre Chancen, die Stelle zu bekommen. Bereiten Sie sich auf Fragen vor, die während des Vorstellungsgesprächs gestellt werden könnten. Bereiten Sie auch Fragen vor, die Sie dem Arbeitgeber gerne stellen möchten. Bevor Sie zum Vorstellungsgespräch gehen, bereiten Sie die Unterlagen vor, die Sie benötigen könnten (Lebenslauf, Informationen über das Unternehmen, Ausbildungsnachweise). Falls die Referenzen nicht im Lebenslauf stehen, sondern auf einem Extrablatt, nehmen Sie auch dieses unbedingt mit. Eventuell werden Sie beim Einstellungsgespräch gebeten, sich einem Test zur Allgemeinbildung bzw. einem Eignungstest zu unterziehen, damit festgestellt werden kann, ob Sie für die betreffende Stelle geeignet sind. Eine Zusage, also die Mitteilung, dass Sie die Stelle bekommen haben, erhalten Sie üblicherweise telefonisch. Ist das Ergebnis der Bewerbung negativ, erfolgt die entsprechende Mitteilung in der Regel schriftlich per E-Mail oder Post. Näheres zu den Vorbereitungen auf das Vorstellungsgespräch können Sie z. B. auf den Internetseiten von CV Keskus und CV-Online lesen (s. Links).
Links:
Eesti Töötukassa (estnische Arbeitslosenkasse) | |
Über das Vorstellungsgespräch in CV Keskus | https://www.cvkeskus.ee/karjaarikeskus/toootsing/toointervjuu |
Definition (Was ist ein Praktikum?)
In Estland wird der Begriff Arbeitspraxis (im Sinne praktischer Arbeitserfahrung) synonym zu Praktikum verwendet.
Arbeitspraxis, die durch die öffentliche Arbeitsvermittlungsstelle vermittelt wird, ist nach dem Gesetz über Arbeitsmarktdienste und -leistungen (Tööturuteenuste ja toetuste seadus) ein Arbeitsmarktdienst von Arbeitgebern für Arbeitslose, damit diese praktische Erfahrungen sammeln und so die für eine Beschäftigung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten erweitern können.
Überblick
Nach den Grundsätzen der Dienstleistungserbringung braucht ein Arbeitsuchender dann berechtigterweise Arbeitspraxis, wenn festgestellt wurde, dass seine Fähigkeiten oder Kenntnisse verbesserungsbedürftig sind oder dass er praktische Berufserfahrung benötigt, um eine Beschäftigung zu finden, und dass die entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen einer kurzfristigen praktischen Ausbildung am Arbeitsplatz erworben werden können.
Die von der estnischen Arbeitslosenkasse geförderte Arbeitspraxis wird vertraglich zwischen dem Arbeitgeber und der estnischen Arbeitslosenkasse geregelt. Arbeitspraxisverträge werden nur für eine Höchstdauer von 4 Monaten geschlossen und müssen einen registrierten Arbeitslosen betreffen. Es wird kein Arbeitsentgelt gezahlt.
Eignung (Wer kann sich bewerben?)
Folgende Personen haben einen Anspruch auf die Arbeitsmarktdienste und leistungen:
- ausländische Staatsbürger, die mit vorübergehender Aufenthaltserlaubnis oder vorübergehendem Aufenthaltsrecht in Estland wohnen;
- in Estland aufhältige Bürger der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweizerischen Eidgenossenschaft;
- Personen, die internationalen Schutz genießen, oder Asylsuchende, die sich unter den Bedingungen des Gesetzes über die Gewährung von internationalem Schutz für Ausländer in Estland aufhalten.
Durchführung
Die Grundsätze des von der estnischen Arbeitslosenkasse organisierten Arbeitspraxisdienstes entsprechen den allgemeinen Grundsätzen für Praktika im Qualitätsrahmen.
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Keine besonderen Bedingungen
Wo sind Praktikumsangebote zu finden?
Arbeitsuchende finden vor allem über die estnische Arbeitslosenkasse Arbeitsplätze, die für den Erwerb von Arbeitspraxis geeignet sind. Arbeitslose können jedoch auch selbst mit Unterstützung der Arbeitslosenkasse eine Arbeitspraxisstelle finden. Die Arbeitgeber wenden sich mit Angeboten zum Erwerb von Arbeitspraxis in ihren Unternehmen an die Arbeitslosenkasse, um geeignete Kandidaten zu finden.
Website der estnischen Arbeitslosenkasse: https://www.tootukassa.ee/
Finanzierung und Unterstützung
Teilnehmer an einem Arbeitspraxisdienst, der von der estnischen Arbeitslosenkasse organisiert wird, erhalten ein Stipendium (3,84 EUR pro Tag) sowie ggf. Unterbringungs- und Fahrtkosten. Der Satz für Unterbringungs- und Fahrtkosten beträgt 0,10 EUR pro Kilometer, jedoch nicht mehr als 26 EUR pro Tag. Die Unterbringungs- und Fahrtkostenleistungen werden anhand der kürzesten Strecke (hin und zurück) zwischen dem Ort, an dem die Arbeitspraxis erworben wird, und dem Wohnort des Arbeitslosen berechnet. Strecken von weniger als 500 m werden nicht berücksichtigt. An einen Teilnehmer am Dienst, der im Altersrentenalter ist, wird kein Stipendium oder Reise- und Unterbringungsgeld gezahlt. Arbeitslose, die Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung haben, beziehen diese auch während ihrer Teilnahme an dem Dienst.
Wo können Arbeitgeber ihre Praktikumsangebote bekannt machen?
Arbeitgeber können sich direkt an die estnische Arbeitslosenkasse wenden oder deren Self-Service-Portal nutzen.
Website der estnischen Arbeitslosenkasse: https://www.tootukassa.ee/
Förderung und Unterstützung
Arbeitgeber, die Arbeitspraxis anbieten, müssen sich um die Betreuung der Arbeitslosen kümmern und dafür sorgen, dass diese die Vergütung von der estnischen Arbeitslosenkasse erhalten. Die Arbeitgeber werden für die Kosten, die ihnen pro Tag durch die Ausbildung am Arbeitsplatz entstehen, entschädigt. Im ersten Monat beträgt die Entschädigung 34,40 EUR. Danach verringert sie sich auf 25,80 EUR im zweiten Monat bzw. auf 17,20 EUR im dritten und vierten Monat.
Rechtliche Rahmenbedingungen
2006 wurde das betriebliche Lernen (Lernen am Arbeitsplatz) als neue Ausbildungsform anerkannt. 2007 verabschiedete der Bildungs- und Forschungsminister das Gesetz über berufsbildende Einrichtungen und die Verordnung über Strategien und Voraussetzungen für die Umsetzung des betrieblichen Lernens. Mit dem neuen Gesetz über berufsbildende Einrichtungen wurden die Rechtsvorschriften 2013 überholt und aktualisiert. Die Programme zum betrieblichen Lernen ergänzen die bestehenden schulischen Ausbildungsprogramme. In Estland ist das betriebliche Lernen eine Ausbildungsform, bei der die Praxiserfahrung mindestens zwei Drittel des Lehrplans ausmacht (bei der schulischen Ausbildung sieht der Lehrplan einen Praxisanteil von bis zu 50 % vor, wobei die Praxiserfahrung zur Hälfte in Unternehmen gewonnen wird).
Beschreibung der Programme
Die Programme zum betrieblichen Lernen ergänzen die bestehenden schulischen Ausbildungsprogramme. In Estland ist das betriebliche Lernen eine Ausbildungsform, bei der die Praxiserfahrung mindestens zwei Drittel des Lehrplans ausmacht (bei der schulischen Ausbildung sieht der Lehrplan einen Praxisanteil von bis zu 50 % vor, wobei die Praxiserfahrung zur Hälfte in Unternehmen gewonnen wird).
Diese Regelung des betrieblichen Lernens wird in Zusammenarbeit mit Berufsbildungseinrichtungen, den Auszubildenden und den Unternehmen, in denen die Praxiserfahrung gewonnen wird, umgesetzt. Die Ausbildung erfolgt sowohl in Berufsbildungseinrichtungen als auch in Unternehmen. Zusätzlich lernen die Auszubildenden selbständig, um die im Lehrplan festgelegten Lernergebnisse zu erreichen.
Die Hauptmerkmale der Lehrlingsausbildungsprogramme sind folgende:
- Ein Drittel der im Lehrplan vorgesehenen Inhalte wird theoretisch vermittelt, die übrigen zwei Drittel durch die praktische Ausbildung in einem Unternehmen.
- Die Ausbildungsgruppen sind klein.
- Die Ausbildung basiert auf einer Vereinbarung zwischen der Schule und dem Unternehmen. Schule, Arbeitgeber und Auszubildender unterzeichnen einen Ausbildungs- und Arbeitsvertrag, in dem die erwarteten Lernergebnisse und der Prozess festgehalten werden. Dem Vertrag ist ein Gutachten beizulegen, das die Eignung des Arbeitsplatzes für die Erreichung der Ziele bescheinigt.
- Die Lehrlingsausbildung ist nach erfolgreicher Fach- oder Abschlussprüfung abgeschlossen.
- Bevor ein Arbeitsplatz an einen Lehrling vermittelt wird, muss die Schule den Arbeitsplatz begutachten. So wird sichergestellt, dass der Arbeitsplatz den Zielen des Lehrplans entspricht und die Sicherheit und Gesundheit des Auszubildenden gewährleistet ist. Die Berufsschule stützt sich dabei auf ein Gutachten, das dem Vertrag zwischen Schule, Auszubildendem und Arbeitgeber beigefügt wird. Fällt das Gutachten negativ aus, darf die Berufsschule mit diesem Arbeitgeber keine Lehrlingsausbildung durchführen.
- Der Lehrling hat zwei Betreuer: einen aus der Schule und einen aus dem Unternehmen.
In Estland ist Estnisch die Hauptsprache in der Berufsbildung. In einigen berufsbildenden Einrichtungen wird darüber hinaus Russisch als Ausbildungssprache eingesetzt.
Liste der Berufsschulen: https://www.hm.ee/et/eesmargid-tegevused/kutseharidus
Berufsqualifikationssystem: http://www.kutsekoda.ee/et/index
Eignung
Jeder EWR-Bürger kann sich um eine Lehrlingsausbildung bewerben. Sämtliche Informationen zu den Voraussetzungen sind auf der Website des Ministeriums für Bildung und Forschung verfügbar.
Eine Arbeitspraxis wird nicht ermöglicht bei den Berufen, bei denen die Aufnahme der Arbeit den Besitz einer gesetzlich oder auf Grund des Gesetzes festgelegten Qualifikation und/oder die Erfüllung der Voraussetzungen für eine fachliche Ausbildung voraussetzt und falls der Kunde zuvor nicht über eine erforderliche Kompetenz verfügt (in Estland regulierte Berufe).
Lebens- und Arbeitsbedingungen
Keine besonderen Bedingungen
Wo sind Ausbildungsangebote zu finden?
Sämtliche Ausbildungsprogramme und Schulen sind zu finden unter: http://kutseharidus.ee/
Website des Ministeriums für Bildung und Forschung, Liste der Berufsschulen: https://www.hm.ee/et/eesmargid-tegevused/kutseharidus
Förderung und Unterstützung
Finanzierungshilfen sind nicht verfügbar.
Weitere Informationen zu Unterstützungsleistungen: https://www.hm.ee/et/eesmargid-tegevused/kutseharidus
Wo können Arbeitgeber ihre Ausbildungsangebote bekannt machen?
Momentan können Unternehmen direkt mit örtlichen Berufsschulen in Kontakt treten.
Förderung und Unterstützung
Finanzierungshilfen sind nicht verfügbar.
Der freie Warenverkehr bildet einen der Eckpfeiler des europäischen Binnenmarkts.
Die Beseitigung nationaler Hemmnisse für den freien Warenverkehr innerhalb der Union ist einer der in den EU-Verträgen verankerten Grundsätze. Ausgehend vom traditionellen Protektionismus haben die EU-Mitgliedstaaten kontinuierlich Beschränkungen aufgehoben, um einen „gemeinsamen“ Markt bzw. Binnenmarkt zu schaffen. Diese Bemühungen um die Errichtung eines europäischen Handelsraums ohne Grenzen führten zu größerem Wohlstand und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze und ermöglichten es der EU, sich neben den Vereinigten Staaten und Japan als globale Handelsmacht zu etablieren.
Ungeachtet der europäischen Bemühungen um die Beseitigung aller Handelshemmnisse innerhalb der Union wurden bisher nicht alle Wirtschaftssektoren harmonisiert. Die Europäische Union hat beschlossen, für Sektoren, die mit größeren Risiken für die europäischen Bürgerinnen und Bürger verbunden sein könnten – wie beispielsweise Arzneimittel oder Bauprodukte – Rechtsvorschriften auf europäischer Ebene festzulegen. Auf die meisten Produkte (die als „risikoärmer“ eingestuft werden) findet der so genannte Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Anwendung, nach dem in einem Mitgliedstaat rechtmäßig hergestellte oder in Verkehr gebrachte Produkte grundsätzlich im EU-Binnenmarkt ohne Beschränkungen gehandelt werden dürfen.
Beschränkungen des freien Warenverkehrs
Nach Maßgabe des Vertrags über die Europäische Union haben die Mitgliedstaaten das Recht, den freien Warenverkehr einzuschränken, sofern bestimmte Allgemeininteressen wie beispielsweise der Umweltschutz, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung berührt sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass wenn die Einfuhr eines Produkts von den Behörden eines Mitgliedstaats als mögliche Bedrohung der öffentlichen Gesundheit, Sittlichkeit oder Ordnung betrachtet wird, dieser Staat das Inverkehrbringen dieses Produkts auf seinem Markt untersagen oder beschränken kann. Dies kann beispielsweise bei genetisch veränderten Lebensmitteln oder bestimmten Energiegetränken der Fall sein.
Zwar gelten grundsätzlich keine Einschränkungen für den Erwerb von Waren für den persönlichen Bedarf in anderen Mitgliedstaaten, jedoch unterliegen bestimmte Produktkategorien, wie beispielsweise Alkohol und Tabak, einer Reihe europäischer Beschränkungen.
Freier Kapitalverkehr
Eine weitere unverzichtbare Voraussetzung für das Funktionieren des Binnenmarktes ist der freie Kapitalverkehr. Dieser stellt eine der vier durch das Unionsrecht garantierten Grundfreiheiten dar und bildet die Basis für die Integration der europäischen Finanzmärkte. Die europäischen Bürgerinnen und Bürger können nun ihr Vermögen in jedem beliebigen EU-Mitgliedstaat verwalten und anlegen.
Die Liberalisierung der Kapitalmärkte war von entscheidender Bedeutung für den Prozess der Wirtschafts- und Währungsintegration in der EU. Sie bildete den ersten Schritt zur Schaffung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) und der gemeinsamen Währung, des Euro.
Vorteile
Der Grundsatz des freien Kapitalverkehrs verbessert nicht nur die Effizienz der Finanzmärkte innerhalb der Union, sondern bringt auch eine Reihe von Vorteilen für die Unionsbürgerinnen und ‑bürger mit sich. So können Privatpersonen innerhalb der EU eine Vielzahl von Finanzgeschäften ohne größere Beschränkungen tätigen. Beispielsweise können Privatpersonen mit einigen wenigen Einschränkungen in einem anderen Mitgliedstaat
- problemlos ein Bankkonto eröffnen,
- Aktien kaufen,
- Vermögen anlegen oder
- Immobilien erwerben
In der EU ansässige Unternehmen dürfen in andere europäische Unternehmen investieren, Eigentümer dieser Unternehmen sein und deren Geschäftsführung wahrnehmen.
Ausnahmen
Sowohl innerhalb der Union als auch zwischen den Mitgliedstaaten und Drittländern gelten einige Ausnahmen von diesem Grundsatz. Diese betreffen in erster Linie das Steuerrecht, die Finanzaufsicht, die öffentliche Ordnung, Geldwäsche und die im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU vereinbarten finanziellen Sanktionen.
Die Europäische Kommission bemüht sich weiterhin um die Vollendung des freien Finanzdienstleistungsmarktes, indem sie neue Strategien zur Integration der Finanzmärkte umsetzt. Damit soll es sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch den Unternehmen weiter erleichtert werden, ihr Vermögen in der EU zu verwalten.
Wohnraum – eine Wohnung oder ein Haus – kann in Estland gemietet oder gekauft werden. Immobilien können möbliert oder unmöbliert gemietet werden, entweder direkt vom Eigentümer oder über Immobilienbüros. Freunde und Bekannte können immer bei der Wohnungssuche helfen. Ebenso kann der Arbeitgeber bei der Wohnungssuche behilflich sein oder wertvolle Tipps geben. Besonders in den ländlichen Regionen wird die Wohnung manchmal vom Arbeitgeber gestellt. Verbreitet ist das z. B. bei Stellen für Lehrer an ländlichen Schulen sowie bei landwirtschaftlichen Arbeitsplätzen. Miet- und Kaufpreise für Immobilien sind in Estland regional recht unterschiedlich. Am höchsten sind die Preise im Landkreis Harjumaa (vor allem in Tallinn), am niedrigsten außerhalb der Zentren, in kleineren Städten und in ländlichen Regionen. Immobilienpreise in Harjumaa (Tallinn) belaufen sich im Durchschnitt auf 2 000 EUR bis 4 000 EUR pro Quadratmeter. Die Preise der Mietwohnungen im Landkreis Harjumaa (in Tallinn) reichen von 300 EUR bis 2 000 EUR/Monat – je nach Lage, Zustand der Wohnung und Anzahl der Zimmer. Zum Mietpreis kommen in der Regel noch Nebenkosten hinzu. Man muss mit einer Vorauszahlung von mindestens einer Monatsmiete, mit einer Kaution und – wenn Sie sich an eine Immobilienfirma wenden – auch mit einer Vermittlungsgebühr rechnen (eine ganze Monatsmiete).
Wo Sie Immobilienangebote finden können:
Immobilienmakler
Über Immobilienmakler finden Sie am zuverlässigsten eine Wohnung, dies ist jedoch wegen der Vermittlungsgebühren auch der teuerste Weg. Weil es bei Immobiliengeschäften um große Geldbeträge geht, ist es ratsam, vorher den Hintergrund der Firma zu prüfen und einen Makler Ihres Vertrauens hinzuzuziehen.
Internet
Im Internet können Sie Immobilienportale finden, die einen Überblick über den Immobilienmarkt, Verkaufsdatenbanken für Immobilien sowie Möglichkeiten für Kauf, Verkauf und Anmietung von Wohnungen bieten.
Diverse Social-Media-Gruppen.
Bei der Suche nach einem Mietobjekt sollten Sie auch in den jeweiligen Social-Media-Gruppen suchen (z. B. „Korterite üürimine maaklerita“ auf Facebook), wo Sie oft Mietangebote direkt von den Besitzern finden können, ganz ohne Vermittlungsprovision.
Links:
Kinnisvaraweb (Immobilien-Website) | |
City24 | |
Immobilienmakler |
In Estland ist ein Kind schulpflichtig, wenn es am 1. Oktober des betreffenden Jahres 7 Jahre alt ist. Auf Wunsch der Eltern kann auch ein Kind eingeschult werden, das vor dem 30. April des betreffenden Jahres 6 Jahre alt geworden ist. Das Schuljahr hat mindestens 175 Unterrichtstage (35 Wochen), fünfmal im Jahr sind Schulferien.
Die Kinder in Estland lebender ausländischer Bürger und staatenloser Personen, mit Ausnahme von Kindern ausländischer Diplomaten, sind ebenfalls schulpflichtig. Die Schulpflicht kann aus Gesundheitsgründen aufgeschoben und auch zu Hause erfüllt werden. Kein Schüler wird wegen einer Behinderung oder Fähigkeitsdefiziten von der Schulpflicht befreit. Für solche Fälle besteht ein vereinfachter Lehrplan für die Primarschulbildung, je nach den besonderen Bedürfnissen und Fähigkeiten.
Schulpflicht besteht bis zum Erwerb einer Grundbildung (9 Klassen) oder bis zum 17. Lebensjahr. Im estnischen Bildungssystem ist es möglich, die Bildungsanstalt nach der Unterrichtssprache auszuwählen. In den allgemeinbildenden Schulen findet der Unterricht meist in estnischer oder russischer Sprache statt, aber es gibt auch Schulen, in denen einige Fächer in englischer, deutscher oder schwedischer Sprache unterrichtet werden. Die Wahl der Schule steht frei, sofern in der gewünschten Schule freie Plätze vorhanden sind. Alle allgemeinbildenden Schulen in Estland haben ihre Einzugsgebiete, das bedeutet, dass die Kommunalverwaltung allen im entsprechenden Gebiet ansässigen Kindern einen Schulplatz zur Verfügung stellt. Probleme können auftreten, wenn man eine Schule eines anderen Gebiets besuchen möchte, deren Plätze nicht für die Kinder des Einzugsgebiets ausreichen (Einzugsgebiet z. B. die gesamte Stadt). Die Schule eines anderen Gebiets kann besucht werden, sofern dort freie Plätze vorhanden sind.
Informationen zur Wahl der Schule finden Sie im Internet auf den Internetseiten der Schulen, in den Informationsmaterialien, bei den Kommunalverwaltungen sowie beim Ministerium für Bildung und Wissenschaft Estlands.
Links:
Eesti Haridus- ja Teadusministeerium (Ministerium für Bildung und Wissenschaft Estlands) |
Die Umsetzung des Grundsatzes des freien Personenverkehrs ist einer der Eckpfeiler des europäischen Aufbauwerks. Mit ihr wurde eine Reihe praktischer Regelungen eingeführt, die sicherstellen, dass die Bürgerinnen und Bürger frei und problemlos in jeden Mitgliedstaat der Europäischen Union reisen können. Das Reisen mit dem Auto innerhalb der gesamten EU wurde wesentlich erleichtert. Die Europäische Kommission hat eine Reihe gemeinsamer Regelungen über die gegenseitige Anerkennung von Führerscheinen, die Gültigkeit von Kraftfahrzeugversicherungen und die Möglichkeit der Zulassung von Fahrzeugen in einem Aufnahmemitgliedstaat verabschiedet.
Ihr Führerschein in der EU
Die EU hat ein einheitliches Führerscheinmuster und weitere Mindestanforderungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis eingeführt. Dies soll dazu beitragen, Fahrer, die andere gefährden könnten, von Europas Straßen fernzuhalten – wo immer sie ihre Führerscheinprüfung ablegen.
Seit dem 19. Januar 2013 haben alle von EU-Ländern ausgestellten Führerscheine dieselben optischen und haptischen Merkmale. Sie werden auf Plastikkarten mit der Größe und Form einer Kreditkarte gedruckt.
Es wurden einheitliche Gültigkeitsdauern für das Führerscheindokument eingeführt, die für Motorräder und Pkw zwischen 10 und 15 Jahren liegen. Dies gibt den Behörden die Möglichkeit, das Dokument regelmäßig mit neuen Sicherheitsmerkmalen auszustatten, die seine Fälschung oder Manipulation erschweren, sodass es für Fahrer, denen keine Fahrerlaubnis erteilt wurde oder denen diese entzogen wurde, sowohl in ihrem eigenen Land als auch in anderen EU-Ländern schwieriger ist, die Behörden zu täuschen.
Um den Schutz gefährdeter Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, wurde mit dem neuen europäischen Führerschein ein stufenweiser Zugang zu Führerscheinen für Krafträder und andere zweirädrige Kraftfahrzeuge eingeführt. Dieser „stufenweise Zugang“ bedeutet, dass Fahrer Erfahrung mit einem weniger leistungsstarken Kraftrad benötigen, bevor sie auf größere Motorräder umsteigen. Für Kleinkrafträder wurde eine eigene Klasse (AM) eingeführt.
Sie müssen Ihren Führerschein in dem Land beantragen, in dem Sie Ihren gewöhnlichen oder ordentlichen Wohnsitz haben. In der Regel ist dies das Land, in dem Sie aufgrund persönlicher oder beruflicher Bindungen mindestens 185 Tage im Kalenderjahr wohnen.
Wenn Sie persönliche/berufliche Bindungen in zwei oder mehr EU-Ländern haben, ist Ihr gewöhnlicher Wohnsitz der Ort, an dem Sie persönliche Bindungen haben, sofern Sie regelmäßig dorthin zurückkehren. Diese letzte Bedingung müssen Sie nicht erfüllen, wenn Sie sich in einem EU-Land aufhalten, um einen Auftrag von bestimmter Dauer auszuführen.
Der Besuch einer Schule oder Universität in einem anderen EU-Land hat keine Verlegung Ihres ordentlichen Wohnsitzes zur Folge. Sie können jedoch in Ihrem Aufnahmemitgliedstaat einen Führerschein beantragen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie dort mindestens sechs Monate studiert haben.
Zulassung von Kraftfahrzeugen im Aufnahmemitgliedstaat
Wenn Sie Ihren Wohnsitz dauerhaft in ein anderes EU-Land verlegen und dort Ihr Fahrzeug nutzen, sollten Sie dieses in Ihrem neuen Wohnsitzland zur Zulassung anmelden und die Kraftfahrzeugsteuern bezahlen.
Es gibt keine gemeinsamen EU-Vorschriften für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und die damit verbundenen Steuern. In einigen Ländern gelten Steuerbefreiungsregelungen für die Fahrzeugzulassung, wenn Sie dauerhaft in ein anderes EU-Land ziehen und Ihr Auto mitnehmen.
Um eine solche Steuerbefreiung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie die geltenden Fristen und Bedingungen in dem Land beachten, in das Sie Ihren Wohnsitz verlegen möchten.
Informieren Sie sich bei den nationalen Behörden über die konkreten Regelungen und Fristen: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/registration-abroad/index_de.htm.
Kraftfahrzeugversicherungen
Unionsbürgerinnen und ‑bürger können ihr Fahrzeug in jedem EU-Land versichern, sofern die gewählte Versicherungsgesellschaft von den Behörden des Aufnahmelandes zur Ausstellung der entsprechenden Versicherungspolicen zugelassen ist. Versicherungsgesellschaften mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Verkauf einer Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung berechtigt. Die Versicherung ist in der gesamten Union gültig, unabhängig davon, in welchem Land sich ein Schadensfall ereignet.
Steuern
Die Mehrwertsteuer (MwSt) für Kraftfahrzeuge wird in der Regel in dem Land entrichtet, in dem das Fahrzeug erworben wird. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die MwSt jedoch im Bestimmungsland zu entrichten.
Weitere Informationen über die Regelungen, die zur Anwendung kommen, wenn ein Fahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat erworben wird und in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen werden soll, finden Sie hier: https://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/registration/taxes-abroad/index_de.htm.
Ein Bürger der Europäischen Union hat das Recht, für einen Zeitraum von 3 Monaten ab dem Tag der Einreise in Estland zu arbeiten. Gleiches gilt, wenn er eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt (Arbeitserlaubnis ist nicht notwendig). Ein Familienangehöriger eines EU-Bürgers kann in Estland jedoch nur dann arbeiten, wenn er eine Aufenthaltsgenehmigung besitzt (Arbeitserlaubnis ist nicht notwendig). Die Aufenthaltsgenehmigung berechtigt einen EU-Bürger und seine Familienangehörigen zum Aufenthalt in Estland. Sie wird entweder befristet oder unbefristet erteilt. Ein Familienangehöriger mit einem gültigen Reisedokument darf sich zusammen mit dem EU-Bürger bis zu 3 Monate in Estland aufhalten. Innerhalb dieser Zeit muss ein Antrag auf eine befristete Aufenthaltsgenehmigung gestellt werden.
Um eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erhalten zu können, muss der EU-Bürger binnen drei Monaten nach seiner Einreise in Estland seinen Wohnsitz bei der örtlichen Kommunalverwaltung anmelden. Die befristete Aufenthaltsgenehmigung gilt bis zu fünf Jahre. Die befristete Aufenthaltsgenehmigung wird automatisch für fünf Jahre verlängert, sofern Estland weiterhin als Ihr Wohnort eingetragen ist. Ein EU-Bürger muss sich nach dem Erwerb einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung innerhalb eines Monats persönlich an das Büro des Polizei- und Grenzschutzamtes wenden, um einen Personalausweis als Nachweis der befristeten Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Bei Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Ein Bürger der EU hat Anspruch auf eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, wenn er fünf aufeinanderfolgende Jahre auf Grundlage einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung ständig in Estland gewohnt hat. Der ständige Aufenthalt eines Ausländers in Estland erfolgt auf Grundlage einer estnischen Aufenthaltsgenehmigung oder eines Aufenthaltsrechts. Ein neugeborenes Kind eines EU-Bürgers mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung für Estland hat gleichfalls das Recht auf einen unbefristeten Aufenthalt. Zur Erlangung der ständigen Aufenthaltsgenehmigung muss sich ein EU-Bürger an die Servicestelle des Polizei- und Grenzschutzamtes (Politsei- ja Piirivalveamet) wenden. Anträge auf eine Aufenthaltsgenehmigung, einen Aufenthaltstitel und eine kurzfristige Beschäftigung können in den Servicezentren des Polizei- und Grenzschutzamtes von Tammsaare (Tallinn), Pinna (Tallinn), Tartu, Pärnu, Narva und Jõhvi gestellt werden.
Die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen an Bürger von Drittstaaten und Personen mit unbestimmter Staatsangehörigkeit ist im Ausländergesetz geregelt. Es gibt befristete oder langfristige Aufenthaltserlaubnisse.
Ein Ausländer, der eine Aufenthaltserlaubnis beantragt, wird als nach Estland einwandernder Ausländer erfasst. Der Anteil dieser Gruppe darf pro Jahr nicht mehr als 0,1 % der ständigen estnischen Bevölkerung betragen.
Zusätzliche Informationen über das Aufenthaltsrecht und zu Aufenthaltsgenehmigungen in Estland sind auf der Website des Polizei- und Grenzschutzamtes zu finden.
Links:
Politsei- ja Piirivalveamet (Polizei- und Grenzschutzamt) |
Vor Ihrer Ankunft in Estland
- Informieren Sie sich auf der Website des Polizei- und Grenzschutzamtes über das Aufenthaltsrecht und Aufenthaltsgenehmigungen.
- Setzen Sie sich mit EURES-Beratern in Verbindung, um Informationen über die Lebens- und Arbeitsbedingungen in Estland zu erhalten.
- Suchen Sie eine Wohnung.
- Informieren Sie sich auf der Website des Sozialversicherungsamts über Ihre Rechte im Bereich der Sozialversicherung.
- Schließen Sie eine Vollversicherung ab, die auch eine Unfall- und Krankenversicherung einschließt.
- Wenn Sie in Ihrem Heimatstaat krankenversichert sind, beantragen Sie bei der zuständigen Behörde Ihres Heimatstaates eine Europäische Krankenversicherungskarte bzw. deren Ersatzzertifikat. Damit erhalten Sie im Bedarfsfall Anspruch auf ärztliche Hilfe während des befristeten Aufenthalts in Estland.
Nach Ihrer Ankunft in Estland
- Melden Sie Ihren Wohnsitz innerhalb von drei Monaten bei der örtlichen Kommunalbehörde an und beantragen Sie beim Polizei- und Grenzschutzamt einen Personalausweis.
- Schließen Sie bei Aufnahme einer Arbeit einen möglichst detaillierten Arbeitsvertrag ab. Überprüfen Sie alle Einzelheiten.
Links:
Polizei- und Grenzschutzamt (Aufenthaltsrecht) | |
Estnische Krankenkasse (ärztliche Hilfe während des zeitweiligen Aufenthalts in einem anderen europäischen Staat) | https://www.haigekassa.ee/kontaktpunkt/arstiabi-euroopa-liidus-ja-mujal/euroopa-ravikindlustuskaart |
Sotsiaalkindlustusamet (Sozialversicherungsamt) | |
Staatsportal | |
Vergleichende Tabellen der Sozialversicherungsleistungen europäischer Staaten |
Qualität von Arbeit und Beschäftigung – ein zentrales Thema mit erheblichen Auswirkungen auf Wirtschaft und Mensch
Gute Arbeitsbedingungen sind wichtig für das Wohlergehen der Beschäftigten in Europa. Sie
- tragen zum physischen und psychischen Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger Europas bei und
- haben Anteil an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der EU.
Was das Wohlergehen der Menschen betrifft, so hat die Qualität der Arbeitsumgebung einen starken Einfluss auf die gesamte Arbeits- und Lebenszufriedenheit der Beschäftigten in Europa.
Mit Blick auf die Wirtschaft sind hochwertige Arbeitsbedingungen eine treibende Kraft für das Wirtschaftswachstum und eine der Grundlagen für die Wettbewerbsposition der Europäischen Union. Eine hohe Arbeitszufriedenheit ist ein wichtiger Faktor für eine hohe Produktivität der Wirtschaft in der EU.
Daher stellt die Förderung der Schaffung und des Erhalts einer nachhaltigen und angenehmen Arbeitsumgebung, die die Gesundheit und das Wohlbefinden der europäischen Beschäftigten fördert und für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Berufs- und Privatleben sorgt, in der Europäischen Union ein zentrales Thema dar.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa: ein wichtiges Ziel der Europäischen Union
Die Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen für ihre Bürgerinnen und Bürger ist für die Union von vorrangiger Bedeutung. Daher setzt sie sich gemeinsam mit den Regierungen der Mitgliedstaaten dafür ein, eine angenehme und sichere Arbeitsumgebung sicherzustellen. Die Mitgliedstaaten werden durch die folgenden Maßnahmen unterstützt:
- Erfahrungsaustausch zwischen den einzelnen Ländern und Durchführung gemeinsamer Maßnahmen,
- Festlegung von Mindestanforderungen für die Arbeitsbedingungen sowie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, die in der gesamten Europäischen Union Anwendung finden.
Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung
Für die Schaffung nachhaltiger Arbeitsbedingungen ist es wichtig, die Hauptmerkmale einer guten Arbeitsumgebung und somit auch die Kriterien für die Qualität der Arbeitsbedingungen festzulegen.
Die Europäische Stiftung zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen (Eurofound) ist eine EU-Agentur mit Sitz in Dublin. Wie ihr Name vermuten lässt, stellt sie Informationen, Empfehlungen und Fachwissen zum Thema Lebens- und Arbeitsbedingungen zur Verfügung. Eurofound hat mehrere Kriterien für die Qualität von Arbeit und Beschäftigung festgelegt; hierzu zählen unter anderem:
- Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz: Dies ist ein entscheidendes Kriterium, da gute Arbeitsbedingungen die Prävention von Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz, die Verringerung der Risikoexposition und die Verbesserung der Arbeitsorganisation voraussetzen;
- Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben: Die Bürgerinnen und Bürger sollten die Möglichkeit haben, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Arbeitszeit und Freizeit herzustellen;
- Kompetenzentwicklung: Ein hochwertiger Arbeitsplatz bietet Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung, der Verbesserung der eigenen Fähigkeiten und der Laufbahnentwicklung.
Die Arbeit von Eurofound leistet einen Beitrag zur Planung und Gestaltung besserer Lebens- und Arbeitsbedingungen in Europa.
Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz
Die Europäische Kommission hat eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Förderung einer gesunden Arbeitsumgebung in den EU-Mitgliedstaaten ergriffen. So hat sie unter anderem mit Unterstützung von nationalen Behörden, Sozialpartnern und NRO einen Strategischen Rahmen der EU für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz für den Zeitraum 2021 bis 2027 erarbeitet. Dieser trägt den Veränderungen Rechnung, die der digitale und der grüne Wandel, neue Arbeitsformen und die COVID-19-Pandemie mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitnehmerschutzes mit sich bringen. Zugleich werden in diesem strategischen Rahmen weiterhin die herkömmlichen Risiken für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz berücksichtigt, wie beispielsweise das Risiko von Arbeitsunfällen oder der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien.
Ziel der Unionspolitik im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist die dauerhafte Verbesserung des Wohlbefindens der Beschäftigten in der EU. Sie berücksichtigt gleichermaßen die physischen, psychischen und sozialen Aspekte der Arbeitsbedingungen sowie die neuen Herausforderungen, die die Erweiterung der Europäischen Union um mittel- und osteuropäische Länder mit sich brachte. Die Einführung EU-weiter Standards für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz hat erheblich zur Verbesserung der Lage der Beschäftigten in diesen Ländern beigetragen.
Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Festlegung gemeinsamer Mindestanforderungen für alle EU-Länder
Die Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen in den EU-Mitgliedstaaten ist weitgehend von der Festlegung gemeinsamer Arbeitsnormen abhängig. In den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU, die nun in allen Mitgliedstaaten Anwendung finden, wurden die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Arbeitsumgebung festgelegt. Die Verbesserung dieser Normen hat die Rechte der Beschäftigten gestärkt und zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der Sozialpolitik der EU.
Transparenz und gegenseitige Anerkennung von Diplomen als entscheidende Ergänzung der Freizügigkeit der Arbeitskräfte
Die Möglichkeit der Anerkennung der erworbenen Qualifikationen und Kompetenzen kann bei der Entscheidung, in einem anderen EU-Land zu arbeiten, eine ausschlaggebende Rolle spielen. Daher ist eine europäische Regelung erforderlich, die die gegenseitige Anerkennung beruflicher Kompetenzen durch die einzelnen Mitgliedstaaten gewährleistet. Nur eine solche Regelung verhindert, dass die Mobilität der Arbeitskräfte innerhalb der EU durch eine mangelnde Anerkennung beruflicher Qualifikationen nicht eingeschränkt wird.
Wesentliche Grundsätze der Anerkennung beruflicher Qualifikationen in der EU
Grundsätzlich sollte es allen Unionsbürgerinnen und ‑bürgern möglich sein, ihren Beruf in jedem beliebigen Mitgliedstaat auszuüben. Leider stehen der praktischen Umsetzung dieses Grundsatzes häufig einzelstaatliche Anforderungen hinsichtlich des Zugangs zu bestimmen Berufen im Aufnahmeland entgegen.
Um diese Diskrepanzen zu überwinden, hat die EU eine Regelung zur Anerkennung beruflicher Qualifikationen eingeführt. Nach Maßgabe dieser Regelung wird zwischen reglementierten Berufen (für die bestimmte Qualifikationen gesetzlich vorgeschrieben sind) und Berufen unterschieden, die im Aufnahmemitgliedstaat nicht gesetzlich reglementiert sind.
Maßnahmen zur Förderung der Transparenz der Qualifikationen in Europa
Die Europäische Union hat wichtige Maßnahmen ergriffen, um das Ziel der Transparenz der Qualifikationen in Europa zu erreichen:
- Verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung. Ziel ist hierbei die Zusammenführung aller Instrumente zur Förderung der Transparenz bei Diplomen und anderen Befähigungsnachweisen in einem einzigen benutzerfreundlichen Instrument. Hierzu gehören beispielsweise der Europass-Lebenslauf und der Europass-Schulungen.
- Erarbeitung konkreter Maßnahmen im Bereich der Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie der Qualität der beruflichen Bildung.
Überwindung der Unterschiede zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung innerhalb der EU
Zwischen den Systemen der allgemeinen und beruflichen Bildung der EU-Mitgliedstaaten bestehen noch immer erhebliche Unterschiede. Durch die letzten Erweiterungen der EU auf Länder mit unterschiedlichen Bildungstraditionen ist diese Vielfalt weiter gewachsen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, gemeinsame Regelungen festzulegen, um die Anerkennung von Kompetenzen zu gewährleisten.
Um vielfältigen einzelstaatlichen Qualifikationsnormen, Lehrmethoden und Berufsbildungsstrukturen auf einen Nenner zu bringen, hat die Europäische Kommission eine Reihe von Instrumenten aufgelegt, die darauf abzielen, eine bessere Transparenz und Anerkennung von Qualifikationen sowohl zu akademischen als auch zu beruflichen Zwecken sicherzustellen.
Der Europäische Qualifikationsrahmen ist im Prozess der Anerkennung beruflicher Kompetenzen für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Zentrale Ziele des Qualifikationsrahmens sind die Schaffung von Verbindungen zwischen den unterschiedlichen einzelstaatlichen Qualifikationssystemen und die Gewährleistung einer reibungslosen Übertragung und Anerkennung von Diplomen.
Das Netz der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Anerkennung wurde im Jahr 1984 auf Initiative der Europäischen Kommission eingerichtet. Die nationalen Informationszentren bieten Beratung über die akademische Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten an. Das Netz erstreckt sich über alle EU-Mitgliedstaaten und die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums und spielt im Prozess der Anerkennung von Qualifikationen in der EU eine entscheidende Rolle.
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen soll die Anerkennung von im Ausland absolvierten Studienzeiten erleichtern. Im Rahmen dieses Systems, das im Jahr 1989 eingeführt wurde, werden Studiengänge beschrieben und ihren Bestandteilen Leistungspunkte (Credits) zugewiesen. Es stellt eine wichtige Ergänzung des äußerst erfolgreichen Programms Erasmus dar, in dessen Rahmen die Mobilität Studierender gefördert wird.
Der Europass ist ein Instrument, das die Transparenz beruflicher Fähigkeiten gewährleisten soll. Er umfasst fünf standardisierte Dokumente:
- einen Lebenslauf,
- einen Editor für Bewerbungsschreiben,
- Zeugniserläuterungen,
- Diplomzusätze (Diploma Supplements) und
- den Europass-Mobilitätsnachweis.
Das Europass-System sorgt dafür, dass Fähigkeiten und Qualifikationen in den unterschiedlichen Teilen Europas klar verstanden und problemlos nachvollzogen werden können. In allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wurden nationale Europass-Zentralstellen eingerichtet. Sie fungieren als erste Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Europass-System informieren möchten.
In Estland darf jede Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und erwerbsfähig oder beschränkt erwerbsfähig ist, arbeiten.
Die Dienstverhältnisse der Staats- und Kommunalverwaltungsbeamten werden vom Gesetz über den öffentlichen Dienst geregelt. Diesem Gesetz zufolge darf als Beamter jeder mindestens 18-jährige erwerbsfähige estnische Bürger, der mindestens über einen Sekundarschulabschluss verfügt und die estnische Sprache im gesetzlich vorgesehenen Umfang beherrscht, eingestellt werden. In die Position eines Beamten des höheren und gehobenen Dienstes oder in den Staatsdienst darf jede Person ab dem vollendeten 21. Lebensjahr berufen werden.
Ernannt werden darf auch ein Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Wenn die Behörde jedoch öffentliche Gewalt ausübt oder das öffentliche Interesse verteidigt, dürfen nur estnische Staatsangehörige für das Amt ernannt werden.
Die Rechtsgrundlagen für die Erwerbstätigkeit von Ausländern in Estland sind im estnischen Ausländergesetz festgelegt. Ausländische Staatsangehörige und Staatenlose, die ständig in Estland leben, haben gleiche Arbeitsrechte wie estnische Staatsangehörige.
Arbeitgeber darf sowohl eine erwerbsfähige oder beschränkt erwerbsfähige natürliche Person als auch eine rechtsfähige juristische Person sein. In der Regel wird mit den Arbeitnehmern ein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen. Ein Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet sein. Stillschweigend wird ein unbefristeter Arbeitsvertrag erwartet. Ein befristeter Arbeitsvertrag wird abgeschlossen, falls die Arbeit einen vorübergehenden befristeten Charakter hat, vor allem bei zeitweiliger Vergrößerung des Arbeitsumfangs oder bei Saisonarbeiten. Ein befristeter Arbeitsvertrag kann in der Regel für bis zu fünf Jahre abgeschlossen werden.
Saisonarbeit ist eine jahreszeitlich bedingte Tätigkeit, die in einer Regierungsverordnung der Republik aufgeführt ist, die für folgende Bereiche gilt: Fischerei und Aquakultur; Forst- und Holzwirtschaft; Land- und Viehwirtschaft, Jagd und damit verbundene Tätigkeiten; Beherbergungsgewerbe; Catering; Lebensmittelerzeugung; Herstellung von Erfrischungsgetränken.
- Bürger der EU- und der EFTA-Staaten müssen sich für die Aufnahme einer Saisonarbeit nicht speziell anmelden. Sie können aufgrund ihres Rechts auf vorübergehenden Aufenthalt in Estland unter denselben Voraussetzungen wie estnische Staatsbürger bis zu 3 Monaten ohne Meldung arbeiten.
- Bürger aus Drittstaaten, die sich vorübergehend in Estland aufhalten (etwa aufgrund eines Visums oder einer visafreien Regelung), können eine kurzfristige Beschäftigung für die Saisonarbeit für bis zu 270 Tage während des Jahres anmelden. Damit eine solche Arbeit möglich ist, muss der Arbeitgeber die kurzzeitige Tätigkeit des Ausländers beim Polizei- und Grenzschutzamt melden, und der Aufenthalt des Ausländers in Estland muss sich auf eine gültige Rechtsgrundlage stützen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen befristeten Arbeitsvertrag mit dem Ausländer zu schließen oder ihm vor der Anmeldung ein verbindliches Arbeitsplatzangebot zu unterbreiten Ausführliche Informationen und die für die Anmeldung eines Beschäftigten erforderlichen Unterlagen sind auf der Website des Polizei- und Grenzschutzamtes zu finden.
Kurzfristige Beschäftigung
- In Estland kann ein Ausländer kurzfristig arbeiten, der sich gesetzlich vorübergehend in Estland aufhält (z. B. aufgrund eines Visums oder einer Befreiung von der Visumpflicht) und dessen Beschäftigung vor dem Beginn der Arbeit beim Polizei- und Grenzschutzamt registriert wurde.
Eine kurzfristige Beschäftigung kann für bis zu 365 Tage während eines Zeitraumes von 455 Tagen angemeldet werden. Die Anmeldung einer kurzfristigen Beschäftigung ist für einen längeren Zeitraum möglich, wenn es sich um eine Tätigkeit als Lehrer, Lehrkraft, wissenschaftliche Tätigkeit, als Spitzenfachkraft oder um die Mitarbeit in einem Start-up-Unternehmen handelt. Eine kurzfristige Beschäftigung für die Saisonarbeit kann für bis zu 270 Tage während des Jahres angemeldet werden.
Zusätzliche Informationen über die Erwerbstätigkeit und Arbeitsbedingungen erhalten Sie bei der Arbeitsinspektion und im Portal Arbeitsleben.
Links:
Arbeitsvertragsgesetz | |
Ausländergesetz | |
Gesetz über den öffentlichen Dienst | |
Tööinspektsioon (Arbeitsinspektion) | |
Arbeitsleben |
In Estland ist die Erwerbstätigkeit auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags durch das Arbeitsvertragsgesetz und das Schuldrechtsgesetz geregelt. Auf Grundlage eines Arbeitsvertrags führt eine natürliche Person (Arbeitnehmer) für eine andere Person (Arbeitgeber) Arbeiten aus, deren Leitung und Kontrolle sie unterliegt. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer für die Arbeit eine Vergütung. Aufgrund des Gesetzes schließen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in der Regel einen schriftlichen Vertrag.
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag muss wenigstens folgende Angaben enthalten:
- Angaben zu den Vertragsparteien (Name, Personenkennziffer oder Registernummer, Wohn- bzw. Firmensitz);
- Datum des Vertragsabschlusses und der Arbeitsaufnahme;
- bei einem befristeten Arbeitsvertrag die Dauer des Arbeitsvertrags und der Grund für die Befristung;
- Amtsbezeichnung, wenn daran rechtliche Folgen geknüpft sind;
- Beschreibung der Arbeitsaufgaben;
- Ort bzw. Region der Arbeit;
- Gehaltsbedingungen (vereinbarter Verdienst für die Arbeit (Lohn bzw. Gehalt), Bonus, Kalkulationsgrundlage, Zahlungsverfahren und Tag, an dem der Lohn bzw. das Gehalt gezahlt wird (Zahltag), zu zahlende Steuern und Zahlungen, die vom Arbeitgeber einbehalten werden);
- andere Vergütungen, falls vereinbart;
- Arbeitszeit, in der der Arbeitnehmer die vereinbarten Arbeitsaufgaben erfüllt;
- Urlaubsdauer des Arbeitnehmers;
- Hinweis auf Kündigungsfristen bei Beendigung des Arbeitsvertrags;
- vom Arbeitgeber festgelegte Regeln der Arbeitsorganisation;
- Hinweis auf den Tarifvertrag, falls ein Tarifvertrag auf den Arbeitnehmer Anwendung findet.
Der Arbeitsvertrag ist in zwei Exemplaren auszufertigen, wobei ein Exemplar beim Arbeitnehmer und das andere beim Arbeitgeber verbleibt. Der Arbeitsvertrag gilt auch dann als geschlossen, wenn der Arbeitnehmer mit einer Arbeit anfängt, deren Verrichtung gegebenenfalls nur gegen Vergütung erfolgen kann. Ein Arbeitsvertrag kann nur im Einvernehmen beider Vertragsparteien geändert werden.
Die Änderung der Vertragsbedingungen wird schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten. Bei Streitigkeiten zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber können sich beide Parteien an eine Schiedskommission oder an ein Gericht wenden.
Zusätzliche Informationen über die Arbeitsvertragsbedingungen (Dauer der Probezeit, Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, Bedingungen für eine Unterbrechung oder Auflösung des Arbeitsvertrags) finden Sie bei der Arbeitsinspektion und auf dem Portal Arbeitsleben.
Links:
Tööinspektsioon (Arbeitsinspektion) | |
Arbeitsvertragsgesetz | |
Arbeitsleben | |
Schuldrechtsgesetz |
Für Arbeitnehmer besonderer Kategorien sieht das Gesetz einige Sonderrechte und Ausnahmen vor. Zu den Arbeitnehmern der Sonderkategorie gehören z. B. Minderjährige, Frauen und Menschen mit Behinderung. Bestimmte Regelungen gelten auch für Ausländer, die in Estland erwerbstätig sind.
Besonderheiten in Bezug auf die Erwerbstätigkeit von Frauen. Sonderrechte gelten für Frauen, die schwanger sind oder ein Kind unter drei Jahren oder ein behindertes Kind erziehen. Eine Frau, die den genannten Bedingungen entspricht, kann nur im Falle ihrer Zustimmung auf Dienstreise entsandt werden. Eine schwangere oder eine erwerbstätige Frau, die ein Kind unter 16 Jahren oder ein behindertes Kind erzieht, darf nicht in eine andere Region versetzt werden. Der Arbeitgeber darf den Arbeitsvertrag mit einer Schwangeren oder mit einer Frau, die Anspruch auf Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub hat, oder mit einer Person, die Erziehungs- oder Adoptionsurlaub in Anspruch nimmt, im Falle eines Arbeitsplatzabbaus nicht kündigen. Eine Ausnahme bilden dabei die Tätigkeitsbeendigung oder die Konkurserklärung des Arbeitgebers, wenn die Tätigkeit des Arbeitgebers endet. Es ist untersagt, Frauen für schwere und gesundheitsschädliche Tätigkeiten sowie für Untertagearbeit einzustellen und einzusetzen. Für schwangere und stillende Frauen muss der Arbeitgeber passende Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen schaffen. Eine schwangere Frau ist berechtigt, auf der Grundlage einer Krankschreibung durch einen Arzt vorübergehend eine ihrem Gesundheitszustand entsprechende Arbeit zu verlangen, wenn die Erwerbstätige wegen ihres Gesundheitszustands nicht die im Arbeitsvertrag festgelegten Aufgaben unter den vereinbarten Bedingungen erfüllen kann. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine schwangere Frau zu der vom Arzt angegebenen Zeit für Untersuchungen vor der Entbindung freizustellen; diese Zeit gilt als Arbeitszeit. Überstunden können nicht von einer schwangeren oder einer erwerbstätigen Frau, die Anspruch auf den Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub hat, verlangt werden.
Besonderheiten in Bezug auf die Erwerbstätigkeit von Minderjährigen. Der Arbeitgeber darf Minderjährige nicht für Arbeiten einstellen bzw. einsetzen, die die körperlichen und geistigen Fähigkeiten des Minderjährigen übersteigen, die sittliche Entwicklung des Minderjährigen gefährden, Unfallrisiken bergen, bei denen man voraussetzen kann, dass ein Minderjähriger diese nicht rechtzeitig erkennen bzw. aufgrund fehlender Erfahrung bzw. Ausbildung nicht vermeiden kann, oder die Gesundheit bzw. Arbeitsweise des Minderjährigen gefährden. Zum Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters des Minderjährigen erforderlich. Zum Abschluss eines Arbeitsvertrags mit einem Minderjährigen im Alter von 7 bis 14 Jahren muss der Arbeitgeber eine schriftliche Zustimmung des Arbeitsinspektors (und des Personals der Kinderbetreuungseinrichtung) beantragen. Minderjährige besitzen im Hinblick auf Arbeitsbeziehungen und Arbeitsstreitigkeiten dieselben Rechte wie Erwachsene sowie Sonderrechte, die im Gesetz, in Verwaltungsakten und im Tarifvertrag festgelegt sind. Schulpflichtige Arbeitnehmer dürfen nur während der Schulferien bzw. als schöpferische Arbeitnehmer im Bereich Kultur, Sport bzw. Werbung sowie unter der Bedingung eingesetzt werden, dass die Arbeit weder der Gesundheit, Sicherheit, Entwicklung oder Moral schadet noch eine Teilnahme am Unterricht verhindert.
Als Teil des „My First Job“-Service zahlt die Arbeitslosenkasse dem Arbeitgeber eine Lohnzuschuss für die Beschäftigung von jungen Menschen zwischen 16 und 29 Jahren und vergütet außerdem Ausbildungskosten. Die Arbeitslosenkasse zahlt Arbeitgebern, die junge Menschen von 13 bis 16 Jahren beschäftigen, eine spezielle Zulage für minderjährige Einzelpersonen.
Für Minderjährige gilt eine verkürzte Arbeitszeit.
Für minderjährige Arbeitnehmer muss der Arbeitgeber passende Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen schaffen.
Personen mit verminderter Arbeitsfähigkeit. Für die Personen mit verminderter Arbeitsfähigkeit muss der Arbeitgeber passende Arbeits- und Aufenthaltsbedingungen schaffen. Die Personen mit verminderter Arbeitsfähigkeit haben das Recht auf entsprechende Sozialleistungen und Staatshilfe. Mehrere Dienstleistungen, die das Einstellen und Arbeiten von Personen mit verminderter Arbeitsfähigkeit vereinfachen, werden auch von der Estnischen Arbeitslosenkasse angeboten, ein Überblick darüber ist abrufbar auf unserer Webseite: verminderte Arbeitsfähigkeit.
Beschäftigung von Ausländern und Bürgern von Drittstaaten
Ausländische Staatsangehörige, die sich ohne gesetzliche Grundlage in Estland aufhalten, dürfen in Estland nicht arbeiten. Ausländische Staatsangehörige, die sich auf Grundlage einer Aufenthaltsgenehmigung in Estland aufhalten, haben in der Regel das Recht, in Estland zu arbeiten. Seit dem 1. September 2013 wird in Estland keine gesonderte Arbeitserlaubnis ausgestellt.
Ausländische Staatsangehörige, die sich zeitweilig in Estland aufhalten (beispielsweise auf Grundlage eines Visums oder der Visafreiheit) dürfen in Estland arbeiten, sofern
das Recht, eine Arbeit aufzunehmen, unmittelbar auf dem Gesetz oder einer internationalen Vereinbarung beruht oder
die kurzfristige Beschäftigung vom Arbeitgeber zuvor beim Polizei- und Grenzschutzamt registriert wurde.
Eine kurzfristige Beschäftigung kann für bis zu 365 Tage in einem 455-tägigen Zeitraum registriert werden. Die Registrierung einer kurzfristigen Beschäftigung ist für einen längeren Zeitraum möglich, sofern es sich um die Arbeit einer Lehrkraft, einer Hochschullehrkraft, um wissenschaftliche Tätigkeiten, um einen Topspezialisten oder die Arbeit in einem Startup handelt. Eine kurzfristige Beschäftigung für Saisonarbeit kann für bis zu 270 Tage in einem Jahr registriert werden.
Zusätzliche Informationen über die Arbeitsberechtigung ausländischer Staatsangehöriger erhalten Sie beim Polizei- und Grenzschutzamt.
Um die Eingliederung eines international Schutzberechtigten in das Arbeitsleben und den Verbleib bei der Arbeit zu unterstützen, wird dem Arbeitgeber eine Vergütung für das arbeitsbezogene Mentoring bezahlt sowie die Kosten für den Erwerb einer Qualifikation des Arbeitnehmers, für die mit der Arbeit verbundene Übersetzungsdienstleistung und die Kosten der arbeitsbezogenen Schulung erstattet (Schulungen mit Dauer bis 30.11. 2023). Weitere Informationen erhalten Sie von der Estnischen Arbeitslosenkasse.
Links:
Politsei- ja Piirivalveamet (Polizei- und Grenzschutzamt) | |
Sotsiaalkindlustusamet (Sozialversicherungsamt) | |
Ausländergesetz | |
Arbeitsvertragsgesetz | |
Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den Arbeitgeber, um einen Ausländer zu beschäftigen (Töötukassa – Arbeitslosenkasse) | Luba välismaalase töölevõtmiseks | Töötukassa (tootukassa.ee) |
Hilfe beim Einstellen eines Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Töötukassa – Arbeitslosenkasse) | Vähenenud töövõimega inimese töölevõtmine | Töötukassa (tootukassa.ee) |
Dienstleistungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Töötukassa – Arbeitslosenkasse) | Vähenenud töövõimega inimese töölevõtmine | Töötukassa (tootukassa.ee) |
Unterstützung der Arbeit eines international Schutzberechtigten | https://www.tootukassa.ee/et/teenused/tooandjatele/rahvusvahelise-kaitse-saaja-tootamise-toetamine |
Arbeitslosenkasse ‒ Unterstützung für die Anstellung einer minderjährigen Person |
Ein Einzelunternehmer (estnische Abkürzung: FIE) kann in Estland eine Person sein, die auf eigenen Namen gegen Vergütung Waren oder Dienstleistungen anbietet und bei der der Verkauf von Waren oder das Angebot von Dienstleistungen eine dauerhafte Tätigkeit darstellt. Ein Einzelunternehmer darf auch eine mindestens 15 Jahre alte minderjährige Person sein, sofern ein Elternteil zugestimmt hat, dass die Person eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt.
Einzelunternehmer müssen vor Tätigkeitsbeginn die Eintragung ins Handelsregister beantragen. Im Register der Steuerpflichtigen des Steuer- und Zollamtes werden Einzelunternehmer nicht mehr registriert. Für die Eintragung ins Handelsregister haben Einzelunternehmer zwei Möglichkeiten: bei der Registerabteilung des Gerichts einen Eintragungsantrag mit digitaler Unterschrift über das Unternehmerportal einzureichen oder einen notariell beglaubigten Eintragungsantrag einzureichen. Die Erwerbstätigkeit als Einzelunternehmer wird durch mehrere Gesetze geregelt: Handelsgesetzbuch, Arbeitsvertragsgesetz, Gesetz über steuerliche Regelungen.
Zusätzliche Informationen über die Erwerbstätigkeit als Einzelunternehmer erhalten Sie bei der Stiftung für Unternehmensförderung, beim Justizministerium, beim Steuer- und Zollamt. Die Gesetze, die den Bereich regeln, finden Sie im elektronischen Staatsanzeiger (Riigi Teataja). Nützliche Informationen erhalten Sie auch im Informationsportal für Unternehmer (Ettevõtja infovärav) und im Unternehmerportal (Ettevõtjaportaal).
Links:
Ettevõtluse Arendamise Sihtasutus (Stiftung für Unternehmensförderung) | |
Staatsportal | |
Ettevõtjaportaal (Unternehmerportal) |
Der Mindestverdienst wird in Estland durch eine Regierungsverordnung festgelegt und beläuft sich seit dem 1. Januar 2023 auf 4,30 EUR pro Stunde bzw. 725 EUR pro Monat. In Estland darf kein niedrigerer Verdienst als der Mindestverdienst gezahlt werden. Bei der Einstellung werden mit dem Arbeitgeber der Bruttoverdienst und die Bedingungen für eine Veränderung des Verdienstes vereinbart. In der Regel wird ein Grundgehalt vereinbart, einige Unternehmen bieten auch eine erfolgsabhängige Vergütung. Falls die Höhe des vertraglichen Gehalts des Arbeitnehmers nicht festgelegt ist oder die Vereinbarung nicht bewiesen werden kann, wird die Vergütung auf Grundlage des Vergütungstarifvertrags berechnet; falls kein Tarifvertrag vorhanden ist, gilt das Gehalt, das üblicherweise für gleiche Arbeit gezahlt wird. Die im Arbeitsvertrag vereinbarten Gehaltsbedingungen dürfen nur im Einvernehmen der Vertragsparteien geändert werden. Im staatlichen Sektor findet ein Stufengehaltssystem Anwendung, ebenso kann eine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt werden.
Das Gehalt wird gewöhnlich einmal im Monat gezahlt, falls kein kürzerer Termin vereinbart ist. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Gehalt und sonstige Vergütungen auf das vom Arbeitnehmer genannte Bankkonto zu überweisen, falls nicht anders vereinbart. Vom Unternehmen wird in der Regel eine Gehaltsbescheinigung auf Papier oder elektronisch ausgestellt, die das Grundgehalt, Boni, Prämien, zusätzliche Zahlungen und die Steuern enthält, die vom Verdienst abgezogen wurden. Wenn bei Arbeitsaufnahme eine Probezeit festgelegt wird, kann der Verdienst in dieser Zeit niedriger sein.
Vom Verdienst werden Einkommensteuern, Arbeitslosenversicherungsbeiträge und – bei Personen, die 1983 und später geboren sind – Beiträge zur obligatorischen staatlich geförderten Privatrente abgezogen. Zusätzliche Informationen über die Höhe von Löhnen und Gehältern erhalten Sie beim Statistischen Amt, über die Zahlung von Löhnen und Gehältern bei der Arbeitsinspektion, über Steuern, die von den Löhnen und Gehältern einbehalten werden, beim Steuer- und Zollamt, und über Renten beim Rentenzentrum.
Links:
Tööinspektsioon (Arbeitsinspektion) | |
Statistikaamet (Statistisches Amt) | |
Steuer- und Zollamt | |
Pensionikeskus (Rentenzentrum) | |
Lohn- und Steuerrechner |
In Estland beträgt die übliche Arbeitszeit 8 Stunden täglich oder 40 Stunden wöchentlich. Das Wochenende besteht aus Samstag und Sonntag. Falls Sie wegen eines unterbrechungsfreien Arbeitsprozesses bzw. der erforderlichen Versorgung der Bevölkerung an einem Samstag oder Sonntag arbeiten müssen, werden Ihnen an anderen aufeinanderfolgenden Wochentagen freie Tage gewährt. Wird die Gesamtarbeitszeit erfasst, so wird die maximale Arbeitszeit, die mit dem Arbeitnehmer vereinbart wurde, über einen Zeitraum von sieben Tagen während des Erfassungszeitraums erfasst.
Verkürzte Arbeitszeiten gelten für:
Minderjährige
7- bis 12-Jährige – 2 Stunden täglich und 12 Stunden während eines siebentägigen Zeitraums außerhalb der Schulferien und der Unterrichtszeit, 3 Stunden täglich und 15 Stunden während eines siebentägigen Zeitraums in den Schulferien
13- bis 14-Jährige bzw. schulpflichtige Arbeitnehmer – 2 Stunden täglich oder 12 Stunden während eines siebentägigen Zeitraums außerhalb der Schulferien und der Unterrichtszeit, 7 Stunden täglich und 35 Stunden während eines siebentägigen Zeitraums in den Schulferien.
15-jährige Arbeitnehmer, die nicht schulpflichtig sind – 8 Stunden täglich oder 40 Stunden wöchentlich;
Arbeitnehmer, die unter Tage arbeiten, gesundheitsschädliche und Schwerstarbeiten ausführen – bis 7 Stunden täglich oder 35 Stunden wöchentlich;
Lehrer, Erzieher in Schulen bzw. sonstigen Erziehungseinrichtungen sowie andere Personen, die im Bereich Lehr- und Erziehungsarbeit tätig sind – bis 7 Stunden täglich oder 35 Stunden wöchentlich.
Zusammen mit den Überstunden darf die Wochenarbeitszeit in einem Erfassungszeitraum von vier Monaten durchschnittlich 48 Stunden nicht übersteigen. Der Erfassungszeitraum kann für Arbeitnehmer im Gesundheits-, Sozial-, Landwirtschafts- und Tourismusbereich durch einen Tarifvertrag auf bis zu 12 Monate verlängert werden.
Nachtarbeit:
Als Nachtzeit gilt der Zeitraum von 22.00 bis 6.00 Uhr. Ein Arbeitnehmer, der mindestens drei Stunden seiner täglichen Arbeitszeit oder mindestens ein Drittel seiner jährlichen Arbeitszeit nachts arbeitet (Nachtarbeiter) und dessen Gesundheit durch eine mit dem Arbeitsumfeld verbundene Gefahr oder die Art der Arbeit beeinflusst werden kann, darf in einem Zeitraum von 24 Stunden 8 Stunden arbeiten. Die genannte Begrenzung wird nicht auf Arbeitnehmer im Gesundheits- und Sozialbereich angewendet, es sei denn, die Arbeit kann der Gesundheit und der Sicherheit des Arbeitnehmers schaden.
Es ist verboten, Minderjährige oder schulpflichtige Arbeitnehmer, Schwangere oder Arbeitnehmer, denen dies laut ärztlichem Attest verboten ist, für Nachtarbeit einzusetzen.
Einem schulpflichtigen Arbeitnehmer ist es nicht erlaubt, unmittelbar vor dem Unterrichtsbeginn zu arbeiten. Schwangere und Arbeitnehmer, denen dies laut ärztlichem Attest verboten ist, dürfen in der Nacht nicht eingesetzt werden. Ein Mitarbeiter, der ein unter 12 Jahre altes oder behindertes Kind erzieht oder eine erwerbsunfähige Person betreut, darf in der Nachtzeit nur mit deren Zustimmung eingesetzt werden.
Die Verkürzung der Arbeitszeit um 3 Stunden am letzten Arbeitstag vor dem Neujahrstag, dem Jahrestag der Estnischen Republik, dem Siegestag und Heiligabend ist für den Arbeitgeber verpflichtend.
Zusätzliche Informationen über die Arbeitszeit erhalten Sie bei der Arbeitsinspektion. Die Arbeitszeit wird durch das Arbeitsvertragsgesetz geregelt.
Links:
Tööinspektsioon (Arbeitsinspektion) | |
Arbeitsleben | |
Sotsiaalministeerium (Sozialministerium) | |
Arbeitsvertragsgesetz |
In Estland wird der Urlaub durch das Arbeitsvertragsgesetz geregelt. Je nach der Art der Arbeit und den Arbeitsbedingungen werden Jahresurlaub, einschließlich verlängerten Urlaubs, zusätzlicher Urlaub und Elternurlaub gewährt. Jahres- und Zusatzurlaub sowie zusätzlicher Erziehungsurlaub werden unter den Bedingungen des Arbeitsvertrags gewährt, bei öffentlich Bediensteten auf der Grundlage ihrer Dienstjahre. Das Arbeitsjahr ist der Zeitraum, der am Tag der Einstellung beim Arbeitgeber beginnt und bis zum gleichen Tag des Folgejahres dauert. Die Dauer des Urlaubs wird in Kalendertagen gerechnet, National- und gesetzliche Feiertage werden nicht mit einbezogen. Die Dauer des Grundurlaubs beträgt 28 Kalendertage. Verlängerten Grundurlaub bekommen Minderjährige 35 Kalendertage; Personen, denen Erwerbsunfähigkeits- bzw. Volksrente zuerkannt wurde, 35 Kalendertage; Beamte des Staates und von Kommunalverwaltungen 35 Kalendertage; Beschäftigte im Bildungs- und Wissenschaftsbereich 56 Kalendertage.
Die Gewährung von Bildungsurlaub für die Teilnahme an Studienprogrammen oder Schulungen ist im Gesetz über Schulungen für Erwachsene geregelt.
Haben Sie im ersten Arbeitsjahr mindestens sechs Monate gearbeitet, besitzen Sie einen proportional zur Anzahl der gearbeiteten Monate berechneten Urlaubsanspruch. Das Gesetz erlaubt nach Vereinbarung der Vertragsparteien, im ersten Arbeitsjahr Urlaub im vollen Umfang zu gewähren, unabhängig von der geleisteten Arbeitszeit.
Für die Dauer des Jahres- und Zusatzurlaubs zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Urlaubsgeld. Das Urlaubsgeld wird im vollen Umfang ausgezahlt, spätestens am vorletzten Arbeitstag vor dem Urlaub.
Falls interne Regelungen des Arbeitgebers dies verlangen, muss der Urlaub beantragt werden. Ein Urlaubsplan wird in der Regel im Laufe des Monats Januar zusammengestellt; Urlaub kann aber nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber auch zu einem anderen Zeitpunkt als im Urlaubsplan vorgesehen genommen werden. Der Arbeitgeber hat das Recht, die Aufteilung des Jahresurlaubs in kürzere Zeiträume als 7 Tage zu verweigern. Nicht in Anspruch genommener Urlaub wird ins nächste Kalenderjahr übertragen. Bei der Beendigung des Arbeitsvertrages ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer den nicht in Anspruch genommenen und nicht verfallenen Jahresurlaub in Geld zu vergüten. Der Anspruch auf den Grundurlaub verjährt nach einem Jahr ab dem Ende des Kalenderjahres, wofür der Urlaub gerechnet wird. Die Verjährung wird für die Zeit unterbrochen, in der die Arbeitnehmerin Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub hat, ebenso wenn der Arbeitnehmer Wehrdienst oder Ersatzdienst leistet.
Der Nationalfeiertag Estlands ist der Unabhängigkeitstag am 24. Februar, der ein arbeitsfreier Tag ist. Die weiteren arbeitsfreien Tage sind der 1. Januar – Neujahrstag; Karfreitag; 1. Osterfeiertag; 1. Mai – Frühlingsfest; 1. Pfingstfeiertag; 23. Juni – Siegestag; 24. Juni – Mittsommerfest; 20. August – Tag der Wiedererlangung der Unabhängigkeit; 24. Dezember – Heiliger Abend; 25. Dezember – 1. Weihnachtsfeiertag; 26. Dezember – 2. Weihnachtsfeiertag.
Elternurlaub
Einer Frau wird auf Vorlage der Bescheinigung über die Mutterschaft ein Mutterschaftsurlaub von 100 Kalendertagen gewährt. Der Vater hat das Recht, den Vaterschaftsurlaub im Umfang von 30 Kalendertagen am Stück oder teilweise zu nehmen, und zwar innerhalb des Zeitraums von 30 Tagen vor dem durch einen Arzt oder eine Hebamme festgestellten voraussichtlichen Geburtstermin des Kindes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.
Personen, die ein Kind unter 10 Jahren adoptieren und weder leibliche Eltern noch ein Stiefelternteil dieses Kindes sind, wird ein Adoptionsurlaub von 70 Kalendertagen ab dem Tag des Inkrafttretens des Gerichtsurteils über die Adoption des Kindes gewährt.
Der Mutter oder dem Vater des Kindes wird auf Wunsch Erziehungsurlaub zur Erziehung eines Kindes bis zum vollendeten 3. Lebensjahr gewährt.
Nach dem Ablauf des Elterngeldzeitraums der Mutter können Mutter und Vater entscheiden, wer von ihnen weiterhin Elterngeld erhalten soll. Diese Leistung wird teilbares Elterngeld genannt. Teilbares Elterngeld kann im Umfang von 475 Tagen bezogen werden. Es kann kalendertäglich unterbrochen und fortgesetzt werden. Wenn die Mutter vor der Geburt des Kindes kein mit Sozialabgaben versteuertes Arbeits- bzw. Dienstverhältnis hatte und ihr daher nur für 30 Tage Mutterschaftselterngeld zusteht, beträgt die Dauer des teilbaren Elterngeldes 515 Tage.
Hinweis: Wenn ein Elternteil im Elternurlaub ist, nachdem das Kind 30 Tage alt geworden ist, besteht für diesen Elternteil Anspruch auf teilbares Elterngeld.
Darüber hinaus können die Eltern im Umfang von bis zu 60 Tagen Elternleistungen gleichzeitig in Anspruch nehmen. Die Gesamtbezugsdauer des Elterngeldes verkürzt sich um die Anzahl der jeweils gleichzeitig in Anspruch genommenen Tage. Die Berechnungsperiode für das Elterngeld bilden die zwölf Kalendermonate, die den neun vollen Monaten vor Geburt des Kindes vorausgegangen sind.
Bei Inanspruchnahme des Vaterschaftsurlaubs ist es unerheblich, ob der Vater des Kindes arbeitslos, Beamter oder Angestellter ist oder in einem anderen Rechtsverhältnis steht. Ebenfalls unerheblich ist, ob der Vater des Kindes mit der Mutter des Kindes verheiratet ist oder nicht.
Ein berufstätiger Elternteil erhält für jedes unter 14-jähriges Kind 10 Arbeitstage Elternurlaub. Das Recht auf Elternurlaub entsteht für beide Eltern getrennt und wird gemäß der Kinder gewährt – beide Eltern erhalten je Kind 10 Tage Elternurlaub (bzw. die Eltern zusammen 20 Tage), bis das Kind 14 Jahre alt wird. Alle Tage des Elternurlaubs werden auf den Zeitraum bis zum 14. Geburtstag des Kindes verteilt. Durch die Inanspruchnahme des Elternurlaubs wird der Zeitraum des Haupturlaubs nicht verkürzt. Die Leistungen für den Elternurlaub werden abhängig vom bisherigen Einkommen nach ähnlichen Grundsätzen wie das Elterngeld gezahlt, doch beträgt die Ersatzrate nicht 100 %, sondern 50 %.
In dem Jahr, in dem das Kind 14 Jahre alt wird, wird ein Tag zusätzlichen Elternurlaubs gewährt, unabhängig davon, ob der Geburtstag des Kindes vor oder nach dem Urlaub liegt.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, auf Wunsch des Arbeitnehmers einen zusätzlichen unbezahlten Elternurlaub für ein Elternteil, ebenso für einen Vormund oder Betreuer zu gewähren, der ein unter 14 Jahre altes Kind erzieht. Ebenso ist der Arbeitgeber verpflichtet, zusätzlichen Elternurlaub (von bis zu 10 Tagen) für ein Elternteil, das ein behindertes Kind unter 18 Jahren erzieht, sowie für den Betreuer oder Vormund eines solchen Kindes zu gewähren.
Zusätzliche Informationen über den Urlaub erhalten Sie bei der Arbeitsinspektion und im Arbeitsvertragsgesetz.
Links:
Tööinspektsioon (Arbeitsinspektion) | |
Arbeitsleben | |
Sotsiaalministeerium (Sozialministerium) | |
Arbeitsvertragsgesetz | |
Sotsiaalkindlustusamet (Sozialversicherungsamt) |
Ein Arbeitsvertrag endet mit der Kündigung, im Einvernehmen der Parteien, bei Fristablauf, mit dem Tod des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers (falls der Arbeitgeber ein Einzelunternehmer ist). Mit der Beendigung des Arbeitsvertrages werden alle aus dem Arbeitsverhältnis hervorgehenden Ansprüche einforderbar.
Der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber sind verpflichtet, sich gegenseitig schriftlich über die Beendigung des Arbeitsvertrages zu informieren.
Der Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag aufgrund des Ablaufs der Beschäftigungsdauer kündigen, indem er den Arbeitnehmer im Voraus davon in Kenntnis setzt. Die vorherige Benachrichtigung über die Kündigung seitens des Arbeitgebers hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab: weniger als 1 Jahr: 15 Kalendertage, darunter in der Probezeit; 1-5 Jahre: 30 Kalendertage; 5-10 Jahre: 60 Kalendertage, mehr als 10 Jahre: 90 Kalendertage. Mit einem Tarifvertrag können verschiedene Fristen festgesetzt werden. Die vorherige Benachrichtigung der Kündigung seitens des Arbeitnehmers: ordentlich – 30 Kalendertage; außerordentlich – muss nicht im Voraus benachrichtigt werden. In der Probezeit können beide Parteien den Arbeitsvertrag kündigen, wenn sie mindestens 15 Kalendertage im Voraus die andere Partei darüber benachrichtigen.
Begrenzungen bei Kündigung
Der Arbeitgeber darf einen Arbeitsvertrag aus folgenden Gründen nicht kündigen: Die Arbeitnehmerin ist schwanger oder hat Anspruch auf Schwangerschafts- und Mutterschaftsurlaub; der Arbeitnehmer erfüllt wichtige Familienpflichten; der Arbeitnehmer kommt wegen seines Gesundheitszustands kurzfristig mit den Arbeitsaufgaben nicht zurecht; der Arbeitnehmer vertritt auf gesetzlicher Grundlage andere Mitarbeiter; der in Vollzeit arbeitende Arbeitnehmer möchte nicht in Teilzeit weiterarbeiten oder der in Teilzeit arbeitende Arbeitnehmer möchte nicht in Vollzeit weiterarbeiten; der Arbeitnehmer leistet Wehrdienst oder Ersatzdienst.
Der Arbeitsvertrag kann mittels Kündigungserklärung in einer Form, die schriftlich wiedergegeben werden kann, gekündigt werden. Der Arbeitgeber muss die Kündigung begründen. Der Arbeitnehmer muss eine außerordentliche Kündigung begründen.
Wenn der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag außerordentlich kündigt, gibt er dem Arbeitnehmer innerhalb der Frist für die Vorankündigung angemessen Zeit, eine neue Arbeit zu suchen.
Bei Kündigung des Arbeitsvertrags wegen Stellenabbaus zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vergütung in Höhe eines durchschnittlichen Monatsgehalts. Entsprechend der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers wird zusätzlich eine Vergütung in Höhe von ein oder zwei Monatsgehältern gezahlt. Kündigt der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag außerordentlich, weil der Arbeitgeber den Vertrag in wesentlichen Aspekten gebrochen hat, zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern. Das Gericht oder die Kommission für Arbeitsstreitigkeiten kann die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung der Umstände, die zur Kündigung des Arbeitsvertrags geführt haben, und der Interessen beider Parteien ändern. Bei der Kündigung des Arbeitsvertrags aus wirtschaftlichen Gründen (Konkurs) zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Vergütung, die dem Gehalt entspricht, das der Arbeitnehmer bis zum Vertragsablauf erhalten hätte.
Es ist auch möglich, die Arbeit wegen des Eintritts in den Ruhestand zu beenden. Das Rentensystem in Estland gliedert sich in drei Säulen: Säule 1: staatliche Rente; Säule 2: obligatorische staatlich geförderte Privatrente, Säule 3: zusätzliche Privatrente.
Die staatliche Rente ist eine staatliche solidarische Rentenversicherung, durch die heutige Steuerzahler heutigen Rentnern Rente zahlen. In Estland werden zwei Arten von staatlicher Rente gezahlt: vom geleisteten Beitrag abhängige Renten (Alters-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrenten) und eine Mindest- oder Volksrente.
Seit dem 1.1.2017 muss man wenigstens 65 Jahre alt sein, um Altersrente zu beziehen. Ein Übergangszeitraum wird für die in den Jahren 1954-1960 geborenen Personen festgesetzt, deren Rentenalter schrittweise 3 Monate für jedes zusätzliche Geburtsjahr steigt und bis zum Jahr 2026 65 Jahre erreicht. Die Altersrente ist eine vom geleisteten Beitrag abhängige Rente, die auf Grundlage der Arbeitsjahre und des Versicherungsanteils berechnet wird.
Unterarten der Altersrente sind die Frührente, die aufgeschobene Altersrente und die Altersrente zu Vorzugsbedingungen.
Die Volksrente ist eine Mindestrente für diejenigen, die kein Recht auf eine vom geleisteten Beitrag abhängige Rente haben. Volksrente wird einer Person zuerkannt, die keine für Altersrente nötigen Rentenversicherungsjahre hat und die in Estland als ständiger Einwohner mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis oder gemäß einem befristeten Aufenthaltsrecht wenigstens 5 Jahre unmittelbar vor Beantragung der Rente gelebt hat. Die Höhe der Volksrente beträgt 336,39 EUR im Monat.
Seit dem 1.1.2013 wird eine Ergänzungszulage zur Alters-, Erwerbsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente für die Erziehung eines Kindes berechnet. Näheres erfahren Sie auf der Website des Rentenzentrums (Elternrente).
Die obligatorische staatlich geförderte Privatrente beruht auf der Vorfinanzierung: Ein Beschäftigter spart selbst für die Rente, wobei er 2 % seines Bruttoverdienstes in einen Rentenfonds einzahlt. Der Staat zahlt 4 % von den 33 % Sozialabgaben, die vom Verdienst des Arbeitnehmers abgezogen werden, hinzu.
Die zusätzliche Privatrente ist eine freiwillige zusätzliche Privatrente, die es Arbeitnehmern ermöglicht, zusätzlich zu sparen, um ihren Lebensstandard auch im Rentenalter aufrechterhalten zu können.
Weitere Informationen zu Angelegenheiten bezüglich des Arbeitsvertrags können von Juristen und Rechtsanwälten sowie von der Arbeitsinspektion eingeholt werden.
Zusätzliche Informationen über die Rentenarten in Estland sind auf den Websites des Sozialversicherungsamts, des Sozialministeriums und des Rentenzentrums erhältlich.
Links:
Tööinspektsioon (Arbeitsinspektion) | |
Arbeitsleben | |
Sotsiaalkindlustusamet (Sozialversicherungsamt) | |
Sotsiaalministeerium (Sozialministerium) | |
Pensionikeskus (Rentenzentrum) |
In Estland sind Gewerkschaften, d. h. Arbeitnehmervertretungen, selbstständige, auf Eigeninitiative gegründete, freiwillige Vereinigungen von Personen, deren Ziel es ist, berufliche, wirtschaftliche und soziale Rechte und Interessen von Arbeitnehmern zu vertreten und zu verteidigen.
Personen haben das Recht, frei und ohne vorherige Genehmigung Gewerkschaften zu gründen, diesen beizutreten oder dies zu unterlassen. Wehrdienstleistenden der Streitkräfte ist es verboten, Gewerkschaften zu gründen und diesen beizutreten.
Ein Arbeitnehmer hat das Recht, der Gewerkschaft seiner Branche oder einer anderen anzugehören. Ein Arbeitnehmer hat das Recht, als gewählter Vertreter der Gewerkschaft tätig zu sein. Schätzungsweise gehören nur 10-15 % der Arbeitnehmer Gewerkschaften an. Zusätzliche Informationen erhalten Sie beim estnischen Gewerkschaftsbund.
Links:
Eesti Ametiühingute Keskliit (estnischer Gewerkschaftsbund) |
Arbeitsstreiks bilden in Estland in der Regel eine Ausnahme und finden wenig Unterstützung. In der Regel werden sie von größeren Gewerkschaftsorganisationen durchgeführt; Hauptgrund sind Forderungen nach Gehaltserhöhungen. Streiks werden im Sinne des Gesetzes als öffentliche Versammlungen behandelt. Der Veranstalter eines Streiks oder einer Aussperrung ist verpflichtet, die andere Partei, den staatlichen oder regionalen Schlichter und die Kommunalverwaltung mindestens zwei Wochen im Voraus schriftlich über einen geplanten Streik oder eine Aussperrung zu informieren.
Es ist verboten, öffentliche Versammlungen durchzuführen, die gegen die Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Estland oder auf eine gewaltsame Änderung der gültigen Staatsordnung ausgerichtet sind; die zur gewaltsamen Verletzung der territorialen Integrität der Republik Estland aufhetzen; die nationalen, rassischen, religiösen oder politischen Hass, Gewalt oder Diskriminierung zwischen den gesellschaftlichen Schichten schüren; die zur Verletzung der öffentlichen Ordnung aufhetzen oder die Moral verletzen.
Der Veranstalter muss mindestens sieben Tage vor Durchführung einer öffentlichen Versammlung eine diesbezügliche Mitteilung bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung einreichen, auf deren Verwaltungsgebiet er vorhat, die öffentliche Versammlung durchzuführen; bei der Landkreisverwaltung, wenn das Vorhaben besteht, die öffentliche Versammlung auf dem Verwaltungsgebiet mehrerer Gemeinden oder Städte dieses Landkreises durchzuführen; bei der Regierung der Republik Estland, wenn die öffentliche Versammlung auf dem Verwaltungsgebiet mehrerer Landkreise geplant ist. Teilnehmer einer öffentlichen Versammlung sind verpflichtet, sich auf der öffentlichen Versammlung friedlich zu verhalten, den Anweisungen des Veranstalters, Ordners, der Polizei sowie der Mitarbeiter des medizinischen und Rettungsdienstes Folge zu leisten.
Seit dem 1.1.2018 gilt ein neues Gesetz zur Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten, auf dessen Grundlage Arbeitsstreitigkeiten vor der Kommission für Arbeitsstreitigkeiten gelöst werden. Für die Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten des Gesetzes begannen, wird das Gesetz zur Lösung individueller Arbeitsstreitigkeiten angewandt, das vorher galt.
Links:
Tööinspektsioon (Arbeitsinspektion) | |
Riiklik Lepitaja (Staatlicher Schlichter) | |
Gesetz zur Beilegung von Arbeitsstreitigkeiten |
Der Begriff der beruflichen Bildung bezeichnet praktische und theoretische Bildungsmaßnahmen im Hinblick auf eine bestimmte Berufstätigkeit oder einen bestimmten Beruf, die darauf abzielen, die Teilnehmer auf ihre künftige Laufbahn vorzubereiten. Die berufliche Bildung ist ein wichtiges Instrument, um berufliche Anerkennung zu finden und die eigenen Arbeitsplatzchancen zu verbessern. Daher ist es von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Berufsbildungssysteme in Europa den Bedürfnissen sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch des Arbeitsmarktes entsprechen, um den Zugang zu Beschäftigung zu erleichtern.
Bereits seit der Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist die berufliche Bildung ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Politik. Darüber hinaus ist sie ein zentrales Element der so genannten Lissabon-Strategie der EU, die darauf abzielt, Europa zur wettbewerbsfähigsten und dynamischsten Wissensgesellschaft der Welt zu machen. Im Jahr 2002 bekräftigte der Europäische Rat diese entscheidende Rolle der beruflichen Bildung und legte als ein weiteres ehrgeiziges Ziel fest, die europäischen Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung bis 2010 zu einer weltweiten Qualitätsreferenz zu machen. In diesem Zusammenhang rief der Rat zu einer Reihe herausragender Maßnahmen auf, darunter zu einer verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der beruflichen Bildung.
Am 24. November 2020 verabschiedete der Rat der Europäischen Union eine Empfehlung zur beruflichen Aus- und Weiterbildung für nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit, soziale Gerechtigkeit und Resilienz.
In dieser Empfehlung werden die wichtigsten Grundsätze festgelegt, um sicherzustellen, dass sich die berufliche Aus- und Weiterbildung agil an die Arbeitsmarkterfordernisse anpasst und sowohl jungen Menschen als auch Erwachsenen hochwertige Lernmöglichkeiten bietet.
Ein wichtiger Schwerpunkt der Empfehlung liegt auf der flexibleren Gestaltung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, der Schaffung neuer Möglichkeiten des arbeitsbasierten Lernens, Lehrlingsausbildungen und der Verbesserung der Qualitätssicherung.
Diese Empfehlung ersetzt die Empfehlung zur Einrichtung eines europäischen Bezugsrahmens für die Qualitätssicherung in der beruflichen Aus- und Weiterbildung (EQAVET) und enthält einen aktualisierten EQAVET-Rahmen mit Qualitätsindikatoren und Deskriptoren. Darüber hinaus wurde mit dieser Empfehlung die ECVET-Empfehlung aufgehoben.
Um diese Reformen zu fördern, unterstützt die Kommission die Zentren der beruflichen Exzellenz (Centres of Vocational Excellence, CoVEs), die lokale Partner zusammenbringen, um „Kompetenzökosysteme“ zu entwickeln. Diese Kompetenzökosysteme tragen zur regionalen, wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung, zur Innovation und zu Strategien für intelligente Spezialisierung bei.
Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, Jugend und Sport in Europa.
Es verfügt über einen Haushalt von ungefähr 26,2 Milliarden EUR und damit über annähernd doppelt so hohe Mittel wie das Vorgängerprogramm für den Zeitraum 2014 bis 2020.
Schwerpunkte des Programms 2021–2027 sind soziale Inklusion, der grüne und der digitale Wandel sowie die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben.
Es unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die für den europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der europäischen Kompetenzagenda festgelegt sind. Das Programm dient darüber hinaus
- der Unterstützung der europäischen Säule sozialer Rechte,
- der Umsetzung der EU-Jugendstrategie 2019–2027 und
- der Förderung der europäischen Dimension des Sports.
Wer kann teilnehmen? Hier finden Sie weitere Informationen.
Erwachsenenbildung und lebenslanges Lernen in Europa
Lebenslanges Lernen ist ein Prozess, der alle Formen der Bildung – d. h. formale, informelle und nichtformale Bildung – umfasst und von der Vorschulzeit bis nach der Pensionierung andauert. Es soll den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit geben, während ihres gesamten Lebens Schlüsselkompetenzen zu entwickeln und zu erhalten, und sie in die Lage versetzen, sich frei zwischen Arbeitsplätzen, Regionen und Ländern zu bewegen. Das lebenslange Lernen ist zudem ein Kernelement der bereits erwähnten Lissabon-Strategie, da es für die Selbstentwicklung und die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigungsfähigkeit von entscheidender Bedeutung ist. Die EU hat mehrere Instrumente zur Förderung der Erwachsenenbildung in Europa ins Leben gerufen.
Ein europäischer Raum des lebenslangen Lernens
Um das lebenslange Lernen in Europa Wirklichkeit werden zu lassen, hat sich die Europäische Kommission zum Ziel gesetzt, einen europäischen Raum des lebenslangen Lernens zu schaffen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich die Kommission darauf, die Bedürfnisse sowohl der Lernenden als auch des Arbeitsmarktes zu ermitteln, um den Zugang zu Bildung zu erleichtern und anschließend Partnerschaften zwischen öffentlichen Verwaltungen, Anbietern von Bildungsdienstleistungen und der Zivilgesellschaft aufzubauen.
Diese EU-Initiative basiert auf dem Ziel, Grundkompetenzen zu vermitteln – durch die Stärkung der Beratungs- und Informationsdienste auf europäischer Ebene und durch die Anerkennung aller Formen des Lernens, einschließlich der formalen, informellen und nichtformalen Bildung.
EU-Organisationen zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa
Um die Zusammenarbeit und den Austausch im Bereich der BERUFLICHEN BILDUNG zu fördern, hat die EU einschlägige spezialisierte Einrichtungen geschaffen.
Das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (Centre européen pour le développement de la formation professionnelle, Cedefop) wurde im Jahr 1975 als eine spezialisierte Agentur der EU für die Förderung und Entwicklung der Berufsbildung in Europa gegründet. Es hat seinen Sitz in Thessaloniki, Griechenland, führt Forschungsarbeiten und Analysen zur Berufsbildung durch und gibt sein Fachwissen an verschiedene europäische Partner, wie etwa einschlägige Forschungseinrichtungen, Universitäten oder Ausbildungseinrichtungen, weiter.
Die Europäische Stiftung für Berufsbildung wurde 1995 gegründet und arbeitet eng mit dem Cedefop zusammen. Ihre Aufgabe ist es, Partnerländer (außerhalb der EU) bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Berufsbildungssysteme zu unterstützen.
Lebensqualität – eine Priorität der sozialpolitischen Agenda der EU
Günstige Lebensbedingungen sind von einer ganzen Reihe von Faktoren abhängig. Hierzu zählen unter anderem hochwertige Gesundheitsdienste, Angebote der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie eine gute Verkehrsinfrastruktur. Diese und viele andere Faktoren beeinflussen das Alltags- und Arbeitsleben der Bürgerinnen und Bürger. Die Europäische Union hat es sich zum Ziel gesetzt, die Lebensqualität in allen Mitgliedstaaten kontinuierlich zu verbessern und auch den neuen Herausforderungen des modernen Europa, wie der sozialen Ausgrenzung und der Alterung der Bevölkerung, Rechnung zu tragen.
Beschäftigung in Europa
Die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Europa ist für die Europäische Kommission von vorrangiger Bedeutung. Um dem Problem der Arbeitslosigkeit zu begegnen und die Mobilität zwischen Arbeitsplätzen und Regionen zu verbessern, werden auf EU-Ebene vielfältige Maßnahmen zur Unterstützung der Europäischen Beschäftigungsstrategie erarbeitet und durchgeführt. Hierzu zählen unter anderem das Europäische Netz der Arbeitsvermittlungen (EURES) und das EU-Kompetenzpanorama.
Gesundheit und Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union
Die Gesundheit ist ein wertvolles Gut. Sie beeinflusst das Alltagsleben der Bürgerinnen und Bürger Europas und ist daher für sie alle von größter Bedeutung. Eine gesunde Umgebung ist unverzichtbar für unsere persönliche und berufliche Entwicklung, und die Unionsbürgerinnen und ‑bürger erheben zunehmend den Anspruch, dass ihre Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet ist und hochwertige Gesundheitsdienste bereitgestellt werden. Sie benötigen einen schnellen und einfachen Zugang zu ärztlicher Behandlung, wenn sie innerhalb der Europäischen Union verreisen. Die gesundheitspolitischen Maßnahmen der Union zielen darauf ab, diesen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Die Europäische Kommission hat einen koordinierten Ansatz für die Gesundheitspolitik entwickelt, in dessen Rahmen eine Reihe von Initiativen durchgeführt wird, die die Maßnahmen der einzelstaatlichen Behörden ergänzen. Die gemeinsamen Maßnahmen und Ziele der Union sind in ihren Gesundheitsprogrammen und ‑strategien verankert.
Das laufende Programm EU4Health (2021–2027) ist die ehrgeizige Reaktion der Union auf die COVID-19-Pandemie und deren erhebliche Auswirkungen auf die Patientinnen und Patienten, das ärztliche und Gesundheitspersonal sowie die Gesundheitssysteme in Europa. Das neue Programm EU4Health geht über eine reine Krisenreaktion hinaus und zielt darauf ab, die Resilienz der Gesundheitssysteme zu verbessern.
Im Rahmen dieses Programms, das mit der Verordnung (EU) 2021/522 eingerichtet wurde, werden förderfähigen Einrichtungen, Gesundheitsorganisationen und NRO in EU-Ländern sowie in mit dem Programm assoziierten Drittländern Finanzmittel zur Verfügung gestellt.
Über EU4Health investiert die Union 5,3 Mrd. EUR (zu jeweiligen Preisen) in Maßnahmen, die einen Mehrwert für die Union schaffen, die politischen Maßnahmen der EU-Länder ergänzen und mindestens eines der Ziele von EU4Health verfolgen:
- Verbesserung und Förderung der Gesundheit in der Union
- Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung
- Gesundheitsinitiativen und Zusammenarbeit auf internationaler Ebene
- Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Prävention, Vorsorge und Reaktion hinsichtlich grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren
- Ergänzung der nationalen Bevorratung mit unentbehrlichen krisenrelevanten Produkten
- Aufbau einer Reserve von ärztlichem, Gesundheits- und Unterstützungspersonal
- Verbesserungen bei Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Verbesserung der Verfügbarkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln, Medizinprodukten sowie krisenrelevanten Produkten
- Stärkung der Gesundheitssysteme sowie ihrer Resilienz und Ressourceneffizienz
- Stärkung der Verwendung von Gesundheitsdaten und Förderung digitaler Instrumente und Dienste sowie der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung
- Verbesserung des Zugangs zur Gesundheitsversorgung
- Entwicklung und Umsetzung des Unionsrechts im Gesundheitsbereich und faktengestützte Entscheidungsfindung
- abgestimmtes Vorgehen der nationalen Gesundheitssysteme
Bildung in der EU
Das Bildungswesen ist in Europa tief verwurzelt und zugleich von einer großen Vielfalt geprägt. Bereits im Jahr 1976 beschlossen die Bildungsminister, ein Informationsnetz einzurichten, um ein besseres Verständnis der Bildungspolitik und der Bildungssysteme in der damals neun Länder umfassenden Europäischen Gemeinschaft zu ermöglichen. Damit wurde dem Grundsatz Rechnung getragen, dass der besondere Charakter der Bildungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten uneingeschränkt gewahrt bleiben und gleichzeitig die Interaktion zwischen der allgemeinen und beruflichen Bildung und den Beschäftigungssystemen besser koordiniert werden sollte. Eurydice, das Informationsnetz zum Bildungswesen in Europa, wurde im Jahr 1980 offiziell eingerichtet.
Mit der Einführung des Programms ERASMUS, das mittlerweile durch das Programm Erasmus+ abgelöst wurde und weithin als eine der erfolgreichsten Initiativen der EU gilt, verlagerte sich im Jahr 1986 die Aufmerksamkeit vom Informationsaustausch auf den Studierendenaustausch.
Verkehr in der EU
Das Verkehrswesen war einer der ersten Politikbereiche, mit dem sich die Europäische Gemeinschaft nach ihrer Gründung befasste. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Rom im Jahr 1958 steht die Beseitigung der Hindernisse an den Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten im Mittelpunkt der Verkehrspolitik der EU. Ziel ist die schnelle, effiziente und kostengünstige Beförderung von Personen und Waren.
Dieser Grundsatz steht in engem Zusammenhang mit dem zentralen Ziel der EU, eine dynamische Wirtschaft und eine von Zusammenhalt geprägte Gesellschaft zu schaffen. Mit etwa 1 Billion EUR jährlich generiert der Verkehrssektor – gemessen am Bruttoinlandsprodukt (BIP) – 10 % des Wohlstands der EU. Zudem stellt dieser Sektor mehr als 10 Millionen Arbeitsplätze bereit.
Der Schengen-Raum
Mit dem Schengener Durchführungsübereinkommen, das im März 1995 in Kraft trat, wurden die Kontrollen an den Binnengrenzen der Unterzeichnerstaaten beseitigt. Zugleich wurde eine gemeinsame Außengrenze geschaffen, an der Kontrollen nach Maßgabe eines gemeinsamen Regelwerks durchgeführt werden müssen.
Heute umfasst der Schengen-Raum die meisten EU-Länder mit Ausnahme Bulgariens, Kroatiens, Zyperns, Irlands und Rumäniens. Bulgarien, Kroatien und Rumänien sind jedoch gegenwärtig im Begriff, dem Schengen-Raum beizutreten, und wenden den Schengen-Besitzstand bereits weitgehend an. Darüber hinaus haben sich auch die Drittstaaten Island, Norwegen, Schweiz und Liechtenstein dem Schengen-Raum angeschlossen.
Luftverkehr
Die Schaffung des gemeinsamen europäischen Luftverkehrsmarktes brachte für die Fluggäste niedrigere Flugpreise und eine größere Auswahl von Luftfahrtunternehmen und Dienstleistungen mit sich. Darüber hinaus hat die Union eine Reihe von Rechten festgelegt, um die faire Behandlung von Fluggästen sicherzustellen.
Als Fluggast haben Sie bestimmte Rechte im Zusammenhang mit Informationen über Flüge und Buchungen, der Beschädigung von Reisegepäck, Verspätungen und Annullierungen, Nichtbeförderung, Schadenersatz bei Unfällen oder Schwierigkeiten bei Pauschalreisen. Diese Rechte gelten für inländische und internationale Linien- und Charter-Flüge, die von einem EU-Flughafen abgehen oder, sofern sie von einem Luftfahrtunternehmen mit Sitz in der Union ausgeführt werden, von einem Flughafen in einem Drittstaat zu einem EU-Flughafen führen.
Seit 25 Jahren setzt sich die Kommission sehr aktiv für eine Umstrukturierung des europäischen Schienenverkehrsmarktes und die Stärkung der Position der Eisenbahn gegenüber anderen Verkehrsträgern ein. Die Bemühungen der Kommission konzentrieren sich auf drei Hauptbereiche, die für die Entwicklung einer starken und wettbewerbsfähigen Schienenverkehrsindustrie von entscheidender Bedeutung sind:
- Öffnung des Schienenverkehrsmarktes für den Wettbewerb,
- Verbesserung der Interoperabilität und Sicherheit der nationalen Netze,
- Ausbau der Schienenverkehrsinfrastruktur.
Estland ist eine unabhängige und souveräne demokratische Republik, in der das Volk der Träger der höchsten Staatsmacht ist. Alle Rechtsakte werden gemäß dem Grundgesetz und den damit in Übereinstimmung stehenden Gesetzen verabschiedet. Die allgemein anerkannten Grundsätze und Normen des Völkerrechts sind untrennbarer Bestandteil des estnischen Rechtssystems. Gesetze werden vom estnischen Parlament – Riigikogu – mit der Mehrheit der befürwortenden Stimmen verabschiedet. Estnisches Staatsoberhaupt ist der Staatspräsident der Republik Estland, der für 5 Jahre gewählt wird. Die exekutive Staatsmacht geht von der Regierung der Republik Estland aus, der der Ministerpräsident und die Minister angehören. Gesetze werden vom Staatspräsidenten erlassen.
Alle lokalen Angelegenheiten werden von den Kommunalverwaltungen – Gemeinden und Städten – entschieden und geregelt, die laut Gesetz selbstständig tätig sind.
Die Rechtsprechung erfolgt in Estland durch die Gerichte. Das estnische Gerichtssystem besteht aus drei Instanzen. Zu den Gerichten erster Instanz zählen Land- und Verwaltungsgerichte, das Gericht zweiter Instanz ist ein Bezirksgericht. Das Bezirksgericht bearbeitet im Zuge der Berufung Entscheidungen des Gerichts erster Instanz. Dritte Instanz ist der Oberste Staatsgerichtshof, das oberste Gericht des Staates. Der Oberste Staatsgerichtshof bearbeitet Gerichtsentscheidungen im Zuge der Kassation. Der Oberste Staatsgerichtshof ist auch das Gericht, das die verfassungsmäßige Aufsicht ausübt. Jeder besitzt das Recht, sich an den Rechtskanzler zu wenden, sofern seine verfassungsgemäßen Rechte oder Freiheiten verletzt wurden.
Das Ziel der Polizei ist es, Sicherheit und Ordnung in Estland zu gewährleisten. Die Arbeit der Polizei wird vom Polizei- und Grenzschutzamt koordiniert. Die Notrufnummer der Polizei ist 112.
Einfachere Rechtshilfe wird von mehreren gemeinnützigen Vereinen angeboten. Oft wird die Tätigkeit solcher Vereine von Kommunalverwaltungen, Universitäten und Staatsbehörden unterstützt. Bei komplizierteren Rechtsfragen sollte man sich an ein Rechts- oder Anwaltsbüro, in bestimmten Sachen auch an einen Notar bzw. Gerichtsvollzieher wenden.
Die estnische Arbeitslosenkasse ist eine öffentlich-rechtliche juristische Person, die aufgrund der Verfassung, die durch die Verordnung der Regierung der Republik Estland festgelegt worden ist, handelt. Das Ziel der estnischen Arbeitslosenkasse ist es, Arbeitsmarktdienstleistungen anzubieten und Arbeitslosenversicherungsleistungen auszuzahlen.
Die Abteilungen der Arbeitslosenkasse befinden sich in allen Landkreiszentren und je nach Bedarf sind Büros in kleineren Siedlungen eröffnet worden.
Links:
Staatsportal | |
Politsei- ja Piirivalveamet (Polizei- und Grenzschutzamt) | |
Estnische Gerichte | |
Eesti Advokatuur (estnische Anwaltschaft) | |
Notarite Koda (estnische Notariatskammer) | |
Eesti Töötukassa (estnische Arbeitslosenkasse) |
Im IV. Quartal 2022 lag das durchschnittliche Bruttoeinkommen in Estland bei 1 775 EUR. Die höchsten Gehälter werden in der Informations- und Kommunikationsbranche und die niedrigsten im Bereich Beherbergung und Gastronomie gezahlt.
Das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt betrug:
- in der Informations- und Kommunikationsbranche 3 169 EUR
- in der Finanz- und Versicherungsbranche 2 717 EUR
- in der Strom- und Gasversorgungsbranche 2 352 EUR
- im Untertagebau 2 092 EUR
- in der öffentlichen Verwaltung und im Staatsschutz 2 334 EUR
- im freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Bereich 2 121 EUR
- im Gesundheits- und Sozialbereich 1 910 EUR
- in der Baubranche 1 583 EUR
- in der Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzung 1 777 EUR
- im Transport und in der Lagerhaltung 1 723 EUR
- in der verarbeitenden Industrie 1 692 EUR
- im Groß- und Einzelhandel 1 478 EUR
- in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft 1 455 EUR
- in der Immobilienbranche 1 361 EUR
- im Bildungssektor 1 682 EUR
- in der Kunst-, Unterhaltungs- und Freizeitbranche 1 383 EUR
- in der Hotel- und Restaurantbranche 1 116 EUR
- in sonstigen Dienstleistungsbereichen 1 395 EUR.
Das estnische Steuersystem umfasst im Steuergesetz festgesetzte staatliche Steuern und kommunale Steuern, die aufgrund des Gesetzes von den Abgeordnetenversammlungen der Gemeinden und Städte für ihr Verwaltungsgebiet festgelegt werden.
Staatliche Steuern sind Einkommenssteuer, Sozialsteuer, Grundsteuer, Glücksspielsteuer, Umsatzsteuer, Zollabgaben, Verbrauchersteuer, Schwerlastfahrzeugsteuer, Arbeitslosenbeitrag, Beitrag zur obligatorischen staatlich geförderten Privatrente. Kommunalsteuern sind Verkaufssteuer, Bootssteuer, Werbesteuer, Abgaben für die Sperrung von Wegen und Straßen, Kraftfahrzeugsteuer, Tierhaltungssteuer, Vergnügungssteuer, Parkgebühren.
Für den Arbeitnehmer sind die wichtigsten Steuern Einkommenssteuer, Sozialsteuer, Arbeitslosenbeitrag sowie der Beitrag zur obligatorischen staatlich geförderten Privatrente.
Einkommenssteuer
Zuerst sollten Sie, wenn Sie nach Estland arbeiten kommen, herausfinden, ob Estland ein gültiges bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen mit Ihrem Heimatstaat geschlossen hat. Falls ja und falls Sie sich in Estland weniger als 183 Tage während eines 12-monatigen Zeitraums aufhalten und Ihre Bezüge außerhalb Estlands beziehen und Ihr Arbeitgeber in Estland keinen ständigen Geschäftssitz hat, so wird das bezogene Einkommen in Ihrem Heimatstaat besteuert und Estland hat kein Besteuerungsrecht. Falls jedoch nur eine der vorstehend erwähnten Bedingungen nicht erfüllt ist, ist Estland berechtigt, das Einkommen zu besteuern. Falls kein bilaterales Doppelbesteuerungsabkommen besteht und Sie sich weniger als 183 Tage während eines 12-monatigen Zeitraums in Estland aufhalten und Ihre Bezüge vom estnischen Staat, der Kommunalverwaltung oder einem in Estland ansässigen bzw. nichtansässigen Unternehmen beziehen und dieses einen eingetragenen ständigen Sitz in Estland hat, ist Estland berechtigt, Ihr in Estland verdientes Einkommen zu besteuern. Halten Sie sich länger als 183 Tage während eines 12-monatigen Zeitraums in Estland auf, werden Sie im Sinne der estnischen Gesetze als steuerlich ansässig betrachtet und sind verpflichtet, Ihr gesamtes während des Besteuerungsjahres verdientes Einkommen (das Einkommen sowohl in Estland als auch außerhalb Estlands) zu versteuern.
Der Einkommenssteuersatz liegt in Estland im Jahr 2021 bei 20 %. Seit dem 1. Januar 2018 gilt ein allgemeiner steuerfreier Einkommenssatz für alle Einkommen von bis zu 7 848 EUR pro Jahr oder 654 EUR pro Monat. Die genaue Höhe des steuerfreien Einkommens hängt von der Höhe des besteuerten Einkommens der Einzelperson ab. Wenn das gesamte Einkommen (Gehalt, Boni, Mieteinnahmen, Dividenden usw.) weniger als 1 200 EUR im Monat beträgt, beläuft sich das steuerfreie Einkommen auf 654 EUR. Wenn sich das Einkommen auf mehr als 2 100 EUR pro Monat beläuft, kann kein steuerfreies Einkommen abgezogen werden. Wenn das Einkommen zwischen 1 201 EUR und 2 099 EUR liegt, wird das steuerfreie Einkommen, das vom Einkommen abgezogen wird, schrittweise von 654 EUR auf 0 EUR gesenkt.
Eine natürliche Person mit Wohnsitz in Estland ist verpflichtet, bei der regionalen Steuerstelle des Steuer- und Zollamtes bis spätestens 31. März des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres ihre Einkommenssteuererklärung für den Besteuerungszeitraum einzureichen. Mittels des E-Dienstes des Steuer- und Zollamtes ist es möglich, die Einkommenssteuererklärung ab dem 15. Februar des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres einzureichen. Personen ohne Wohnsitz in Estland sind verpflichtet, beim Steuer- und Zollamt bis spätestens 31. März des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Jahres über den während des Kalenderjahres zu versteuernden Gewinn eine Einkommenssteuererklärung einzureichen. Bei der Veräußerung eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Wohnung durch eine Person ohne Wohnsitz in Estland ist die Einkommenssteuererklärung innerhalb eines Monats nach Durchführung des Geschäfts einzureichen. Die Steuererklärung wird bei der regionalen Steuerstelle des Steuer- und Zollamtes eingereicht.
Sozialabgaben
Sozialabgaben stellen eine finanzielle Verpflichtung des Steuerzahlers dar, die zum Erhalt von Einnahmen für die staatliche Renten- und Krankenversicherung erforderlich sind. Sozialsteuern werden von Arbeitgebern und Einzelunternehmern aus ihrem unternehmerischen Einkommen und in bestimmten Fällen vom Staat für Personen, die im Sozialsteuergesetz aufgelistet sind, gezahlt. Der Sozialsteuersatz beträgt in Estland 33 % vom besteuerbaren Betrag. Der Anteil der Sozialsteuern für staatliche Rentenversicherungsfonds beträgt 20 % und für die staatliche Krankenversicherung 13 %.
Arbeitslosenversicherungsbeitrag
Während der Erwerbstätigkeit in Estland ist die Arbeitslosenversicherung verpflichtend. Sie ist eine Pflichtversicherung und sichert die Leistungen an die Arbeitnehmer im Falle ihrer Arbeitslosigkeit, eines kollektiven Arbeitsplatzabbaus und der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers. Die Leistungen werden aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung des Arbeitnehmers beträgt im Jahr 2018 1,6 % vom Verdienst und sonstigen Vergütungen. Der Beitrag des Arbeitgebers beträgt 0,8 % des Lohnfonds. Der Beitragssatz der Arbeitslosenversicherung wird vom Aufsichtsrat der Arbeitslosenkasse beschlossen. Nicht zu leisten ist der Arbeitslosenversicherungsbeitrag von Arbeitnehmern, die die Altersgrenze für die Altersrente erreicht haben; Arbeitnehmern, für die eine vorzeitige Altersrente festgelegt wurde; Einzelunternehmern; Unternehmern als juristische Personen; von den Mitgliedern des Parlaments, vom Präsidenten der Republik, den Mitgliedern der Regierung der Republik, den Mitgliedern der Abgeordnetenversammlung der Kommunalverwaltung, dem Präsidenten des Rechnungshofes, dem Rechtskanzler und von Richtern.
Beitrag zur obligatorischen staatlich geförderten Privatrente
Die Personen, die Beiträge zur staatlich geförderten Privatrente zahlen, lassen sich in zwei Gruppen einteilen: diejenigen, für die der Beitritt verpflichtend ist, und diejenigen, die dem System freiwillig beitreten. Der Beitragssatz zur obligatorischen staatlich geförderten Privatrente beträgt 2 % von dem zu versteuernden Einkommen. Die Beitragspflicht beginnt am 1. Januar des Jahres, das auf die Vollendung des 18. Lebensjahres folgt. Personen, die vor dem 1. Januar 1983 geboren sind, haben das Recht und die Pflicht, diesen Beitrag zu leisten, wenn sie einen Antrag auf Beitritt zur staatlich geförderten Privatrente gestellt haben. Der Beitrag wird von allen in Estland tätigen Arbeitgebern einbehalten.
Zusätzliche Informationen über das estnische Steuersystem erhalten Sie beim Steuer- und Zollamt.
Links:
Maksu- ja tolliamet (Steuer- und Zollamt) | |
Einkommenssteuerberechnung seit 2018 | |
Eesti Töötukassa (estnische Arbeitslosenkasse) | |
Sotsiaalkindlustusamet (Sozialversicherungsamt) | |
Statistikaamet (Statistisches Amt) |
Die Preise unterscheiden sich je nach Region, und am teuersten ist die Hauptstadt Tallinn. Laut Angaben des Statistischen Amtes Estlands betrugen die Kosten für einen minimalen Lebensmittelkorb im Jahr 2022 monatlich 84,59 Euro pro Person.
Die monatlichen Nebenkosten (Gas, Strom, Wasser) für eine Zweizimmerwohnung betragen im Durchschnitt 120 EUR, in Tallinn sind die Kosten höher.
Durchschnittliche Einzelhandelspreise für Milchprodukte in Geschäften Estlands im März 2023:
Milch 1 l 1,07 EUR
Kefir 1 Liter 1,17 EUR
Saure Sahne 20 % 1 kg 3,67 EUR
Butter 1 kg 13,63 EUR
Käse 1 kg 12 EUR
Durchschnittliche Einzelhandelspreise für Gemüse in Geschäften Estlands im März 2023:
Kartoffeln 1 kg 0,92 EUR
Möhren 1 kg 1,23 EUR
Gurken 1 kg (einheimisch) 6,36 EUR
Tomaten 1 kg 3,86 EUR
Durchschnittliche Einzelhandelspreise für Obst in Geschäften Estlands im März 2023:
Äpfel (einheimisch) 1 kg 4,36 EUR
Durchschnittliche Einzelhandelspreise für Fleischprodukte in Geschäften Estlands im März 2023:
Schweinefleisch knochenfrei 1 kg 7,81 EUR
Rindfleisch knochenfrei 1 kg 16,87 EUR
Gemischtes Hackfleisch 1 kg 7,54 EUR
Grillhähnchen (einheimisch) 1 kg 4,05 EUR
Eier 10 St. 2,57 EUR
Durchschnittliche Einzelhandelspreise für frischen Fisch in Geschäften Estlands im März 2023:
Forellenfilet 1 kg 20,15 EUR
Lachsfilet 1 kg 25,72 EUR
Durchschnittliche Einzelhandelspreise für Getreideprodukte in Geschäften Estlands im März 2023:
Brot 1 kg 2,85 EUR
Weißbrot 1 kg 3,05 EUR
Freizeit:
Eine Kinokarte kostet durchschnittlich 3 bis 9 EUR.
Ein dreigängiges Mittagessen im Restaurant kostet ca. 25-30 EUR pro Person.
Die Preise für Kraftstoff variieren und sind auch an den Tankstellen verschiedener Firmen unterschiedlich. Der Durchschnittspreis für 1 l Benzin 95 betrug im April 2023 ca. 1,68 EUR.
Zusätzliche Informationen über Einkommen und das Preisniveau in Estland finden Sie im Internet auf der Homepage des Statistischen Amtes Estlands, des Konjunkturinstituts Estlands und von TNS Emor.
Links:
Eesti Konjunktuuriinstituut (estnisches Konjunkturinstitut) | |
Eesti Statistikaamet (Statistisches Amt Estlands) | |
T Teleport – Software zum Vergleich der Lebenshaltungskosten in den großen Städten |
Wohnraum kann man in Estland sowohl mieten als auch kaufen. In beiden Fällen sind mit dem Wohnraum Kosten verbunden, die in vier Hauptkategorien fallen:
- Eigentümerkosten, darunter Verwaltung
- Wartungskosten
- Bau- und Renovierungskosten
- Betriebskosten
Falls der Wohnraum gemietet ist, bezahlt der Mieter dem Eigentümer in der Regel Miete und messbare Betriebskosten; dazu gehören Kosten für Heizung, Wasser, Abwasser, Strom, Gas und Müllabfuhr. Messbare Kosten werden nach der Anzeige der Messgeräte abgerechnet. Wenn der Wohnraum eine Ofenheizung hat, kommen Kosten für Heizmaterial hinzu. Liegt der gemietete Wohnraum in einem Apartmenthaus, für dessen ordnungsmäßigen Zustand ein Verwaltungsunternehmen sorgt oder ein Hausmeister angestellt worden ist, kommen zu den Betriebskosten Verwaltungskosten hinzu. Im Winter sind Betriebskosten überall höher als im Sommer. Zu den Betriebskosten kommen Kosten für Internet, Fernsehen und Telefon hinzu. Über deren Vorhandensein kann der Mieter selbst entscheiden.
Die Mietpreise sind in den Städten unterschiedlich hoch; sie sind abhängig von der Größe des Wohnraums, vom Umfang der Möblierung und vom allgemeinen Zustand. Wenn man einen Wohnraum mietet, muss man damit rechnen, dass in der Regel die Zahlung einer Kaution (eine oder mehrere Monatsmieten), oft auch eine Vorauszahlung einer Monatsmiete verlangt wird. Nimmt man die Hilfe einer Immobilienfirma in Anspruch, kommen Vermittlungsgebühren in Höhe einer Monatsmiete hinzu.
Wenn man einen Wohnraum mietet, sollte man einen schriftlichen Vertrag abschließen, in dem detailliert der Zustand des zu vermietenden Wohnraums beschrieben wird (Umfang der Möblierung, Liste der vorhandenen technischen Anlagen und sonstige wichtige Angaben) sowie die Zahlungsmodalitäten, Dauer und Verfahren zur Verlängerung des Mietvertrags, Bedingungen für die Änderung des Mietvertrags, Kündigungsfrist (in der Regel ein Monat) und sonstige sachdienliche Informationen festgelegt werden. In der Regel wird der Mietvertrag für mindestens ein Jahr geschlossen.
Der Vermieter setzt im Allgemeinen voraus, dass der Mieter auf der zu mietenden Fläche keine Haustiere (Hunde, Katzen) hält und keine großen Umbauarbeiten (vollständige Renovierung) vornimmt. Wenn Sie Haustiere halten oder den Wohnraum gründlich renovieren möchten, muss dies vor der Schließung des Mietvertrags besprochen werden, wobei die entsprechenden Punkte in den Vertrag aufzunehmen sind. Bei einer Renovierung wird in der Regel vereinbart, die damit verbundenen Kosten mit der Miete zu verrechnen.
Links:
City24 | |
Kinnisvaraweb (Immobilienweb) | |
Eesti Kinnisvaramaaklerite register (Verzeichnis der estnischen Immobilienmakler) |
Um in Estland ärztliche Hilfe zu bekommen, muss man in der Regel krankenversichert sein.
Gemäß dem Krankenversicherungsgesetz sind versicherte Personen ständige Einwohner Estlands, in Estland lebende Personen mit einer befristeten Aufenthaltsgenehmigung oder einem dauerhaften Aufenthaltsrecht, die Sozialabgaben zahlen oder für die Sozialabgaben entrichtet werden, sowie Personen, die gemäß dem Krankenversicherungsgesetz oder dem entsprechenden Vertrag diesen Personen gleichgestellt sind. Für alle unter 19 Jahre alten Personen ist die Krankenversicherung garantiert, unabhängig davon, ob ihre Eltern arbeiten oder nicht. Wenn eine Person nicht offiziell beschäftigt ist, hat sie kein Recht auf Krankenversicherung für Arbeitnehmer.
In Estland wird das Hausärztesystem praktiziert – dies bedeutet, dass im Falle einer Erkrankung die erste Kontaktperson der Hausarzt ist. Der Hausarzt leistet allgemeine ärztliche Hilfe und informiert darüber, wie Krankheiten, Verletzungen oder Vergiftungen vorzubeugen sind. Bei Bedarf überweist Sie der Hausarzt zu einem Facharzt oder ins Krankenhaus. Es empfiehlt sich, einen Hausarzt möglichst nah am Wohnsitz zu wählen. Hausärzte haben keine konkreten Einzugsgebiete. Für die Aufnahme in die Liste des Hausarztes müssen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Praxis stellen. Es empfiehlt sich, den Hausarzt vorab über den Wunsch, in die Patientenliste aufgenommen zu werden, zu informieren, da der Hausarzt das Recht hat, Ihre Aufnahme zu verweigern (z. B. wenn die Liste voll ist). Wenn der Hausarzt binnen 7 Tagen nach Einreichung des Antrages keine Benachrichtigung über die Nichtaufnahme in die Liste schickt, ist die Person ab dem 1. des Folgemonats der Antragstellung in die Liste dieses Hausarztes eingetragen. Wer Ihr Hausarzt ist, können Sie in der Internetbank unter E-Dienstleistung und im Bürgerportal nachsehen oder beim Kundendienst der Krankenkasse unter der Kundeninformationsnummer +372 669 6630 erfragen.
Informationen über Hausärzte finden Sie bei den Behörden für Soziales und Gesundheit der Landkreise, in den regionalen Niederlassungen und auf der Website der estnischen Krankenkasse.
Um den Rettungsdienst zu rufen, wählen Sie die einheitliche Rufnummer der Notrufzentrale 112. Der Rettungsdienst leistet erste ärztliche Hilfe für alle Personen auf dem Gebiet der Republik Estland, unabhängig von deren Nationalität oder Staatsbürgerschaft. Bei gesundheitlichen Problemen können Sie auch das Beratungstelefon der Hausärzte 1220 konsultieren (aus dem Ausland +372 634 6630). Die telefonische Beratung ist für den Anrufer innerhalb der ersten fünf Minuten kostenlos, danach wird der Ortstarif und von Mobiltelefonen aus der Minutenpreis des jeweiligen Service-Pakets berechnet.
Arzneimittel kann man in den Apotheken kaufen. Über Preisermäßigungen für Arzneimittel erhalten Sie zusätzliche Informationen von Ihrem Arzt und bei der Krankenkasse.
Zusätzliche Informationen über ärztliche Hilfe und Krankenversicherung sind bei der estnischen Krankenkasse erhältlich.
Links:
Eesti Haigekassa (estnische Krankenkasse) | |
Staatsportal | |
Estnische Hausärzte | |
Rahvusvaheline Maja (Internationales Haus) |
Das estnische Bildungssystem besteht aus vier Ebenen: Vorschulbildung, Primarschulbildung, Sekundarschulbildung, Hochschulbildung. Estnische Bildungseinrichtungen bieten folgende Unterrichtsformen an: Tages-, Abend-, mit Teil- und Vollumfang sowie Fern-, Extern-, Heim- und Individualunterricht.
Schulpflichtig ist jedes Kind, das zum 1. Oktober des laufenden Jahres sieben Jahre alt wird. Schulpflicht besteht bis zum Erwerb der Grundbildung oder bis zum 17. Lebensjahr. In Estland ist es erlaubt, seiner Schulpflicht auch im Rahmen von Heimunterricht nachzukommen.
Die Kinder von in Estland lebenden ausländischen Bürgern und staatenlosen Personen, mit Ausnahme von Kindern ausländischer Diplomaten, unterliegen ebenfalls der Schulpflicht.
In den meisten Primarschulen und Gymnasien Estlands findet der Unterricht in estnischer Sprache statt, es gibt jedoch auch Primarschulen und Gymnasien mit Russisch als Unterrichtssprache. An den Universitäten, Fachhochschulen und Berufsbildungseinrichtungen ist die Unterrichtssprache in der Regel Estnisch, aber es gibt auch Universitäten mit Englisch als Unterrichtssprache.
Primarschulbildung
Die Primarschulbildung wird an den Primarschulen erteilt, die in der Regel an weiterführende Schulen gekoppelt sind. Die Primarschule umfasst 9 Klassen.
Sekundarschulbildung
Die Sekundarschulbildung ist in eine allgemeine und eine berufliche Sekundarschulbildung aufgeteilt.
Die allgemeine Sekundarschulbildung wird in den Sekundarschulen und Gymnasien erteilt. Die Sekundarschule / das Gymnasium beginnt mit der 10. Klasse und endet mit der 12. Klasse. Die allgemeine Sekundarschulbildung schafft die Voraussetzungen für die Fortsetzung des Schulbesuchs zum Erwerb der Hochschulbildung oder der Berufsausbildung. Die Berufsausbildung findet auf Basis der Primarschulbildung oder allgemeinen Sekundarschulbildung statt und schafft die Voraussetzungen und erteilt die Berechtigung, eine Arbeit im erlernten Beruf aufzunehmen oder den Schulbesuch zum Erwerb der Hochschulbildung fortzusetzen.
Hochschulbildung
Die Hochschulbildung wird in zwei Ebenen aufgeteilt: Fachhochschulbildung und akademische Hochschulbildung. Die Fachhochschulbildung findet an den Fachhochschulen statt, die akademische Hochschulbildung an den Universitäten. Hochschulbildung bieten auch einige Berufsbildungseinrichtungen an. Ihrer rechtlichen Form nach sind die Hochschulen staatlich, öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich. Das Studium an einer staatlichen Fachhochschule oder Universität ist in der Regel gebührenfrei. Das Studium an privaten Universitäten und Fachhochschulen ist gebührenpflichtig.
Zum Erwerb der akademischen Hochschulbildung gibt es drei Stufen: Bachelor-Studium, Master-Studium und Doktorandenstudium.
Zusätzliche Informationen über das estnische Bildungssystem sind beim Ministerium für Bildung und Wissenschaft erhältlich.
Links:
Haridus- ja Teadusministeerium (Bildungs- und Wissenschaftsministerium) |
Das estnische Kultur- und Gesellschaftsleben ist sehr vielfältig und hat eine lange Tradition. Untrennbar damit verbunden sind Theater, Musik, Kino, Kunst usw. Im Sommer finden in ganz Estland Freiluftaufführungen und -konzerte statt, populär sind Jahrmärkte und Stadttage. Mehrere Kulturveranstaltungen sind zur Tradition geworden und sind auch außerhalb Estlands bekannt. Eine ist zweifellos das Volksmusikfestival in Viljandi, das alljährlich in der zweiten Julihälfte stattfindet. In Estland gibt es eine große Auswahl an Museen und Kunstgalerien. In jeder größeren Stadt gibt es ein Kino, in dem sowohl internationale Kinohits als auch estnische Filme laufen. In Estland gibt es zahlreiche verschiedene Cafés, Restaurants, Bars und Pubs – man findet hier Küchen aus fast allen Erdteilen.
Wer seine Zeit in der Natur verbringen möchte, kann wandern, auf die Jagd oder angeln gehen. Für die Jagd, teilweise auch fürs Angeln, ist es nötig, sich vorab eine entsprechende Erlaubnis zu beschaffen. In Estland gibt es viele Tourismus- und Freizeitzentren sowie Tourismushöfe mit verschiedenen Unterkunfts- und Beschäftigungsangeboten. Dort können Sie sich mit Reiten, Radfahren, Schwimmen, Fuß-, Boots-, Kanu- oder Paddelwanderungen vergnügen. In Estland liegen zahlreiche Naturschutzgebiete, in denen Lehr- und Wanderpfade, Raststätten, Feuer- und Zeltplätze angelegt wurden. Oft werden dort auch Ausflüge unter Leitung erfahrener Reiseleiter in historische oder landschaftlich schöne Orte angeboten.
Informationen über die Freizeitangebote finden Sie bei den örtlichen Kommunalverwaltungen in den Abteilungen für Kultur, Soziales und Jugend, bei den Tourismusinformationszentren und im Internet.
Links:
Visitestonia.com |
Das heiratsfähige Alter in Estland ist 18 Jahre. Eine Ehe kann zwischen einem Mann und einer Frau geschlossen werden. Minderjährige zwischen 15 und 18 Jahren dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung ihrer Eltern oder ihres Vormunds heiraten. Dabei ist es wichtig, dass beide Eltern ihre Einwilligung geben, auch wenn sie geschieden sind oder getrennt leben. Voraussetzung für eine Eheschließung ist der gemeinsame Wunsch der Heiratenden. Neben Kommunalverwaltung und Geistlichen können auch Notare eine Ehe schließen. Sie können einen elektronischen Heiratsantrag im E-Einwohnerregister nur bei einer Kommunalverwaltung einreichen. Zur Eheschließung müssen ein gemeinsamer Eheschließungsantrag, Personalausweise, von der früher verheirateten Person eine Scheidungsurkunde, ein Urteil über die Ehescheidung, eine Todesurkunde des Ehegatten oder ein Urteil über die Ungültigkeitserklärung der Ehe, vom Einwohner eines anderen Staates ein Ehefähigkeitszeugnis eingereicht werden. Die Staatsgebühr muss entrichtet werden. Die Ehe kann nicht früher als einen Monat und nicht später als drei Monate nach Einreichung des Eheschließungsantrages geschlossen werden. Den Verheirateten wird eine digitale Urkunde ausgestellt, auf Wunsch ist auch ein Papierdokument erhältlich.
Sind Sie ein ausländischer Staatsangehöriger und besitzen Sie keine estnische Aufenthaltserlaubnis, so müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen, das von dem Staat, in dem Sie ansässig sind, ausgestellt wurde. Das genannte Zeugnis ist zu legalisieren oder durch eine Apostille zu bestätigen. Besitzen Sie als Ausländer eine in Estland gültige Aufenthaltserlaubnis, müssen Sie keine zusätzlichen Unterlagen vorlegen. Ist der ausstellende Staat der Urkunde dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisierung beigetreten, so ist die Urkunde mit einer Apostille zu versehen. Wurde zwischen Estland und dem betreffenden Staat ein Rechtshilfeabkommen abgeschlossen, so ist eine zusätzliche Bestätigung der Urkunde nicht erforderlich. Alle fremdsprachigen Unterlagen müssen in die estnische Sprache übersetzt sein, und zur Übersetzung sind lediglich beeidigte Übersetzer berechtigt. Zusätzliche Informationen über die Legalisierung der Urkunden und die Bestätigung durch eine Apostille erhalten Sie im Außenministerium.
Wurde Ihre Ehe im Ausland geschlossen, so ist sie in Estland zu legalisieren. Dafür ist die im Ausland ausgestellte Heiratsurkunde bei der zuständigen Behörde dieses Staates zu legalisieren oder durch eine Apostille zu bestätigen und ins Bevölkerungsregister Estlands einzutragen. Zusätzliche Informationen über das Verfahren der Eheschließung erhalten Sie beim Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Eine Ehe kann beim Familienstandesamt, beim Notar oder vor Gericht geschieden werden. Der Antrag auf Ehescheidung ist bei dem für den Wohnort zuständigen Standesamt gemeinsam einzureichen. Ist die Ehescheidung unter den Ehepartnern strittig oder sind Fragen bezüglich der Kinder zu regeln oder gemeinschaftliche Güter zu teilen oder ist Unterhalt festzulegen, so muss die Ehe vor Gericht geschieden werden. Für diesen Fall ist bei Gericht eine Klage auf Ehescheidung einzureichen.
Die Geburt des Kindes wird aufgrund des Antrags der Eltern während des ersten Lebensmonats im E-Bevölkerungsregister oder in der Stadt- oder Gemeindeverwaltung nach dem Wohnort registriert. In der Kommunalverwaltung wird über die Geburt des Kindes eine Geburtsurkunde ausgestellt. Bei der Registrierung der Geburt wird die ins Bevölkerungsregister eingetragene Adresse der Mutter zum Wohnort des Kindes. Zur Eintragung der im Ausland registrierten Geburt ins Bevölkerungsregister müssen der Kommunalverwaltung die übersetzten und legalisierten oder durch eine Apostille bestätigten Unterlagen vorgelegt werden. In Estland wird das Kind nicht doppelt registriert.
Ein Sterbefall wird in der Kommunalverwaltung des letzten Wohnsitzes oder des Sterbeortes des Verstorbenen registriert. Nach Feststellung des Todes oder gemäß Gerichtsurteil erfolgter Todeserklärung wird von dem nach dem Gericht zuständige Kommunalverwaltung eine Eintragung in das Sterbebuch vorgenommen. Der Antrag zur Eintragung in das Sterbebuch muss innerhalb von 3 Tagen nach dem Tod der Person oder nach dem Auffinden der Person eingereicht werden. Den Antrag zur Eintragung in das Sterbebuch kann der Ehegatte, ein Verwandter, ein Verschwägerter, eine Person, die zusammen mit dem Toten wohnte, ein Polizeibeamter oder ein sonstiger Beamter stellen.
Zusätzliche Informationen über die Registrierung einer Eheschließung, Ehescheidung, Geburt und eines Sterbefalls erhalten Sie bei den Kommunalverwaltungen.
Links:
Siseministeerium (Innenministerium) | |
Beglaubigung von öffentlichen Dokumenten mit Apostille | |
Staatsportal | |
Stadt- und Gemeindeverwaltungen |
In Estland ist es möglich, per Bus, Bahn, Schiff, Flugzeug, Taxi und Auto zu reisen. In jeder größeren Stadt gibt es einen innerstädtischen Busverkehr sowie einen Bus- und Bahnverkehr zwischen den Städten und nahe liegenden ländlichen Gegenden. Die Fahrpläne der Busse und Bahnen sind im Internet sowie auf Busbahnhöfen und Bahnhöfen zu finden. In Tallinn stehen den Fahrgästen neben Bussen auch O-Busse und Straßenbahnen zur Verfügung. Fahrpläne von Bussen, O-Bussen und Straßenbahnen sind an den meisten Haltestellen sowie auf den Websites der Kommunalverwaltungen zu finden. Die Fahrkartentarife für Busse und Bahnen sind je nach Stadt unterschiedlich. Die Fahrkarten für den öffentlichen Verkehr sind elektronisch.
Im September 2012 wurden im öffentlichen Nahverkehr Tallinns ein neues E-Fahrkartensystem und eine gemeinsame elektronische Fahrkarte eingeführt. Die Karte ersetzt das bisherige System der Papierfahrkarten und ermöglicht dem Nutzer öffentlicher Verkehrsmittel, alle bisherigen Kartenprodukte elektronisch zu kaufen. Auf die gemeinsame Karte können Geld und Kartenprodukte geladen werden. Gemeinsame Karten sind interoperabel, d. h. sie können in Tallinn, im Kreis Harjumaa, in der Stadt Tartu, im Kreis Tartumaa, auf Saaremaa und Hiiumaa, im Kreis Jõgevamaa, in der Stadt Kohtla-Järve, in den Kreisen Lääne-Virumaa, Põlvamaa, Pärnumaa und Valgamaa sowie auf den Linien des Fernverkehrs von GoBus unabhängig vom Kaufort genutzt werden (außer Karten mit Tartu-Design, die nicht in der Stadt Kohtla-Järve genutzt werden können).
Im Internet können Sie im Servicebereich pilet.ee die Preise der Fahrkarten erfahren, Fahrkarten kaufen, den Status Ihrer Karte abfragen und sonstige Leistungen in Anspruch nehmen. Reisende können Fahrkarten über Internet-Telebanking, über Mobiltelefon, im zwischenstädtischen Verkehr an den Busbahnhöfen und Bahnhöfen, beim Busfahrer und in einigen Fällen auch im Internet kaufen. In den größeren Städten stehen Ihnen auch Taxiunternehmen, die den Beförderungsdienst anbieten, zur Verfügung. Verbreitet ist das Angebot der Taxidienstleistungen von Bolt, das über eine App funktioniert. Bei Bedarf können Sie ein Auto mieten. Fähren und Schiffe fahren die größeren Inseln Estlands an. Die Inseln Saaremaa, Hiiumaa, Kihnu und Ruhnu sind zudem mit dem Flugzeug erreichbar. Die Flugpläne sind an den Flughäfen, die Busfahrpläne an den Busbahnhöfen und im Internet erhältlich. Informationen über die Fahrpläne der Schiffe und Fähren erhalten Sie an den Häfen und auf den Homepages der Betreiber im Internet. Informationen über den internationalen Flugverkehr erhalten Sie am Flughafen Tallinn.
Links:
Schiffsverkehr | |
Flugverkehr | |
Bahnverkehr | |
Busverkehr | |
Elektronisches Fahrscheinsystem |