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EURES (EURopean Employment Services)
Presseartikel19. Februar 2018Europäische Arbeitsbehörde, Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration

Lassen Sie sich Ihre Qualifikationen auf einfache Art im Ausland anerkennen

Was haben folgende Berufen gemeinsam: Apotheker, Physiotherapeut, Bergführer, Immobilienmakler und Krankenpfleger für die allgemeine Pflege?

An easy way to get your qualifications recognised abroad
Еuropa

Bei all diesen Berufen können Sie Ihre Qualifikation mittels des Europäischen Berufsausweises (EBA) auf einfache Art grenzüberschreitend überprüfen lassen.

In diesem Artikel sind die Grundzüge des EBA beschrieben. Weitere Informationen finden Sie online unter Ihr Europa. Die nationalen Beratungszentren halten nähere Einzelheiten zu den Regeln in den einzelnen Ländern für Sie bereit. Wenn Sie anderweitige Fragen zur EU haben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter von Europe Direct.

Der EBA ist kein Papierausweis, sondern ein elektronisches Verfahren, das der einfachen und schnellen Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation in einem anderen EU-Land dient. Das Verfahren erlaubt Ihnen zudem, den Status Ihres Antrags auf Anerkennung online zu verfolgen und bei Neuanträgen in anderen Ländern bereits hochgeladene Unterlagen wiederzuverwenden.

Für die Zukunft ist geplant, das EBA-Verfahren auch auf andere als die oben genannten Berufe auszuweiten. Momentan sind Fachkräfte aus anderen Berufssparten weiterhin darauf angewiesen, für die Anerkennung ihrer beruflichen Qualifikation die Standardverfahren zu verwenden, wenn sie in einem anderen Land einen reglementierten Beruf ausüben möchten.

Das EBA-Verfahren können Personen nutzen, die ihrem Beruf in einem anderen EU-Land auf Gelegenheitsbasis vorübergehend nachgehen möchten, sowie Personen, die sich in einem anderen EU-Land niederlassen und ihren Beruf dort dauerhaft ausüben möchten.

Der EBA ist ein elektronischer Nachweis, der anzeigt, dass Sie alle Verwaltungskontrollen erfolgreich durchlaufen haben und Ihre Berufsqualifikationen von dem Land, in dem Sie arbeiten möchten, anerkannt wurden bzw. dass Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, in diesem Land vorübergehend Dienstleistungen zu erbringen.

Nach Genehmigung Ihres Antrags durch die zuständigen Behörden im Aufnahmeland können Sie ein EBA-Zertifikat im PDF-Format erstellen, das eine Bezugsnummer enthält, anhand derer Ihr künftiger Arbeitgeber die Gültigkeit Ihres Berufsausweises überprüfen kann.

Wenn Sie sich längerfristig im Ausland niederlassen möchten, können Sie einem Berufsverband beitreten, im Vereinigten Königreich etwa der Royal Pharmaceutical Society oder der Chartered Society of Physiotherapy, was gelegentlich auch verpflichtend sein kann. Manchmal müssen Sie zudem Zusatzprüfungen ablegen, zum Beispiel zu Ihren Sprachkenntnissen, bevor Sie Ihren Beruf ausüben dürfen. Informationen über die jeweiligen Anforderungen erhalten Sie bei den maßgeblichen nationalen Behörden.

Bei einer langfristigen Niederlassung in einem anderen EU-Land ist der Berufsausweis von unbegrenzter Gültigkeit, wenn Sie jedoch nur vorübergehend Dienstleistungen erbringen, ist er 18 Monate lang gültig. Für Berufe mit Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit oder Sicherheit ist seine Gültigkeit auf 12 Monate beschränkt.

Die Europäische Kommission hat ein Animationsvideo zur Erläuterung des Verfahrens erstellt, das hier abrufbar ist.

 

Verwandte Links:

Der Europäische Berufsausweis (EBA) – Animationsvideo

Der Europäische Berufsausweis (EBA) – Ihr Europa

Nationale Beratungszentren

Anerkennung von Berufsqualifikationen

Berufsorganisationen und sprachliche Voraussetzungen

 

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Die Artikel sollen den Nutzern des EURES-Portals Informationen zu aktuellen Themen und Trends liefern und zu Diskussionen und Diskussionen anregen. Ihr Inhalt spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) oder der Europäischen Kommission wider. Darüber hinaus unterstützen EURES und ELA die oben genannten Websites Dritter nicht.