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EURES (EURopean Employment Services)
Presseartikel29. November 2017Europäische Arbeitsbehörde, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und IntegrationLesedauer: 3 Min

Wie die EU-Vorschriften Ihre Renten schützen

Ganz egal, ob Sie sich zum ersten Mal auf EURES einlassen oder sich nach einer jahrzehntelangen Karriere kreuz und quer durch die Europäische Union dem Rentenalter nähern - die Koordinierung der Altersvorsorgeleistungen könnte schon etwas abschreckend wirken. Doch dank der EU-Gesetzgebung ist die Beantragung staatlicher und privater Renten ebenso einfach wie fair.

How EU rules protect your pensions
Еuropa

Hier finden Sie ein paar Tipps dazu, wie Sie Ihre Rente im Auge behalten.

Sie wollen wegen einer Stelle umziehen? Melden Sie sich in Ihrem neuen Wohnsitzland an.

Wenn Sie wegen eines neuen Arbeitsplatzes von einem EU-Land in ein anderes umziehen, sollten Sie sich in Ihrem neuen Wohnsitzland möglichst bald anmelden, damit Sie die Leistungen, auf die Sie Anspruch haben, beantragen können, sobald Sie das Rentenalter erreicht haben. Denken Sie daran, dass die Sozialleistungssysteme von Land zu Land unterschiedlich sind; prüfen Sie daher gleich bei Ihrer Ankunft Ihre Ansprüche auf Sozialleistungen.

Bereit für den Ruhestand? Leiten Sie alles Notwendige in Ihrem Wohnsitzland in die Wege.

Wenn Sie in den letzten zehn Jahren in drei verschiedenen EU-Ländern gearbeitet und in allen drei Ländern einen Anspruch auf eine staatliche Rente erworben haben, sollten Sie Renten in dem Land beantragen, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben. Dieses Land wird sich dann mit den beiden anderen abstimmen, damit Sie alle Renten, auf die Sie einen Anspruch haben, auch beziehen können.

Wie werden meine Renten berechnet?

Nachdem die zuständige Behörde in Ihrem Gastland Ihren Antrag auf mehrere Renten bearbeitet hat, erhalten Sie entweder alle diese Renten oder die nationale Rente Ihres Gastlandes, je nachdem, welche höher ist. Doch selbst wenn Sie nicht lange genug in einem Land gearbeitet haben, um Rentenansprüche zu erwerben, können Sie dennoch eine anteilige Altersrente von diesem Land erhalten. Der Grund dafür ist, dass Renten auf Grundlage der Gesamtdauer, in der Sie in der EU gearbeitet haben, berechnet werden.

Den Ruhestand in einem anderen Land genießen? Stellen Sie Ihren Antrag dort, wo Sie zuletzt gearbeitet haben.

Wenn Sie Ihren Ruhestand in einem anderen EU-Land genießen wollen, sollten Sie das Verfahren zur Beantragung Ihrer Renten bei der zuständigen Regierungsbehörde des Landes einleiten, in dem Sie zuletzt gearbeitet haben.

Wie ist es um die Besteuerung der Rente bestellt?

Wenn Sie Ihren Ruhestand in einem anderen EU-Land verleben und mehr als die Hälfte eines jeden Jahres in dem Land verbringen, in dem Sie Ihren Ruhestand genießen, dann können Sie von diesem Land als Steueransässiger behandelt werden. In diesem Fall müssen Sie möglicherweise auf die Renten, die Sie aus den anderen Ländern beziehen, Steuern zahlen. Überprüfen Sie sicherheitshalber hierzu das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen.

Wie sieht es mit Zusatzrentenkonten aus?

Zusatzrentenleistungen unterscheiden sich von staatlichen Renten dahingehend, dass sie normalerweise von einem Arbeitgeber bezahlt und von einem Privatunternehmen verwaltet werden. Falls Sie eine Zusatzrente in einem Land beziehen und dann in ein anderes Land umziehen, haben Sie dort dieselben Ansprüche auf den Bezug einer Zusatzrente, so, als hätten Sie das erste Land nie verlassen.

Wenden Sie sich an die zuständige Stelle in Ihrem Wohnsitzland und holen Sie weiterführende Auskünfte zum Steuer- und Rentenrecht ein, das Sie betreffen könnte. Und sollten Sie Fragen zur beruflichen Mobilität in Europa haben, sprechen Sie mit einem EURES-Berater in Ihrer Nähe.

 

Verwandte Links:

Beschäftigung, Soziales und Integration

Ihr Europa – Arbeiten im Ausland

Ihr Europa – Sozialschutz im Ausland

Ihr Europa – Staatliche Rente im Ausland

Ihr Europa – Nationale Kontakte für Rentenanträge

Ihr Europa – Ruhestand im Ausland

Ihr Europa – Zusatzrente im Ausland

Ihr Europa – Doppelbesteuerung

 

Weitere Informationen:

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