Eine neue Erhebung von Eurofound hat ergeben, dass die meisten Beschäftigten in der EU zumindest hin und wieder lieber von zu Hause aus arbeiten würden (sofern es keine coronabedingten Einschränkungen gibt), wobei eine hybride Arbeitsweise ganz oben auf der Präferenzliste steht (32 %). Viele Unternehmen sind gerade noch dabei herauszufinden, was „hybrid“ für sie bedeutet und wie sie sich so auf diesen neuen Trend einstellen können, dass sie auch künftig ihre Effektivität nicht einbüßen.
Für die meisten Unternehmen setzt die Einführung des hybriden Arbeitens einen erheblichen Umbruch in der Arbeitskultur und die Erarbeitung neuer Richtlinien und Praktiken voraus. Unternehmen, die flexible Arbeitsformen nicht fördern, laufen Gefahr, dass sich die Personalfluktuation erhöht und das Engagement der Mitarbeiter abnimmt. Außerdem erscheinen sie in den Augen von Arbeitsuchenden und potenziellen Nachwuchskräften eventuell weniger attraktiv. Was also sollten Unternehmen bei der Umsetzung eines hybriden Konzepts bedenken?
Eine Risikobewertung durchführen
Seit Beginn der Pandemie ist oft die Rede von Arbeitgebern, die auf die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter eingehen. Doch für Firmeninhaber ist es mindestens genauso wichtig, dass sie ihren geschäftlichen Anforderungen nachkommen. Vor der Erarbeitung entsprechender Richtlinien sollten Arbeitgeber in Erwägung ziehen, eine Risikobewertung durchzuführen, um zu ermitteln, wie sich das hybride Arbeiten nicht nur auf ihre Mitarbeiter, sondern auch auf ihr Unternehmen auswirken könnte. Durch diese Bewertung werden Unternehmer fundiertere Entscheidungen darüber treffen können, welche Aufgaben auch aus der Ferne erledigt werden könnten, an wie vielen Tagen pro Woche/Monat Telearbeit verrichtet werden kann und von welchen Standorten aus die Mitarbeiter arbeiten dürfen (und beispielsweise ob, falls sich die Mitarbeiter in einer anderen Zeitzone befinden, die Arbeitszeit möglicherweise verschoben und auf die Kernarbeitszeit des Unternehmens abgestimmt werden muss).
Gleichbehandlung sicherstellen
Stellen Sie bei der Ausarbeitung Ihrer Unternehmensrichtlinien zum hybriden Arbeiten sicher, dass diese von allen Beschäftigten als gerecht empfunden werden und niemand aufgrund des Alters, einer Behinderung, der Geschlechtsidentität, des Familienstands, Schwanger- und Mutterschaft, der Rasse, Religion, des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung benachteiligt wird. Es ist wichtig, dass Sie sich mit Ihrer Personalabteilung oder mit einem externen Fachmann beraten, damit Ihre neuen Richtlinien nicht zu Spannungen zwischen Ihren Mitarbeitern führen und Sie sich nicht vor Gericht verantworten müssen. Ein weiterer wichtiger Punkt, den es zu beachten gilt, ist, dafür zu sorgen, dass Telearbeitnehmer nicht anders behandelt werden als Büromitarbeiter in Vollzeit.
Aufbau von Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Als Unternehmen durch COVID-19 gezwungen waren, ihre Büros zu schließen, und Telearbeit zur Norm wurde, stellte sich für viele Arbeitgeber die Frage, wie sie ihre Beschäftigten überwachen und sicherstellen könnten, dass diese ihre neue „Freiheit“ nicht missbrauchen. Bei ihren Bemühungen, das Gefühl der Kontrolle nicht zu verlieren, führten manche Unternehmer Überwachungssysteme ein, die von den Mitarbeitern als Verletzung der Privatsphäre empfunden wurden. Das Gefühl, ständig unter Beobachtung zu stehen, kann für Mitarbeiter zermürbend sein und ihnen das Gefühl geben, nicht vertrauenswürdig zu sein. Überwachung sollte transparent sein und sich wirklich nur auf das erstrecken, was für das Unternehmen auch tatsächlich erforderlich ist. Dies bedeutet, dass es wichtiger ist sicherzustellen, dass Ihre Mitarbeiter sicher und geschützt sind und ihre Aufgaben erledigen, als nachzuverfolgen, wie viele Stunden sie aktiv am Computer arbeiten.
In dem Maße, wie die Beschränkungen gelockert werden, bereiten sich Beschäftigte auf die Rückkehr an ihren Arbeitsplatz vor und fragen sich, wie es wohl dort aussehen mag. Hier unsere vier Tipps, wie Sie Ihre Beschäftigten wieder an ihrem Arbeitsplatz willkommen heißen können.
Weiterführende Links:
Vier Tipps, wie Sie Ihre Beschäftigten an einer Arbeitsstätte nach COVID-19 willkommen heißen können
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 3. August 2021
- Autoren
- Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
- Themen
- Geschäft /Unternehmertum
- Sektor
- Accomodation and food service activities
- Activities of extraterritorial organisations and bodies
- Activities of households as employers, undifferentiated goods- and services
- Administrative and support service activities
- Agriculture, forestry and fishing
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