Was genau ist „nicht angemeldete Erwerbstätigkeit“?
Bei der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit (oder Schwarzarbeit) handelt es sich um alle Tätigkeiten, die an sich legal sind, den einschlägigen Behörden aber nicht gemeldet wurden. Sie wird informell häufig als Barauszahlung des Lohns beschrieben und ist in Branchen wie dem Bau- und Reinigungsgewerbe, der Kinderbetreuung und dem Gastgewerbe weit verbreitet.
Wozu dient die „Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit“?
Die EU hat die Bekämpfung der Schwarzarbeit zu einer ihrer Prioritäten erklärt und deshalb im Jahr 2016 die „Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit“ eingerichtet.
Die Plattform bringt Organisationen aus der gesamten EU zusammen, darunter Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsbehörden, damit diese grenzüberschreitend zusammenarbeiten und Informationen, Wissen und bewährte Verfahren austauschen können.
Die wichtigsten Ziele der Plattform sind, nicht angemeldete in angemeldete Erwerbstätigkeit zu überführen und die Arbeitsmärkte und Sozialsysteme gerecht und effizient zu gestalten, um so die Lebens- und Arbeitsbedingungen aller Bürgerinnen und Bürger in der EU zu verbessern.
Warum ist es wichtig, gegen Schwarzarbeit vorzugehen?
Bar auf die Hand bezahlt zu werden oder sich etwas nebenbei zu verdienen, mag als harmlos oder als einzige Option auf einem schwierigen Arbeitsmarkt erscheinen. Diese Form der Erwerbstätigkeit kann jedoch gravierende Auswirkungen haben und Nachteile für Arbeitnehmer mit sich bringen.
Zu den Erfahrungen von Personen, die einer nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit nachgehen, zählen:
- Geringer Lohn (häufig unter dem gesetzlichen Mindestlohn);
- überhöhte oder unregelmäßige Arbeitszeiten;
- schlechte oder gefährliche Arbeitsbedingungen und niedrige Arbeitsplatzqualität;
- fehlende Arbeitnehmerrechte, etwa das Recht auf Urlaub und auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall;
- fehlender Zugang zu Rentenzahlungen und Arbeitslosengeld;
- geringere Beschäftigungssicherheit und weniger Möglichkeiten zur Weiterqualifizierung oder Optionen auf eine normale Stelle.
Es könnte sein, dass meine Erwerbstätigkeit nicht angemeldet ist. Was sollte ich in dem Fall tun?
Wenn Sie befürchten, dass Ihre Erwerbstätigkeit nicht angemeldet ist, können Sie sich auf der Website der Plattform über die Gesetze in Ihrem Land erkundigen und prüfen, ob Sie und Ihr Arbeitgeber diese einhalten.
Wenn Sie glauben, dass Ihr Arbeitgeber oder eine andere Organisation in Schwarzarbeit verwickelt ist, können Sie zudem herausfinden, wie Sie dies den zuständigen Behörden melden können.
Wählen Sie Ihr Land einfach aus dem Drop-down-Menü aus; dort finden Sie die Internetadressen und Telefonnummern Ihrer nationalen Kontaktstellen.
Liegt die Verantwortung bei mir?
Das Motto der EU lautet: „Schwarzarbeit geht alle an“, und zwar deswegen, weil Schwarzarbeit verhindert, dass Steuern gezahlt werden, was dazu führt, dass dem Staat Mittel für wichtige öffentliche Leistungen wie Arbeitslosigkeits-, Gesundheits- und Rentensysteme fehlen. Dies hat Auswirkungen auf alle Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere jene, die am stärksten schutzbedürftig sind.
Sie als Bürger können helfen, Schwarzarbeit zu beenden, indem Sie sie den Behörden melden. Außerdem können Sie Beratungsangebote dazu wahrnehmen, wie Sie die Schwarzarbeit hinter sich lassen und eine normale Stelle finden können.
Für die Verhinderung der Schwarzarbeit sind die Arbeitnehmer natürlich nicht allein verantwortlich – dies muss gemeinschaftlich geschehen. Wesentlich ist, dass sich die Arbeitgeber an die nationalen Vorschriften halten. Derweil leistet die EU ihren Beitrag dadurch, dass sie die einzelnen Mitgliedstaaten bei Maßnahmen auf Regierungsebene unterstützt.
Wo kann ich mehr erfahren?
Weitere Informationen über die Plattform finden Sie in diesem Video oder auf der Website der Plattform. Darüber hinaus können Sie den regelmäßigen Newsletter zum Thema Schwarzarbeit abonnieren oder von den nützlichen Ressourcen auf der Website Gebrauch machen.
Einschlägige Links:
Nationale Werkzeuge zur Meldung der Schwarzarbeit
Europäische Plattform zur Bekämpfung nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit – Video (YouTube)
Nicht angemeldete Erwerbstätigkeit
Weitere Informationen:
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 16. November 2018
- Autoren
- Europäische Arbeitsbehörde | Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration
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